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# taz.de -- Diskussion um „deutsche Staatsräson“: Schutz für Israel probl…
> Die geplante Ampelkoalition will eine streitbare Formulierung in den
> Koalitionsvertrag aufnehmen: Ein Framing, das näherer Prüfung nicht
> standhält.
Bild: Palästinensischer Demonstrant vor israelischen Soldaten in Beita
Ein kraftvolles Eintreten für die sichere Existenz Israels ist zweifellos
eine gewichtige Verpflichtung deutscher Politik. Doch sie als Teil der
deutschen Staatsräson zu bezeichnen, wie es die kommende Ampelkoalition in
ihrem Sondierungspapier formuliert, ist ein rein politisches Framing,
welches einer näheren Prüfung nicht standhält.
Der moderne Staat besitzt einem Ausspruch des Soziologen Max Weber zufolge
das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit. Das ist auch gut so, denn
auf diese Weise verhindern wir, Opfer von Bürgerkriegen und marodierender
Warlords zu werden. Die Gründe (les „raisons“) für diesen staatlichen
Machtanspruch liegen in der Garantie der inneren Sicherheit.
Wegen seiner Ausrichtung auf die bloße Effizienz staatlicher Machtausübung
ist der Begriff problematisch. Wenn man ihn trotzdem revitalisiert, muss
man wissen, wie weit er trägt und wo seine Grenzen liegen. Seine reine
Funktionslogik wird allmählich in langen Verfassungskämpfen durch
rechtliche Bindungen überwunden. Aus der monarchischen wird die durch
Grundrechte und Rechtsstaat eingehegte Volkssouveränität, und unser
heutiges Grundgesetz verpflichtet die deutsche Staatsgewalt über den
inneren Frieden hinaus, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Dem kommt sie im
Rahmen der UNO und ihrer Charta nach. Das heißt aber, dass die Sicherheit
von Israel und Palästina gleichermaßen zur Verpflichtung deutscher Politik
gehört.
Wenn man an dem leicht antiquierten Begriff der Staatsräson festhalten
will, muss man ihn also gegen sein überholtes Verständnis und seinen
Missbrauch als politisches Narrativ schützen. In Deutschland haben Juden
und Israelis gegenüber antisemitischen und rassistischen Angriffen einen
Anspruch auf wirksamen Schutz durch deutsche Staatsorgane. Diese
Staatsräson schützt aber nicht den Staat Israel. Für die Sicherheit von
dessen Bevölkerung zu sorgen ist die Räson des israelischen Staates, der
das auch so in seiner Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1948 zum
Ausdruck gebracht hat.
22 Oct 2021
## AUTOREN
Lothar Zechlin
## TAGS
Existenzrecht Israels
Koalitionsvertrag
Holocaust
Shoa
Buch
Israel
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