| # taz.de -- Schutz von Whistleblower:innen: Mit Luft nach oben | |
| > Whistleblower:innen werden in der eigenen Firma künftig besser | |
| > geschützt. Gut so. Doch der Gesetzentwurf nimmt noch zu viel Rücksicht | |
| > auf die Unternehmen. | |
| Bild: Die Rechtssicherheit für Whistleblower:innen soll geschaffen werden – … | |
| Der Schutz von Whistleblower:innen ist nicht unternehmensfeindlich. Im | |
| Gegenteil: Es kann für die Verantwortlichen im Unternehmen sehr hilfreich | |
| sein, wenn sie frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden, bevor | |
| es den ganz großen Skandal gibt und die Reputation der Marke ramponiert | |
| ist. | |
| Insofern ist der Gesetzentwurf konsequent, den [1][FDP-Justizminister Marco | |
| Buschmann jetzt vorgelegt hat]. Whistleblower:innen, die auf | |
| Gesetzesverstöße hinweisen, werden vor Kündigung und anderen Nachteilen | |
| geschützt. Gleichzeitig werden die Unternehmen verpflichtet, interne | |
| Meldestellen einzurichten, die vertraulich mit Hinweisen auf Missstände | |
| umgehen. | |
| Man kann fragen, ob es überhaupt notwendig ist, interne Meldestellen per | |
| Gesetz vorzuschreiben. Es ist doch im Interesse der Unternehmen, dass sich | |
| Mitarbeiter:innen vertraulich ans eigene Haus wenden können und nicht | |
| gleich Behörden oder gar die Medien einschalten müssen. Wer das Risiko | |
| ignoriert, um Kosten zu sparen, muss dann eben mit den Konsequenzen leben. | |
| Gut ist jedenfalls, dass Whistleblower:innen nicht nur geschützt sind, | |
| wenn sie Verstöße [2][gegen EU-Recht aufdecken]. Dies hätte aber zu | |
| absurden Ergebnissen geführt. Wer in einem Pflegeheim Verstöße gegen | |
| EU-Datenschutzrecht aufdeckt, wäre vor Kündigung geschützt gewesen. Wer | |
| aber Alarm schlägt, weil viel zu wenig Personal eingesetzt wird, hätte | |
| gekündigt werden können, weil es hier um deutsche Vorgaben geht. | |
| Ein Punkt in [3][Buschmanns Gesetzentwurf] ist aber noch disfunktional: | |
| Whistleblower:innen, die sich nicht an die Meldestelle ihres | |
| Unternehmens wenden wollen, können zwar das Bundesamt für Justiz als | |
| externe Meldestelle einschalten, nicht aber die fachlich zuständige | |
| Behörde, zum Beispiel die Heimaufsicht oder das Umweltamt. Buschmann | |
| übertreibt hier den Schutz von Unternehmen, die sich möglicherweise illegal | |
| verhalten. Wer der zuständigen Behörde ein illegales Verhalten des eigenen | |
| Arbeitgebers meldet, muss ebenfalls vor Kündigung geschützt sein. | |
| 7 Apr 2022 | |
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| [1] /Neues-Gesetz-der-Ampel-Koalition/!5843523 | |
| [2] https://ec.europa.eu/info/aid-development-cooperation-fundamental-rights/yo… | |
| [3] https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/Referentenentwu… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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