# taz.de -- Abfrage bei tätowierten Lehrkräfte: Zeigt eure nackte Haut! | |
> Angehende Lehrkräfte in Berlin sollen ihre Tätowierungen dokumentieren. | |
> Die Gewerkschaft GEW protestiert: Das sei rechtswidrig. | |
Bild: Man muss es ja auch nicht übertreiben mit den Tattoos | |
BERLIN taz | Weil in Berlin, wie überall, ausgebildete Lehrer*innen | |
Mangelware sind, will man sie [1][künftig auch in der Hauptstadt wieder | |
verbeamten]. Für Neueinstellungen soll das schon ab dem kommenden Sommer | |
gelten. Das soll die Berliner Schulen als Arbeitsstätte attraktiver | |
erscheinen lassen. Gut möglich allerdings, dass sich der Fachkräftemangel | |
in den kommenden Jahren eher noch verschärft – falls die Bildungsverwaltung | |
tatsächlich an einem Fragebogen zu Tätowierungen festhält, den die | |
Gewerkschaft GEW am Donnerstag öffentlich machte. | |
Darin werden Referendar*innen aufgefordert, „die Länge und Breite | |
jedes Tattoos in Zentimeter sowie eine Beschreibung“ bei der zuständigen | |
Personalstelle anzugeben. Und zwar von ausdrücklich jedem Tattoo, egal wo | |
auf dem Körper platziert – ach so, und bitte mit Bild. Ein Freitextfeld, | |
„Welche Bedeutung hat die Tätowierung für Sie persönlich?“, gibt's auch | |
noch. Allzu bedeutungsschwer darf es allerdings nicht werden, lediglich | |
eine knappe Zeile Platz wird eingeräumt. | |
Die Gewerkschaft gibt sich einigermaßen geplättet: Die | |
„Gewissensüberprüfung per Hautscreenig“ sei eindeutig rechtswidrig, schon | |
gar wenn die „Verfassungstreue bis unter die Unterhose erschnüffelt“ werde, | |
sagt Beamtenrechtsexperte Udo Mertens. Dem Hauptpersonalrat, sagt der | |
Berliner GEW-Vorsitzende Tom Erdmann, wurde eine solche Abfrage jedenfalls | |
„nie zur Zustimmung vorgelegt“. Man habe sich natürlich auch beim | |
Hauptpersonalrat des Landes Berlin Öffentlichen Diensts erkundigt, dort sei | |
ein vergleichbarer Abfragebogen – zum Beispiel für | |
Polizeianwärter*innen – auch nicht bekannt. | |
Die Abfrage sei sehr wohl „gremienbeteiligt“ gewesen, entgegnet ein | |
Sprecher der Bildungsverwaltung, ohne beim beteiligten „Gremium“ konkreter | |
zu werden. Zudem würden „auch für Verbeamtungsuntersuchungen etwa bei der | |
Polizei und der Justiz“ gleiche Regelungen gelten. | |
Die „Regelungen“ sind auch kaum der Streitpunkt, die sind nämlich konkret: | |
Das erst [2][2021 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds | |
von Beamtinnen und Beamten“] legt fest, dass Tattoos „im sichtbaren Bereich | |
verboten“ sind – wenn sie „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefähr… | |
oder, sinngemäß aus dem Behördendeutsch übersetzt, an der | |
Verfassungskonformität des Staatsbediensteten irgendeinen Zweifel säen | |
könnten. | |
Tatsächlich ist es wohl unzweifelhaft so, dass sowohl für verbeamtete | |
Lehrkräfte wie für verbeamtete Polizist*innen gilt: Extremismus, | |
Sexismus und Gewaltverherrlichung auf dem Oberarm oder sonstwo sichtbar ist | |
verboten. Allein, die Legitimität des Abfragebogens der Bildungsverwaltung | |
beantwortet das nicht. | |
5 May 2022 | |
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## AUTOREN | |
Anna Klöpper | |
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