# taz.de -- Mund-Nasen-Schutz auf Demos: Vermummung auf Widerruf | |
> Auf Kundgebungen sind Masken gegen Corona nicht mehr vorgeschrieben. Doch | |
> was, wenn sie jemand von sich aus trägt: Ist das erlaubt? | |
Bild: „Masken auf“ – das dürfte am 1. Mai in Berlin auch wieder das Mott… | |
BERLIN taz | Es war der Running Gag auf vielen Demos in den zwei | |
Pandemiejahren: Dank staatlich vorgeschriebener Maskenpflicht auf | |
Kundgebungen sei aus dem Vermummungsverbot [1][ein Vermummungsgebot] | |
geworden. Ein kleiner Sieg der Linken in dieser ansonsten tristen | |
Coronazeit. | |
Seit 1. April sind aufgrund der Entscheidung des Bundestags die meisten | |
Hygieneauflagen passé; [2][zum „Basisschutz“] gehört die Maske auf | |
Versammlungen nicht mehr. Aber was, wenn Menschen sie von sich aus tragen | |
angesichts der 7-Tage-Inzidenzen, die bundesweit über 1.000 liegen: Ist das | |
Vermummung oder Selbstschutz? | |
Eine komplizierte Frage, auch für die Berliner Polizei. Das zeigt sich | |
schon daran, dass sie mehrere Tage braucht, um eine entsprechende Anfrage | |
der taz knapp zu beantworten. Dabei regelt das erst vor einem Jahr von | |
Rot-Rot-Grün [3][verabschiedete Versammlungsfreiheitsgesetz] diesen Aspekt: | |
Bei Versammlungen im Freien ist es verboten, „Gegenstände zu verwenden, die | |
zur Identitätsverschleierung geeignet sind“, heißt es da, allerdings mit | |
der wichtigen Ergänzung: Sie müssen „den Umständen nach“ darauf gerichtet | |
sein, die „Feststellung der Identität zu verhindern“, nachdem es zu einer | |
Straftat gekommen ist. | |
Sprich: Eine Maske im Gesicht an sich ist weiterhin kein Problem. Oder wie | |
es die Polizei formuliert: „Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fällt | |
grundsätzlich nur unter dieses Verbot, wenn es auf die | |
Identitätsverschleierung ausgerichtet ist.“ Nur: Kann die Polizei | |
abschätzen, was Teilnehmende einer Kundgebung mit ihrer Maske | |
beabsichtigen: Schutz vor dem Virus oder Schutz vor Identitätsfeststellung? | |
Beim für Samstag angekündigten Ostermarsch dürfte das kein Problem sein – | |
schließlich geht es um den Frieden. Aber was ist mit den bekanntlich etwas | |
ruppigeren Versammlungen am 1. Mai? Für die Berliner Polizei ist klar, dass | |
das Tragen von Masken verboten werden kann. So heißt es weiter: „Zur | |
Durchsetzung eines etwaigen Verbots ist eine behördliche Anordnung mit | |
Bezeichnung der entsprechenden Gegenstände erforderlich.“ Das können dann | |
auch medizinische und FFP2-Masken sein. | |
## Ein Verbot ist möglich | |
Das Verbot darf die Polizei selbst aussprechen, vorher würde eine | |
„Gefahrenprognose für entsprechende Verläufe“ erstellt, dabei muss jede | |
Kundgebung einzeln geprüft werden. Es kann also durchaus sein, dass ein | |
solches Verbot etwa für die 18-Uhr-Demo kommt. Derzeit sei es für eine | |
solche Einschätzung zu früh: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hier noch keine | |
konkreten Anhalte vor, die dies begründen würden.“ | |
Als sicher gilt jedoch: Gegen jedes Maskenverbot würde geklagt werden. Und | |
je höher die Inzidenz, desto schwieriger die Entscheidung für die Gerichte. | |
12 Apr 2022 | |
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## AUTOREN | |
Bert Schulz | |
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