Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Schutz von Whistleblower:innen: Mit Luft nach oben
> Whistleblower:innen werden in der eigenen Firma künftig besser
> geschützt. Gut so. Doch der Gesetzentwurf nimmt noch zu viel Rücksicht
> auf die Unternehmen.
Bild: Die Rechtssicherheit für Whistleblower:innen soll geschaffen werden – …
Der Schutz von Whistleblower:innen ist nicht unternehmensfeindlich. Im
Gegenteil: Es kann für die Verantwortlichen im Unternehmen sehr hilfreich
sein, wenn sie frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden, bevor
es den ganz großen Skandal gibt und die Reputation der Marke ramponiert
ist.
Insofern ist der Gesetzentwurf konsequent, den [1][FDP-Justizminister Marco
Buschmann jetzt vorgelegt hat]. Whistleblower:innen, die auf
Gesetzesverstöße hinweisen, werden vor Kündigung und anderen Nachteilen
geschützt. Gleichzeitig werden die Unternehmen verpflichtet, interne
Meldestellen einzurichten, die vertraulich mit Hinweisen auf Missstände
umgehen.
Man kann fragen, ob es überhaupt notwendig ist, interne Meldestellen per
Gesetz vorzuschreiben. Es ist doch im Interesse der Unternehmen, dass sich
Mitarbeiter:innen vertraulich ans eigene Haus wenden können und nicht
gleich Behörden oder gar die Medien einschalten müssen. Wer das Risiko
ignoriert, um Kosten zu sparen, muss dann eben mit den Konsequenzen leben.
Gut ist jedenfalls, dass Whistleblower:innen nicht nur geschützt sind,
wenn sie Verstöße [2][gegen EU-Recht aufdecken]. Dies hätte aber zu
absurden Ergebnissen geführt. Wer in einem Pflegeheim Verstöße gegen
EU-Datenschutzrecht aufdeckt, wäre vor Kündigung geschützt gewesen. Wer
aber Alarm schlägt, weil viel zu wenig Personal eingesetzt wird, hätte
gekündigt werden können, weil es hier um deutsche Vorgaben geht.
Ein Punkt in [3][Buschmanns Gesetzentwurf] ist aber noch disfunktional:
Whistleblower:innen, die sich nicht an die Meldestelle ihres
Unternehmens wenden wollen, können zwar das Bundesamt für Justiz als
externe Meldestelle einschalten, nicht aber die fachlich zuständige
Behörde, zum Beispiel die Heimaufsicht oder das Umweltamt. Buschmann
übertreibt hier den Schutz von Unternehmen, die sich möglicherweise illegal
verhalten. Wer der zuständigen Behörde ein illegales Verhalten des eigenen
Arbeitgebers meldet, muss ebenfalls vor Kündigung geschützt sein.
7 Apr 2022
## LINKS
[1] /Neues-Gesetz-der-Ampel-Koalition/!5843523
[2] https://ec.europa.eu/info/aid-development-cooperation-fundamental-rights/yo…
[3] https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/Referentenentwu…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Whistleblower
Unternehmen
Whistleblower
Bundesjustizministerium
Marco Buschmann
Kündigung
Whistleblower
FDP
Whistleblower
Whistleblower
Edward Snowden
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gesetzentwurf im Kabinett: Ampel will Whistleblower schützen
Lob für den Gesetzesentwurf kommt aus der Wirtschaft.
Unterstützer:innen von Hinweisgebenden fordern aber Nachbesserungen.
Die FDP und der Benzin-Rabatt: Plötzlich ist der Markt egal
Beim Klimaschutz wollte die FDP komplett auf Preismechanismen setzen. Doch
sobald das Benzin tatsächlich teuer wird, ist Klientelpolitik wichtiger.
Neues Gesetz der Ampel-Koalition: Keine Kündigung für Whistleblower
Justizminister Buschmann legt einen Gesetzentwurf vor, der Angestellte
schützen soll, die Skandale aufdecken. Geplant sind tausende Meldestellen.
Bundesregierung verschleppt Gesetz: Whistleblower müssen warten
Die Regierung hat ein Gesetz zum Schutz von Whistleblower:innen noch
nicht umgesetzt. Nun hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.
Aufgeflogene Whistleblower: Es fehlt der richtige Schutz
Ohne Whistleblower wäre viel Unrecht in der Welt nicht aufgedeckt worden.
Trotzdem werden sie häufig verfolgt und eingeschüchtert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.