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# taz.de -- Urteil gegen die Deutsche Bahn: Mehr Optionen als „Mann“ und �…
> Kund:innen der Deutschen Bahn dürfen nicht gezwungen werden, sich bei
> der Anrede einzig zwischen „Frau“ und „Mann“ zu entscheiden. Das
> entschied ein Gericht.
Bild: Eine Bahncard-Inhaber:in hatte gegen die Vertriebstochter der Deutschen B…
Frankfurt am Main afp | Die Deutsche Bahn darf eine:n Klagende:n
nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht
dazu zwingen, bei der [1][Anrede zwischen Mann oder Frau] auswählen zu
müssen. Es bleibe bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen,
teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Gericht
bestätigte mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung ein
Urteil des Frankfurter Landgerichts.
Vor diesem hatte eine Bahncard-Inhaber:in [2][mit nicht-binärer
Geschlechtsidentität] gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt. Der
Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der klagenden Partei lautete
demnach seit Oktober 2019 „ohne Angabe“. Die klagende Person versuchte
vergeblich, die für [3][die Bahncard] hinterlegten Daten hinsichtlich der
geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem muss ein Nicht-Registrierter auch
beim Onlineticketkauf zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr
auswählen.
Die klagende Partei vertrat deshalb die Ansicht, ihr stehe ein Anspruch auf
Entschädigung und Unterlassung zu, weil das Verhalten der Bahn
diskriminierend sei. Das Landgericht bestätigte Ende August den
Unterlassungsanspruch. Die zwingende Auswahl einer Anrede als Frau oder
Herr im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekartenkauf stelle
eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar,
hieß es im damaligen Urteil.
Das Gericht räumt der Bahn jedoch eine Frist von einem halben Jahr ein, um
den Zustand zu ändern. Einen Anspruch auf Entschädigung gestanden die
Richter der klagenden Partei nicht zu. Die Bahn ging gegen das Urteil in
Berufung – jedoch ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung, weil sie nicht innerhalb einer
vorgeschriebenen Frist eingelegt wurde. Damit verbleibt es bei dem
Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof einlegen.
20 Apr 2022
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