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# taz.de -- Mund-Nasen-Schutz auf Demos: Vermummung auf Widerruf
> Auf Kundgebungen sind Masken gegen Corona nicht mehr vorgeschrieben. Doch
> was, wenn sie jemand von sich aus trägt: Ist das erlaubt?
Bild: „Masken auf“ – das dürfte am 1. Mai in Berlin auch wieder das Mott…
Berlin taz | Es war der Running Gag auf vielen Demos in den zwei
Pandemiejahren: Dank staatlich vorgeschriebener Maskenpflicht auf
Kundgebungen sei aus dem Vermummungsverbot [1][ein Vermummungsgebot]
geworden. Ein kleiner Sieg der Linken in dieser ansonsten tristen
Coronazeit.
Seit 1. April sind aufgrund der Entscheidung des Bundestags die meisten
Hygieneauflagen passé; [2][zum „Basisschutz“] gehört die Maske auf
Versammlungen nicht mehr. Aber was, wenn Menschen sie von sich aus tragen
angesichts der 7-Tage-Inzidenzen, die bundesweit über 1.000 liegen: Ist das
Vermummung oder Selbstschutz?
Eine komplizierte Frage, auch für die Berliner Polizei. Das zeigt sich
schon daran, dass sie mehrere Tage braucht, um eine entsprechende Anfrage
der taz knapp zu beantworten. Dabei regelt das erst vor einem Jahr von
Rot-Rot-Grün [3][verabschiedete Versammlungsfreiheitsgesetz] diesen Aspekt:
Bei Versammlungen im Freien ist es verboten, „Gegenstände zu verwenden, die
zur Identitätsverschleierung geeignet sind“, heißt es da, allerdings mit
der wichtigen Ergänzung: Sie müssen „den Umständen nach“ darauf gerichtet
sein, die „Feststellung der Identität zu verhindern“, nachdem es zu einer
Straftat gekommen ist.
Sprich: Eine Maske im Gesicht an sich ist weiterhin kein Problem. Oder wie
es die Polizei formuliert: „Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fällt
grundsätzlich nur unter dieses Verbot, wenn es auf die
Identitätsverschleierung ausgerichtet ist.“ Nur: Kann die Polizei
abschätzen, was Teilnehmende einer Kundgebung mit ihrer Maske
beabsichtigen: Schutz vor dem Virus oder Schutz vor Identitätsfeststellung?
Beim für Samstag angekündigten Ostermarsch dürfte das kein Problem sein –
schließlich geht es um den Frieden. Aber was ist mit den bekanntlich etwas
ruppigeren Versammlungen am 1. Mai? Für die Berliner Polizei ist klar, dass
das Tragen von Masken verboten werden kann. So heißt es weiter: „Zur
Durchsetzung eines etwaigen Verbots ist eine behördliche Anordnung mit
Bezeichnung der entsprechenden Gegenstände erforderlich.“ Das können dann
auch medizinische und FFP2-Masken sein.
## Ein Verbot ist möglich
Das Verbot darf die Polizei selbst aussprechen, vorher würde eine
„Gefahrenprognose für entsprechende Verläufe“ erstellt, dabei muss jede
Kundgebung einzeln geprüft werden. Es kann also durchaus sein, dass ein
solches Verbot etwa für die 18-Uhr-Demo kommt. Derzeit sei es für eine
solche Einschätzung zu früh: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hier noch keine
konkreten Anhalte vor, die dies begründen würden.“
Als sicher gilt jedoch: Gegen jedes Maskenverbot würde geklagt werden. Und
je höher die Inzidenz, desto schwieriger die Entscheidung für die Gerichte.
12 Apr 2022
## LINKS
[1] /Demos-pro-und-contra-Corona-Impfen/!5825059
[2] /Corona-Massnahmen-in-Deutschland/!5845688
[3] /Rot-rot-gruenes-Versammlungsgesetz/!5746790
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Maskenpflicht
Kundgebung
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
Demonstration
Andreas Geisel
Maske
Polizei Berlin
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