# taz.de -- Bundestag zur epidemischen Lage: Im Angesicht der vierten Welle | |
> Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020 | |
> geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue | |
> Verschärfungen. | |
Bild: Hier soll am Mittwoch die Verlängerung der epidemischen Lage beschlossen… | |
FREIBURG taz | In einer Sondersitzung am Mittwoch wird der Bundestag | |
voraussichtlich das Fortbestehen der „epidemischen Lage nationaler | |
Tragweite“ beschließen. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und SPD liegt | |
jetzt vor. Der Beschluss ermöglicht, Maßnahmen gegen die vierte Coronawelle | |
aufrechtzuerhalten und neue einzuführen. | |
Die Koalition begründet ihren Antrag mit der fortdauernden | |
Covid-19-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steige, für 97,9 Prozent der | |
Neuinfektionen sei inzwischen die [1][ansteckendere Delta-Mutation] | |
verantwortlich. Auch die Weltgesundheitsorganisation gehe weiterhin von | |
einem internationalen Notfall für die öffentliche Gesundheit aus. | |
Die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ist Aufgabe des | |
Bundestags. Den ersten derartigen Beschluss traf er am 25. März 2020, | |
damals noch zeitlich unbeschränkt. Seit März 2021 müssen die Beschlüsse | |
jedoch alle drei Monate erneuert werden. Der letzte Beschluss stammt vom | |
11. Juni und würde am 11. September auslaufen. | |
Die Feststellung der epidemischen Lage hatte zunächst vor allem symbolische | |
Bedeutung. Für den ersten Shutdown, den die Bundesländer im März 2020 | |
aufgrund von allgemeinen Befugnissen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) | |
beschlossen, war die Feststellung der Lage jedoch noch keine Voraussetzung. | |
## Ohne Verlängerung wären Maßnahmen außer Kraft | |
Das ist heute anders. Seit November 2020 sind die Shutdown-Befugnisse der | |
Länder ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz geregelt und an die | |
Feststellung der epidemischen Lage gebunden. Ohne Fortgeltung der Lage | |
müssten die derzeitigen Maßnahmen außer Kraft treten, etwa die Beschränkung | |
der Fußball-Bundesliga-Spiele auf maximal 25.000 Zuschauer. | |
Erst recht könnten die Länder im Herbst keine Verschärfungen mit Blick auf | |
die vierte Welle beschließen. Die Länder haben den Bundestag deshalb | |
einstimmig gebeten, die Feststellung der epidemischen Lage zu verlängern. | |
Diese ist auch Voraussetzung für bestimmte Impf- und Testverordnungen der | |
Bundesregierung. Dass auch die Bundesregierung Shutdown-Maßnahmen per | |
Verordnung einführen kann, hat sie allerdings nicht zur Folge. | |
Zwar führte der Bundestag im April eine sogenannte [2][Bundesnotbremse] | |
ein, die wirksam wurde, sobald in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz drei | |
Tage lang über 100 lag. Die Konsequenz waren Beschränkungen des | |
öffentlichen Lebens, zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre. | |
Diese Regelung (§ 28 b IfSG) ist jedoch seit 30. Juni 2021 ausdrücklich | |
wieder außer Kraft. Sie würde auch nicht wieder aufleben, falls die | |
7-Tage-Inzidenz erneut über 100 steigt. Vielmehr müsste der Bundestag dies | |
per Gesetz beschließen. Davon ist derzeit aber nicht die Rede. | |
24 Aug 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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