# taz.de -- Schutz von Whistleblower:innen: Mit Luft nach oben | |
> Whistleblower:innen werden in der eigenen Firma künftig besser | |
> geschützt. Gut so. Doch der Gesetzentwurf nimmt noch zu viel Rücksicht | |
> auf die Unternehmen. | |
Bild: Die Rechtssicherheit für Whistleblower:innen soll geschaffen werden – … | |
Der Schutz von Whistleblower:innen ist nicht unternehmensfeindlich. Im | |
Gegenteil: Es kann für die Verantwortlichen im Unternehmen sehr hilfreich | |
sein, wenn sie frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden, bevor | |
es den ganz großen Skandal gibt und die Reputation der Marke ramponiert | |
ist. | |
Insofern ist der Gesetzentwurf konsequent, den [1][FDP-Justizminister Marco | |
Buschmann jetzt vorgelegt hat]. Whistleblower:innen, die auf | |
Gesetzesverstöße hinweisen, werden vor Kündigung und anderen Nachteilen | |
geschützt. Gleichzeitig werden die Unternehmen verpflichtet, interne | |
Meldestellen einzurichten, die vertraulich mit Hinweisen auf Missstände | |
umgehen. | |
Man kann fragen, ob es überhaupt notwendig ist, interne Meldestellen per | |
Gesetz vorzuschreiben. Es ist doch im Interesse der Unternehmen, dass sich | |
Mitarbeiter:innen vertraulich ans eigene Haus wenden können und nicht | |
gleich Behörden oder gar die Medien einschalten müssen. Wer das Risiko | |
ignoriert, um Kosten zu sparen, muss dann eben mit den Konsequenzen leben. | |
Gut ist jedenfalls, dass Whistleblower:innen nicht nur geschützt sind, | |
wenn sie Verstöße [2][gegen EU-Recht aufdecken]. Dies hätte aber zu | |
absurden Ergebnissen geführt. Wer in einem Pflegeheim Verstöße gegen | |
EU-Datenschutzrecht aufdeckt, wäre vor Kündigung geschützt gewesen. Wer | |
aber Alarm schlägt, weil viel zu wenig Personal eingesetzt wird, hätte | |
gekündigt werden können, weil es hier um deutsche Vorgaben geht. | |
Ein Punkt in [3][Buschmanns Gesetzentwurf] ist aber noch disfunktional: | |
Whistleblower:innen, die sich nicht an die Meldestelle ihres | |
Unternehmens wenden wollen, können zwar das Bundesamt für Justiz als | |
externe Meldestelle einschalten, nicht aber die fachlich zuständige | |
Behörde, zum Beispiel die Heimaufsicht oder das Umweltamt. Buschmann | |
übertreibt hier den Schutz von Unternehmen, die sich möglicherweise illegal | |
verhalten. Wer der zuständigen Behörde ein illegales Verhalten des eigenen | |
Arbeitgebers meldet, muss ebenfalls vor Kündigung geschützt sein. | |
7 Apr 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Neues-Gesetz-der-Ampel-Koalition/!5843523 | |
[2] https://ec.europa.eu/info/aid-development-cooperation-fundamental-rights/yo… | |
[3] https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/Referentenentwu… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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