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# taz.de -- Facebooks Veröffentlichungsregeln: 5,8 Millionen Ausnahmen
> Facebook setzt Berichten zufolge seine Moderationsregeln sehr
> unterschiedlich streng durch. Und protegiert damit Prominente.
Bild: Facebooks Umgang mit gezielten Falschnachrichten und Hassbotschaften steh…
Berlin taz | Facebook und das zum Konzern gehörende Instagram sollen laut
einer [1][Artikelserie des Wall Street Journal] eine Art Zwei-Klassen-Recht
praktizieren, wenn es um die Moderation von Inhalten geht. Laut internen
Unterlagen, die dem Medium vorliegen, sind zahlreiche Nutzer:innen in
der Praxis von der Anwendung der [2][Veröffentlichungsregeln, die etwa
Beschimpfungen und Mobbing untersagen,] ausgenommen. Bei denjenigen, die
die Regeln nicht anwenden müssen, handelt es sich den Berichten zufolge um
Prominente, etwa Schauspieler:innen oder Politiker:innen. 5,8
Millionen Menschen stünden auf einer internen Ausnahmeliste.
Im Zuge der Berichterstattung wurde unter anderem der Fall eines
prominenten Fußballers genannt, der Name und Nacktfotos einer Frau postete,
die ihm eine Vergewaltigung vorwarf. Das hätte eigentlich damit geahndet
werden müssen, dass das Konto gelöscht wird. Letztlich sei zwar der Beitrag
entfernt worden, aber das habe mehr als 24 Stunden gedauert. Die
Autor:innen der Berichte werfen dem Konzern außerdem vor, nicht
eingeschritten zu sein, als ein mexikanisches Drogenkartell die Plattform
genutzt habe, um Auftragsmörder zu rekrutieren.
Der Kommunikationschef von Facebook, Nick Clegg, widersprach in einem
[3][Blogbeitrag] der Berichterstattung: Die Berichte enthielten
„absichtliche Falschdarstellungen“. Konkrete Ausführungen dazu, wie sich
die einzelnen Sachverhalte denn tatsächlich darstellten, vermied er jedoch.
[4][Mittlerweile meldete sich auch Facebooks Oversight Board, eine Art
Aufsichtsgremium des Konzerns, zu Wort]. Die Enthüllungen zeigten, „warum
mehr Transparenz und eine unabhängige Kontrolle von Facebook für die Nutzer
so wichtig sind“, heißt es in einem Blogbeitrag des Gremiums.
Facebooks Umgang mit gezielten Falschnachrichten und Hassbotschaften steht
seit Jahren in der Kritik. In Deutschland versuchte die Bundesregierung mit
dem sogenannten [5][Netzwerkdurchsetzungsgesetz] gegenzusteuern. Es
verpflichtet Seitenbetreiber, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24
Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren.
22 Sep 2021
## LINKS
[1] https://www.wsj.com/articles/the-facebook-files-11631713039
[2] https://www.facebook.com/communitystandards/introduction/
[3] https://about.fb.com/news/2021/09/what-the-wall-street-journal-got-wrong/
[4] https://oversightboard.com/news/3056753157930994-to-treat-users-fairly-face…
[5] /Justizministerin-Lambrecht-ueber-NetzDG/!5689014
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Internet
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Datenschutz
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