# taz.de -- BGH zu Rechtsstreit um Website: Dortmund darf online bleiben | |
> Ein Verlag hatte die Stadt verklagt. Der Vorwurf: Sie mache mit ihrer | |
> Website den privaten Medien Konkurrenz. Der BGH wies das nun endgültig | |
> ab. | |
Bild: Hier wird nicht nur Fußball, sondern auch Unterwasserrugby gespielt: dor… | |
Das Online-Angebot der Stadt Dortmund – www.dortmund.de – kann bestehen | |
bleiben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag in | |
einer Grundsatzentscheidung zur kommunalen Öffentlichkeitsarbeit im | |
Internet. Geklagt hatte der Verlag Lensing, der in Dortmund die | |
Tageszeitung Ruhr-Nachrichten herausbringt und das Webportal ruhr24.de | |
betreibt. Die Stadt Dortmund mache den privaten Medien mit ihrer Seite | |
dortmund.de unzulässige Konkurrenz. | |
Lensing konnte sich auf eine Selbstdarstellung von dortmund.de berufen, in | |
der es hieß: „Die Redaktion berichtet umfassend mit journalistischem | |
Know-how in Wort und Bild“. Beim Landgericht Dortmund hatte Lensing Erfolg, | |
doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm lehnte die Klage ab. | |
Auch in der Revision beim BGH ging der Verlag nun leer aus, obwohl der | |
Vorsitzende BGH-Richter Jörn Feddersen [1][die Bedeutung der | |
Pressefreiheit] für den demokratischen Staat betonte. Die Zuständigkeit der | |
Kommune für Öffentlichkeitsarbeit ende dort, wo die freie Presse in ihrer | |
Existenz gefährdet werde. Der Staat dürfe der staatsunabhängigen Presse | |
keine Konkurrenz machen. Kommunen müssen sich deshalb auf die Darstellung | |
und Erläuterung der Aktivitäten der Stadtverwaltung beschränken. | |
Kommunale Medien dürfen nicht über Wirtschaft, Sport und Kultur in der | |
Gemeinde berichten. Diese Grundsätze hatte der BGH 2018 bereits für | |
Printmedien aufgestellt und daher die journalistische [2][Orientierung des | |
Crailsheimer Stadtblatts] für rechtswidrig erklärt. Wie Richter Feddersen | |
betonte, gelten diese Grundsätze auch für ein Internet-Angebot wie | |
dortmund.de. Dabei komme es auf den „Gesamtcharakter“ der Webseite an, so | |
der BGH. Dieser Gesamtcharakter könne auch durch einzelne spektakuläre | |
Veröffentlichungen mit hoher Klickzahl geprägt werden. | |
## Keine Einwände | |
Der BGH hatte nun aber keine Einwände gegen die Einschätzung des OLG Hamm, | |
dass bei dortmund.de der Gesamtcharakter nicht presse-ähnlich ist. Zwar | |
habe es einzelne unzulässige Berichte gegeben, etwa über die Deutschen | |
Unterwasserrugby-Meisterschaften. In der Menge der rund 50.000 Beiträge | |
seien diese jedoch „untergegangen“. | |
Die Stadt Dortmund hat unter dem Eindruck der Klage ihr Angebot auf | |
dortmund.de aber bereits angepasst. „Wir berichten heute nicht mehr über | |
den Schwimmverein“, sagte Sören Spoo, Leiter der Stadt-Kommunikation, nach | |
dem Urteil. dortmund.de konzentriere sich vielmehr auf eine internet-gemäße | |
attraktive Aufbereitung städtischer Informationen. | |
14 Jul 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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