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# taz.de -- Nach Urteil zu Bankgebühren: Geld zurück? Gibt’s nicht
> Manche Banken weigern sich, unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten.
> Nun ist eine Klage gegen zwei Sparkassen in Vorbereitung.
Bild: Tschüss Sparkasse – das werden wohl auch einige Kund:innen nach Konfli…
Berlin taz | Mit einer Musterfeststellungsklage will der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Sparkassen verklagen, die
Verbraucher:innen eine Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren
verweigerten.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen
eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen“, sagt vzbv-Vorstand
Klaus Müller. „Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse
KölnBonn, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Forderungen ihrer
Kunden zu erfüllen.“ Deshalb leite der Verband nun weitere gerichtliche
Schritte ein.
Hintergrund ist ein [1][Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April].
Darin entschied das Gericht, dass entsprechende Klauseln in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), die zu höheren oder neuen Entgelten führen,
unwirksam sind. Entgelte dürften nicht ohne aktive Zustimmung der
Kund:innen geändert werden, sonst würden diese unangemessen
benachteiligt. Bei AGB-Änderungen gilt Schweigen als Zustimmung.
Das Urteil fiel zwar im Fall der Postbank. Jedoch gab es gleiche Klauseln
auch bei anderen Geldinstituten. Ein Verfahren gegen eine andere Bank würde
also wohl zu dem selben Urteil kommen. Verbraucher:innen, deren Banken in
den vergangenen Jahren höhere Entgelte auf Grundlage einer AGB-Änderung
gefordert haben, können daher eine Erstattung fordern.
Doch schon bald nach dem Urteil mehrten sich die Berichte, denen zufolge
nicht alle Banken eine Rückforderung einfach begleichen. Die beiden
Sparkassen verweisen auf taz-Anfrage auf eine anderweitige Rechtsprechung
des BGH. Demnach seien Preise dann gültig, wenn Kund:innen sie seit mehr
als drei Jahren nicht beanstandet hätten. Beide Sparkassen hätten in den
vergangenen drei Jahren keine Preiserhöhungen per AGB-Änderung vorgenommen.
Mit der geplanten Musterfeststellungsklage wollen die
Verbraucherschützer:innen nun gerichtlich klären lassen, dass die
geforderten Entgelte unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung erstattet werden
müssen. Betroffene Kund:innen der beiden Sparkassen können sich unter
[2][http://www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren] melden.
25 Oct 2021
## LINKS
[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021…
[2] http://www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Banken
Verbraucherschutz
Bundesgerichtshof
Justiz
Schwerpunkt Finanzkrise
Banken
Banken
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