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# taz.de -- Umweltverträglichkeitsprüfungen: Zu selten öffentlich angekündi…
> Die Öffentlichkeit muss beteiligt werden, wenn es um ökologische
> Auswirkungen von Bauprojekten geht. Wie gut sind die zentralen Portale
> dafür?
Bild: Erst Umweltverträglichkeit prüfen, dann bauen: Müllverbrennung in Ober…
Freiburg taz | Bei größeren Vorhaben, die Umweltauswirkungen haben, muss im
Genehmigungsverfahren [1][eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)]
durchgeführt werden. Das gilt von der Schweinemast über die
Müllverbrennungsanlage bis zur neuen Bahnstrecke. Dabei ist auch die
Öffentlichkeit zu beteiligen, das heißt: Umweltverbände und betroffene
Bürger:innen können Hinweise geben und Einwendungen erheben.
Eine EU-Richtlinie schreibt seit 2017 vor, dass die Öffentlichkeit
elektronisch über Umweltverträglichkeitsprüfungen zu informieren ist. Das
deutsche UVP-Gesetz sieht hierfür zentrale Internetportale des Bundes und
der Länder vor.
Diese Portale verbessern sich, arbeiten aber weiterhin unzureichend. Zu
diesem Schluss kommt das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) in
seinem zweiten Monitoringbericht, diesmal für das Jahr 2019. Die mangelnde
Transparenz der Prüfungen behindere die Bürgerbeteiligung, kritisiert das
Ufu. Die Ergebnisse des Berichts liegen der taz vor.
Das UfU hat nun zum zweiten Mal in einem Monitoring-Bericht untersucht, ob
der Staat seinen Transparenzpflichten auch nachkommt. Die gute Nachricht
dabei: Während 2018 erst 190 UVP-pflichtige Vorhaben in den Portalen
angekündigt wurden, waren es 2019 schon 409, die Zahl hat sich also
verdoppelt.
## 80 Prozent nicht veröffentlicht
Die schlechte Nachricht: Immer noch wurde nur rund ein Fünftel der
Verfahren ordnungsgemäß veröffentlicht, denn nach [2][UfU-Recherchen] gab
es 2019 bundesweit rund 1.900 [3][UVP-pflichtige Vorhaben]. Das UfU hat für
die Ermittlung dieser Zahl aufwendig die Jahresberichte der Umweltverbände
ausgewertet und Interviews mit Verbandsvertretern geführt. Deshalb liegt
jetzt erst der Monitoringbericht für 2019 vor.
Dass Bund und Länder so wenige Verfahren melden, hat aber keine direkten
Folgen. Weder drohen Bußgelder noch sind Vorhaben rechtswidrig, wenn eine
Ankündigung im UVP-Portal unterblieb.
Das UfU kritisiert nun die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung als
„mangelhaft“. Dagegen spricht aber schon der eigene Monitoring-Bericht.
Immerhin geht das UfU davon aus, dass die Umweltverbände an fast allen
wichtigen UVP-Vorhaben teilnahmen und von diesen daher rechtzeitig erfahren
haben. Und auch bei den betroffenen Bürger:innen ist davon auszugehen,
dass sie von Vorhaben vor ihrer Haustür auch anders erfahren als über ein
zentrales UVP-Portal.
## Das Problem ist digital
Der Monitoring-Bericht zeigt wieder, dass in Deutschland fast alles, was
mit Digitalisierung zu tun hat, nicht richtig funktioniert. Statt
verlässlicher Prozesse gibt es nur Stückwerk.
Deshalb ist auch der von UfU betonte Nutzen des Monitoring-Berichts für die
Umweltwissenschaft noch begrenzt. Natürlich wäre es interessant zu wissen,
ob UVP-Verfahren mit oder ohne Erörterungstermin schneller abgeschlossen
werden. Aber wenn die Daten in den UVP-Portalen unvollständig sind, dann
bleiben auch mögliche Erkenntnisse lückenhaft.
Das UfU will die von der Heidehof-Stiftung geförderten Monitoring-Berichte
fortführen. Es folgen nun immerhin die Corona-Jahre mit ihrer besonderen
praktischen Bedeutung für Online-Verfahren. UfU-Geschäftsführer Michael
Zschiesche geht nach ersten Eindrücken davon aus, dass die UVP-Portale auch
heute noch „stark verbesserungsbedürftig“ sind.
29 Jun 2022
## LINKS
[1] /Produktionsstart-bei-Tesla/!5841228
[2] https://www.ufu.de/
[3] /Baugenehmigung-fuer-Schacht-Konrad/!5845174
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Umwelt
Öffentlichkeit
Digitalisierung
Niedersachsen
Polen
Recycling
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