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# taz.de -- Gerichtsverhandlung zu AfD-Einstufung: Eine Frage der Existenz
> Vor dem Verwaltungsgericht Köln zeichnete sich am Dienstag ein Teilerfolg
> für die AfD ab. Die Einstufung des „Flügels“ als rechtsextrem wackelt.
Bild: AfD-Chef Tino Chrupalla am Dienstag beim Prozess im sogenannten „Krista…
Köln taz | Der AfD-„Flügel“ um Björn Höcke darf vermutlich nicht vom
Verfassungsschutz beobachtet werden. Das zeichnete sich bei der mündlichen
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln ab. Ob das auch für die
Mutterpartei gilt, war bis zum späten Nachmittag noch unklar.
Wegen des großen öffentlichen Interesses und wegen Corona fand die
Verhandlung im gediegen-eleganten Kristallsaal der Kölner Messe statt.
Konkret ging es um [1][vier Klagen der AfD gegen das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV)]. Die AfD will verhindern, dass der „Flügel“ als
gesicherte rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird, dass ihm 7.000
Mitglieder unterstellt werden und dass die AfD-Mutterpartei sowie die
Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) als rechtsextremistische
„Verdachtsfälle“ eingestuft werden.
Scheitert die AfD mit ihren Klagen, können „Flügel“, JA und Mutterpartei
mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, insbesondere mit
Telefonüberwachung und V-Leuten. Außerdem könnten die AfD oder die
jeweiligen Gliederungen im Verfassungsschutzbericht auftauchen. „Das
komplexeste Verfahren betrifft den ‚Flügel‘“, sagte der Vorsitzende Rich…
Michael Huschens, weshalb das Gericht sich zunächst ganz hierauf
konzentrierte.
Für den Verfassungsschutz argumentierte Anwalt Wolfgang Roth, dass der
„Flügel“ ein ethnisch homogenes deutsches Volk anstrebe, das Migranten und
eingebürgerten Deutschen von vornherein die Zugehörigkeit verwehre. „Das
verstößt gegen die Menschenwürde“, erklärte Roth und berief sich auf das
NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
„Ich könnte hierzu Dutzende, ja Hunderte Zitate vorlegen“, betonte der
Verfassungsschutzanwalt, doch Richter Huschens winkte ab. „Ich weiß, aber
wir haben Ihre Schriftsätze gründlich gelesen“, sagte er. Das Gericht
versuchte offensichtlich, das Verfahren noch am Dienstag abzuschließen.
## Islamfeindlichkeit als springender Punkt
Für eine Einstufung des „Flügels“ als extremistische Bestrebung spricht f…
den Verfassungsschutz auch die Haltung zum Islam, der generell abgelehnt
werde, indem ihm ohne Differenzierung der Terrorismus à la IS und al-Qaida
zugerechnet wird. Völkisches Denken und Islamfeindlichkeit sind auch für
das Gericht die entscheidenden Punkte. Antisemitismus und
Demokratiefeindlichkeit des „Flügels“ sehen die Richter:innen wohl als
weniger gut belegt an
Für die AfD kritisierte Rechtsanwalt Christian Conrad, dass das BfV ganz
überwiegend mit Zitaten von „Flügel“-Frontmann Björn Höcke argumentiere.
„Es geht aber nicht um die Beobachtung von Herrn Höcke, sondern einer
Bestrebung von angeblich 7.000 Personen“, so Conrad. Er wies außerdem
darauf hin, dass es für manche „Flügel“-Äußerung zur Migrationspolitik …
ganz ähnliche Zitate von CSU-Politikern wie Ex-Innenminister Horst Seehofer
gebe. „Es kann nicht sein, dass Äußerungen für den Verfassungsschutz nur
relevant sind, wenn sie von AfD-Politikern kommen“, so Conrad.
Das Gericht machte deutlich, dass eine Einstufung des „Flügels“ als
extremistische Bestrebung derzeit wohl nicht möglich ist: Es sei nicht
gesichert, dass er nach seiner Selbstauflösung im April 2020 überhaupt noch
bestehe. Das Bundesamt sah hierfür zwar „tatsächliche Anhaltspunkte“, etwa
Veranstaltungen, die innerparteilich als „Flügel“-Veranstaltungen
wahrgenommen werden. Man prüfe die Fortexistenz aber noch. Das genügte den
Richter:innen nicht.
Ob damit auch die Beobachtung der Mutterpartei vom Tisch ist, weil ein
nicht sicher existierender Flügel auch die AfD nicht prägen oder gar
dominieren kann, war bis zum späten Nachmittag noch nicht geklärt.
8 Mar 2022
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[1] /Verfassungsschutz-und-AfD-Einstufung/!5839455
## AUTOREN
Christian Rath
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Verfassungsschutz
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