| # taz.de -- Mund-Nasen-Schutz auf Demos: Vermummung auf Widerruf | |
| > Auf Kundgebungen sind Masken gegen Corona nicht mehr vorgeschrieben. Doch | |
| > was, wenn sie jemand von sich aus trägt: Ist das erlaubt? | |
| Bild: „Masken auf“ – das dürfte am 1. Mai in Berlin auch wieder das Mott… | |
| Berlin taz | Es war der Running Gag auf vielen Demos in den zwei | |
| Pandemiejahren: Dank staatlich vorgeschriebener Maskenpflicht auf | |
| Kundgebungen sei aus dem Vermummungsverbot [1][ein Vermummungsgebot] | |
| geworden. Ein kleiner Sieg der Linken in dieser ansonsten tristen | |
| Coronazeit. | |
| Seit 1. April sind aufgrund der Entscheidung des Bundestags die meisten | |
| Hygieneauflagen passé; [2][zum „Basisschutz“] gehört die Maske auf | |
| Versammlungen nicht mehr. Aber was, wenn Menschen sie von sich aus tragen | |
| angesichts der 7-Tage-Inzidenzen, die bundesweit über 1.000 liegen: Ist das | |
| Vermummung oder Selbstschutz? | |
| Eine komplizierte Frage, auch für die Berliner Polizei. Das zeigt sich | |
| schon daran, dass sie mehrere Tage braucht, um eine entsprechende Anfrage | |
| der taz knapp zu beantworten. Dabei regelt das erst vor einem Jahr von | |
| Rot-Rot-Grün [3][verabschiedete Versammlungsfreiheitsgesetz] diesen Aspekt: | |
| Bei Versammlungen im Freien ist es verboten, „Gegenstände zu verwenden, die | |
| zur Identitätsverschleierung geeignet sind“, heißt es da, allerdings mit | |
| der wichtigen Ergänzung: Sie müssen „den Umständen nach“ darauf gerichtet | |
| sein, die „Feststellung der Identität zu verhindern“, nachdem es zu einer | |
| Straftat gekommen ist. | |
| Sprich: Eine Maske im Gesicht an sich ist weiterhin kein Problem. Oder wie | |
| es die Polizei formuliert: „Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fällt | |
| grundsätzlich nur unter dieses Verbot, wenn es auf die | |
| Identitätsverschleierung ausgerichtet ist.“ Nur: Kann die Polizei | |
| abschätzen, was Teilnehmende einer Kundgebung mit ihrer Maske | |
| beabsichtigen: Schutz vor dem Virus oder Schutz vor Identitätsfeststellung? | |
| Beim für Samstag angekündigten Ostermarsch dürfte das kein Problem sein – | |
| schließlich geht es um den Frieden. Aber was ist mit den bekanntlich etwas | |
| ruppigeren Versammlungen am 1. Mai? Für die Berliner Polizei ist klar, dass | |
| das Tragen von Masken verboten werden kann. So heißt es weiter: „Zur | |
| Durchsetzung eines etwaigen Verbots ist eine behördliche Anordnung mit | |
| Bezeichnung der entsprechenden Gegenstände erforderlich.“ Das können dann | |
| auch medizinische und FFP2-Masken sein. | |
| ## Ein Verbot ist möglich | |
| Das Verbot darf die Polizei selbst aussprechen, vorher würde eine | |
| „Gefahrenprognose für entsprechende Verläufe“ erstellt, dabei muss jede | |
| Kundgebung einzeln geprüft werden. Es kann also durchaus sein, dass ein | |
| solches Verbot etwa für die 18-Uhr-Demo kommt. Derzeit sei es für eine | |
| solche Einschätzung zu früh: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hier noch keine | |
| konkreten Anhalte vor, die dies begründen würden.“ | |
| Als sicher gilt jedoch: Gegen jedes Maskenverbot würde geklagt werden. Und | |
| je höher die Inzidenz, desto schwieriger die Entscheidung für die Gerichte. | |
| 12 Apr 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Bert Schulz | |
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