# taz.de -- Entscheidung zur Bundestagswahl 2017: NPD-Beschwerde erfolgreich | |
> Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht | |
> nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das entschied das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden | |
KARLSRUHE dpa | Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 beanstandet | |
das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung zulasten der | |
rechtsextremen NPD. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht | |
vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am | |
Donnerstag mit. Beschwerde eingereicht hatten der NPD-Landesverband und | |
mehrere Betroffene. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. | |
Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine | |
Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Laut | |
Bundeswahlgesetz darf das frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode | |
passieren. Die Regelung soll sicherstellen, dass die gewählten | |
Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen Willen der Parteimitglieder | |
repräsentieren. Stichtag wäre damals der 23. März 2016 gewesen. Der | |
NPD-Kreisverband Reinickendorf/Mitte hatte seine Delegierten allerdings | |
schon am 12. Februar bestimmt. | |
Nur: Diese Delegierten hatten später an der Aufstellung der Landesliste gar | |
nicht teilgenommen. Sie hatten die Vertreterversammlung im Oktober 2016 | |
vorzeitig verlassen müssen, weil sich der Beginn verzögert hatte. Der | |
Landeswahlausschuss hatte das für unerheblich gehalten und die Liste | |
trotzdem nicht zugelassen. Die Berliner NPD hatte dagegen erfolglos | |
Einspruch eingelegt. | |
Laut Bundesverfassungsgericht liegt hier tatsächlich ein Wahlfehler vor. Da | |
die formal nicht korrekt bestimmten Delegierten die Liste gar nicht mit | |
aufgestellt hätten, bestehe kein Risiko, dass der Mehrheitswille falsch | |
abgebildet worden sei. In so einem Fall dürfe die Liste „regelmäßig nicht | |
allein aus diesem Grund“ zurückgewiesen werden, hieß es – „wegen des da… | |
verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die | |
Wahlfreiheit“. | |
Inzwischen ist ohnehin ein neuer Bundestag gewählt. Eingereicht hatte die | |
NPD ihre Beschwerde 2019. Damals wollte sie erreichen, dass die | |
Verfassungsrichterinnen und –richter die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin | |
für ungültig erklären und eine Wiederholung anordnen. Ihre Argumentation: | |
Die NPD-Anhänger hätten jetzt notgedrungen die AfD gewählt – deren Ergebnis | |
sei damit „fehlerhaft zu hoch“. | |
Die Richter können jedoch nicht erkennen, dass der Fehler Einfluss auf die | |
Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätte. Für die angebliche | |
Wählerwanderung gebe es keine Belege. Außerdem sei die NPD bei der Wahl | |
davor in Berlin nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen. Mit so einem | |
Ergebnis wäre sie ohnehin nicht in den Bundestag eingezogen. | |
14 Apr 2022 | |
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