# taz.de -- Urteil gegen die Deutsche Bahn: Mehr Optionen als „Mann“ und �… | |
> Kund:innen der Deutschen Bahn dürfen nicht gezwungen werden, sich bei | |
> der Anrede einzig zwischen „Frau“ und „Mann“ zu entscheiden. Das | |
> entschied ein Gericht. | |
Bild: Eine Bahncard-Inhaber:in hatte gegen die Vertriebstochter der Deutschen B… | |
Frankfurt am Main afp | Die Deutsche Bahn darf eine:n Klagende:n | |
nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht | |
dazu zwingen, bei der [1][Anrede zwischen Mann oder Frau] auswählen zu | |
müssen. Es bleibe bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, | |
teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Gericht | |
bestätigte mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung ein | |
Urteil des Frankfurter Landgerichts. | |
Vor diesem hatte eine Bahncard-Inhaber:in [2][mit nicht-binärer | |
Geschlechtsidentität] gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt. Der | |
Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der klagenden Partei lautete | |
demnach seit Oktober 2019 „ohne Angabe“. Die klagende Person versuchte | |
vergeblich, die für [3][die Bahncard] hinterlegten Daten hinsichtlich der | |
geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem muss ein Nicht-Registrierter auch | |
beim Onlineticketkauf zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr | |
auswählen. | |
Die klagende Partei vertrat deshalb die Ansicht, ihr stehe ein Anspruch auf | |
Entschädigung und Unterlassung zu, weil das Verhalten der Bahn | |
diskriminierend sei. Das Landgericht bestätigte Ende August den | |
Unterlassungsanspruch. Die zwingende Auswahl einer Anrede als Frau oder | |
Herr im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekartenkauf stelle | |
eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, | |
hieß es im damaligen Urteil. | |
Das Gericht räumt der Bahn jedoch eine Frist von einem halben Jahr ein, um | |
den Zustand zu ändern. Einen Anspruch auf Entschädigung gestanden die | |
Richter der klagenden Partei nicht zu. Die Bahn ging gegen das Urteil in | |
Berufung – jedoch ohne Erfolg. | |
Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung, weil sie nicht innerhalb einer | |
vorgeschriebenen Frist eingelegt wurde. Damit verbleibt es bei dem | |
Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen. Das Urteil ist nicht | |
rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum | |
Bundesgerichtshof einlegen. | |
20 Apr 2022 | |
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