| # taz.de -- Urteil gegen die Deutsche Bahn: Mehr Optionen als „Mann“ und �… | |
| > Kund:innen der Deutschen Bahn dürfen nicht gezwungen werden, sich bei | |
| > der Anrede einzig zwischen „Frau“ und „Mann“ zu entscheiden. Das | |
| > entschied ein Gericht. | |
| Bild: Eine Bahncard-Inhaber:in hatte gegen die Vertriebstochter der Deutschen B… | |
| Frankfurt am Main afp | Die Deutsche Bahn darf eine:n Klagende:n | |
| nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht | |
| dazu zwingen, bei der [1][Anrede zwischen Mann oder Frau] auswählen zu | |
| müssen. Es bleibe bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, | |
| teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Gericht | |
| bestätigte mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung ein | |
| Urteil des Frankfurter Landgerichts. | |
| Vor diesem hatte eine Bahncard-Inhaber:in [2][mit nicht-binärer | |
| Geschlechtsidentität] gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt. Der | |
| Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der klagenden Partei lautete | |
| demnach seit Oktober 2019 „ohne Angabe“. Die klagende Person versuchte | |
| vergeblich, die für [3][die Bahncard] hinterlegten Daten hinsichtlich der | |
| geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem muss ein Nicht-Registrierter auch | |
| beim Onlineticketkauf zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr | |
| auswählen. | |
| Die klagende Partei vertrat deshalb die Ansicht, ihr stehe ein Anspruch auf | |
| Entschädigung und Unterlassung zu, weil das Verhalten der Bahn | |
| diskriminierend sei. Das Landgericht bestätigte Ende August den | |
| Unterlassungsanspruch. Die zwingende Auswahl einer Anrede als Frau oder | |
| Herr im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekartenkauf stelle | |
| eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, | |
| hieß es im damaligen Urteil. | |
| Das Gericht räumt der Bahn jedoch eine Frist von einem halben Jahr ein, um | |
| den Zustand zu ändern. Einen Anspruch auf Entschädigung gestanden die | |
| Richter der klagenden Partei nicht zu. Die Bahn ging gegen das Urteil in | |
| Berufung – jedoch ohne Erfolg. | |
| Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung, weil sie nicht innerhalb einer | |
| vorgeschriebenen Frist eingelegt wurde. Damit verbleibt es bei dem | |
| Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen. Das Urteil ist nicht | |
| rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum | |
| Bundesgerichtshof einlegen. | |
| 20 Apr 2022 | |
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