| # taz.de -- BGH zu Rechtsstreit um Website: Dortmund darf online bleiben | |
| > Ein Verlag hatte die Stadt verklagt. Der Vorwurf: Sie mache mit ihrer | |
| > Website den privaten Medien Konkurrenz. Der BGH wies das nun endgültig | |
| > ab. | |
| Bild: Hier wird nicht nur Fußball, sondern auch Unterwasserrugby gespielt: dor… | |
| Das Online-Angebot der Stadt Dortmund – www.dortmund.de – kann bestehen | |
| bleiben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag in | |
| einer Grundsatzentscheidung zur kommunalen Öffentlichkeitsarbeit im | |
| Internet. Geklagt hatte der Verlag Lensing, der in Dortmund die | |
| Tageszeitung Ruhr-Nachrichten herausbringt und das Webportal ruhr24.de | |
| betreibt. Die Stadt Dortmund mache den privaten Medien mit ihrer Seite | |
| dortmund.de unzulässige Konkurrenz. | |
| Lensing konnte sich auf eine Selbstdarstellung von dortmund.de berufen, in | |
| der es hieß: „Die Redaktion berichtet umfassend mit journalistischem | |
| Know-how in Wort und Bild“. Beim Landgericht Dortmund hatte Lensing Erfolg, | |
| doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm lehnte die Klage ab. | |
| Auch in der Revision beim BGH ging der Verlag nun leer aus, obwohl der | |
| Vorsitzende BGH-Richter Jörn Feddersen [1][die Bedeutung der | |
| Pressefreiheit] für den demokratischen Staat betonte. Die Zuständigkeit der | |
| Kommune für Öffentlichkeitsarbeit ende dort, wo die freie Presse in ihrer | |
| Existenz gefährdet werde. Der Staat dürfe der staatsunabhängigen Presse | |
| keine Konkurrenz machen. Kommunen müssen sich deshalb auf die Darstellung | |
| und Erläuterung der Aktivitäten der Stadtverwaltung beschränken. | |
| Kommunale Medien dürfen nicht über Wirtschaft, Sport und Kultur in der | |
| Gemeinde berichten. Diese Grundsätze hatte der BGH 2018 bereits für | |
| Printmedien aufgestellt und daher die journalistische [2][Orientierung des | |
| Crailsheimer Stadtblatts] für rechtswidrig erklärt. Wie Richter Feddersen | |
| betonte, gelten diese Grundsätze auch für ein Internet-Angebot wie | |
| dortmund.de. Dabei komme es auf den „Gesamtcharakter“ der Webseite an, so | |
| der BGH. Dieser Gesamtcharakter könne auch durch einzelne spektakuläre | |
| Veröffentlichungen mit hoher Klickzahl geprägt werden. | |
| ## Keine Einwände | |
| Der BGH hatte nun aber keine Einwände gegen die Einschätzung des OLG Hamm, | |
| dass bei dortmund.de der Gesamtcharakter nicht presse-ähnlich ist. Zwar | |
| habe es einzelne unzulässige Berichte gegeben, etwa über die Deutschen | |
| Unterwasserrugby-Meisterschaften. In der Menge der rund 50.000 Beiträge | |
| seien diese jedoch „untergegangen“. | |
| Die Stadt Dortmund hat unter dem Eindruck der Klage ihr Angebot auf | |
| dortmund.de aber bereits angepasst. „Wir berichten heute nicht mehr über | |
| den Schwimmverein“, sagte Sören Spoo, Leiter der Stadt-Kommunikation, nach | |
| dem Urteil. dortmund.de konzentriere sich vielmehr auf eine internet-gemäße | |
| attraktive Aufbereitung städtischer Informationen. | |
| 14 Jul 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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