| # taz.de -- Entscheidung zur Bundestagswahl 2017: NPD-Beschwerde erfolgreich | |
| > Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht | |
| > nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das entschied das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden | |
| Karlsruhe dpa | Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 beanstandet | |
| das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung zulasten der | |
| rechtsextremen NPD. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht | |
| vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am | |
| Donnerstag mit. Beschwerde eingereicht hatten der NPD-Landesverband und | |
| mehrere Betroffene. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. | |
| Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine | |
| Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Laut | |
| Bundeswahlgesetz darf das frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode | |
| passieren. Die Regelung soll sicherstellen, dass die gewählten | |
| Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen Willen der Parteimitglieder | |
| repräsentieren. Stichtag wäre damals der 23. März 2016 gewesen. Der | |
| NPD-Kreisverband Reinickendorf/Mitte hatte seine Delegierten allerdings | |
| schon am 12. Februar bestimmt. | |
| Nur: Diese Delegierten hatten später an der Aufstellung der Landesliste gar | |
| nicht teilgenommen. Sie hatten die Vertreterversammlung im Oktober 2016 | |
| vorzeitig verlassen müssen, weil sich der Beginn verzögert hatte. Der | |
| Landeswahlausschuss hatte das für unerheblich gehalten und die Liste | |
| trotzdem nicht zugelassen. Die Berliner NPD hatte dagegen erfolglos | |
| Einspruch eingelegt. | |
| Laut Bundesverfassungsgericht liegt hier tatsächlich ein Wahlfehler vor. Da | |
| die formal nicht korrekt bestimmten Delegierten die Liste gar nicht mit | |
| aufgestellt hätten, bestehe kein Risiko, dass der Mehrheitswille falsch | |
| abgebildet worden sei. In so einem Fall dürfe die Liste „regelmäßig nicht | |
| allein aus diesem Grund“ zurückgewiesen werden, hieß es – „wegen des da… | |
| verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die | |
| Wahlfreiheit“. | |
| Inzwischen ist ohnehin ein neuer Bundestag gewählt. Eingereicht hatte die | |
| NPD ihre Beschwerde 2019. Damals wollte sie erreichen, dass die | |
| Verfassungsrichterinnen und –richter die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin | |
| für ungültig erklären und eine Wiederholung anordnen. Ihre Argumentation: | |
| Die NPD-Anhänger hätten jetzt notgedrungen die AfD gewählt – deren Ergebnis | |
| sei damit „fehlerhaft zu hoch“. | |
| Die Richter können jedoch nicht erkennen, dass der Fehler Einfluss auf die | |
| Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätte. Für die angebliche | |
| Wählerwanderung gebe es keine Belege. Außerdem sei die NPD bei der Wahl | |
| davor in Berlin nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen. Mit so einem | |
| Ergebnis wäre sie ohnehin nicht in den Bundestag eingezogen. | |
| 14 Apr 2022 | |
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