| # taz.de -- Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz: Lohn zahlen, Wasser schützen | |
| > Die Pläne der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz zum Schutz der | |
| > Menschenrechte sind strenger als die deutsche Regelung. | |
| Bild: Textilindustrie in Äthiopien | |
| Berlin taz | Rund 13.000 größere Unternehmen der Europäischen Union müssen | |
| künftig die sozialen und ökologischen Menschenrechte bei ihren weltweiten | |
| Lieferanten gewährleisten. [1][Dazu will die EU-Kommission sie mit einer | |
| Richtlinie verpflichten], die an diesem Mittwoch vorgestellt wird. Ein | |
| Entwurf sickerte bereits am Dienstag durch. Demnach geht die EU-Regulierung | |
| über [2][das deutsche Lieferkettengesetz] hinaus. Wenn die Richtlinie in | |
| Kraft tritt, müsste Deutschland dieses verschärfen. | |
| Zu den geschützten Menschenrechten gehören das Recht von Arbeiter:innen | |
| auf fairen Lohn und Zusammenschluss in Gewerkschaften. Die hiesigen Firmen | |
| sollen zudem darauf achten, dass ihre Zulieferer keinen Landraub betreiben | |
| oder Flüsse im Umkreis von Bergwerken vergiften. | |
| Die EU-Kommission will festlegen, dass die Regeln für europäische | |
| Unternehmen verpflichtend sind, die mehr als 500 Beschäftigte und einen | |
| weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben, sowie für | |
| Firmen von außerhalb der EU, die in Europa mehr als 150 Millionen Umsatz | |
| machen. Das deutsche Lieferkettengesetz erfasst dagegen ab 2023 Firmen mit | |
| mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. | |
| Kleinere Betriebe, die über 250 Beschäftigte und über 40 Millionen Umsatz | |
| haben, fallen ebenfalls unter die EU-Richtlinie, sofern sie die Hälfte | |
| ihrer Geschäfte in sogenannten Hochrisiko-Branchen abwickeln. Dazu zählen | |
| die Textilindustrie, Landwirtschaft und Bergbau. Auch in diesen Fällen | |
| müssen sie aber wohl weniger Pflichten erfüllen als große Unternehmen und | |
| bekommen eine Übergangszeit von fünf Jahren. Kleine Betriebe unter 250 | |
| Beschäftigten würden nicht erfasst. „99 Prozent“ der europäischen | |
| Wirtschaft blieben außen vor, kommentierte Anna Cavazzini, | |
| Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament. | |
| ## Keine Kinderarbeit | |
| Die von der Richtlinie erfassten Unternehmen sind prinzipiell für ihre | |
| komplette Lieferkette verantwortlich – in der Textilindustrie | |
| beispielsweise von den Nähereien und Färbereien bis zum Anbau der | |
| Baumwolle. [3][Kakao- und Kaffeeverarbeiter müssen sich darum kümmern, dass | |
| in Westafrika keine Kinder auf den Plantagen arbeiten]. Wobei es eine | |
| Einschränkung gibt: Hiesige Firmen sind nur verantwortlich für die | |
| Lieferanten, zu denen sie „etablierte Geschäftsbeziehungen“ pflegen. | |
| Cavazzini befürchtet hier ein „Schlupfloch“. | |
| Eine Haftungsregelung gibt es in der Richtlinie ebenfalls. Geschädigte | |
| Zulieferbeschäftigte könnten die europäischen Unternehmen also vor hiesigen | |
| Gerichten auf Schadenersatz verklagen. Auch an diesem Punkt geht die | |
| EU-Richtlinie über das deutsche Gesetz hinaus. | |
| Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber fürchtet, dass sich „europäische | |
| Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt | |
| zurückziehen“. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie forderte, dass | |
| sich die Regelung auf direkte Vertragspartner beschränkt. Bevor die | |
| Richtlinie in Kraft tritt, kommen nun die Verhandlungen der Kommission mit | |
| dem EU-Parlament und dem -Rat. | |
| 23 Feb 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Hannes Koch | |
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