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# taz.de -- Corona im Gesundheitswesen: Pflege-Impfpflicht ab März
> Der Bundestag beschließt die Impfpflicht in Krankenhäusern und
> Pflegeheimen. Shutdowns in der Gastronomie sind wieder möglich.
Bild: ÄrztInnen und PflegerInnen müssen künftig geimpft sein, das ist nun au…
Berlin taz | Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege
gilt ab dem 15. März eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Das hat der
Bundestag an diesem Freitag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem
[1][„Gesetz zur Stärkung der Impfprävention]“ kurz darauf zu.
Die Pflicht gilt insbesondere für alle Beschäftigten in Krankenhäusern,
Arztpraxen und Pflegeheimen. Sie müssen bis zum 15. März nachweisen, dass
sie geimpft oder genesen sind. Wenn kein derartiger Nachweis und auch kein
ärztliches Attest vorliegen, muss der Arbeitgeber die entsprechenden
Mitarbeiter:innen dem Gesundheitsamt melden.
Das Amt setzt dann noch einmal eine Frist, in der die Impfung nachgeholt
werden kann. Und falls auch das nichts nützt, „kann“ die Behörde den
Ungeimpften die weitere Beschäftigung untersagen. Diese spezielle
Impfpflicht wurde mit einem neuen Paragrafen (§ 20a) im
Infektionsschutzgesetz verankert. Auf Wunsch der FDP soll die Pflicht
bereits Ende 2022 wieder außer Kraft treten.
Über eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung wird der
Bundestag erst „im Januar“ diskutieren, kündigte der SPD-Abgeordnete Dirk
Wiese an. Die CDU/CSU forderte die Bundesregierung auf, einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, auch wenn es sich um eine
Gewissensentscheidung der Abgeordneten handelt.
## Mehr Handlungsmacht für die Länder
Mit Blick auf die wieder hohe Zahl der Covid-Neuinfektionen und eine
drohende Welle mit der Omikron-Variante räumte der Bundestag den Ländern
wieder die Möglichkeit ein, die Gastronomie zu schließen. Außerdem stellte
der Bundestag klar, dass die Länder auch Clubs und Diskotheken dichtmachen
können sowie Messen und Kongresse verbieten dürfen.
Schul- und Kita-Schließungen sollen aber weiterhin nicht möglich sein,
betonte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Auch Ausgangssperren und
Reiseverbote lässt die Ampelkoalition nicht zu. Neben Ärzt:innen können
künftig auch Apotheker:innen, Zahn- und Tierärzt:innen impfen.
Voraussetzungen sind eine Schulung, geeignete Räumlichkeiten oder die
Einbindung in Impfteams.
Länder die, wie [2][Sachsen], weitergehende Maßnahmen schon vor Auslaufen
der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ am 25. November beschlossen
hatten, dürfen diese nun bis Ende März beibehalten. Die Übergangsfrist, die
eigentlich Mitte Dezember ausgelaufen wäre, wurde auf Wunsch der CDU/CSU
verlängert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schloss weitere
„Nachschärfungen“ nicht aus.
## Bonus in Arbeit
Die CDU/CSU kritisierte, dass die ganzen „Reparaturen“ am
Infektionsschutzgesetz eigentlich unnötig waren. Die Ampel hätte im
November nur die „epidemische Lage“ verlängern müssen. Wegen der
Zugeständnisse der Koalition stimmte die Union dem Gesetz dann aber doch
zu. Nur die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.
Die Linke hatte erfolglos eine sofortige Prämie von 1.000 Euro für die
Beschäftigten in Pflege und Gesundheitswesen beantragt. Die Ampelkoalition
versprach aber, ein entsprechendes Gesetz im Januar vorzulegen. Bis dahin
müsse noch geklärt werden, wer den Pflegebonus bekommen soll.
10 Dec 2021
## LINKS
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf
[2] /Corona-in-Sachsen/!5817190/
## AUTOREN
Christian Rath
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