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# taz.de -- Bundestag zur epidemischen Lage: Im Angesicht der vierten Welle
> Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020
> geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue
> Verschärfungen.
Bild: Hier soll am Mittwoch die Verlängerung der epidemischen Lage beschlossen…
Freiburg taz | In einer Sondersitzung am Mittwoch wird der Bundestag
voraussichtlich das Fortbestehen der „epidemischen Lage nationaler
Tragweite“ beschließen. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und SPD liegt
jetzt vor. Der Beschluss ermöglicht, Maßnahmen gegen die vierte Coronawelle
aufrechtzuerhalten und neue einzuführen.
Die Koalition begründet ihren Antrag mit der fortdauernden
Covid-19-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steige, für 97,9 Prozent der
Neuinfektionen sei inzwischen die [1][ansteckendere Delta-Mutation]
verantwortlich. Auch die Weltgesundheitsorganisation gehe weiterhin von
einem internationalen Notfall für die öffentliche Gesundheit aus.
Die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ist Aufgabe des
Bundestags. Den ersten derartigen Beschluss traf er am 25. März 2020,
damals noch zeitlich unbeschränkt. Seit März 2021 müssen die Beschlüsse
jedoch alle drei Monate erneuert werden. Der letzte Beschluss stammt vom
11. Juni und würde am 11. September auslaufen.
Die Feststellung der epidemischen Lage hatte zunächst vor allem symbolische
Bedeutung. Für den ersten Shutdown, den die Bundesländer im März 2020
aufgrund von allgemeinen Befugnissen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
beschlossen, war die Feststellung der Lage jedoch noch keine Voraussetzung.
## Ohne Verlängerung wären Maßnahmen außer Kraft
Das ist heute anders. Seit November 2020 sind die Shutdown-Befugnisse der
Länder ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz geregelt und an die
Feststellung der epidemischen Lage gebunden. Ohne Fortgeltung der Lage
müssten die derzeitigen Maßnahmen außer Kraft treten, etwa die Beschränkung
der Fußball-Bundesliga-Spiele auf maximal 25.000 Zuschauer.
Erst recht könnten die Länder im Herbst keine Verschärfungen mit Blick auf
die vierte Welle beschließen. Die Länder haben den Bundestag deshalb
einstimmig gebeten, die Feststellung der epidemischen Lage zu verlängern.
Diese ist auch Voraussetzung für bestimmte Impf- und Testverordnungen der
Bundesregierung. Dass auch die Bundesregierung Shutdown-Maßnahmen per
Verordnung einführen kann, hat sie allerdings nicht zur Folge.
Zwar führte der Bundestag im April eine sogenannte [2][Bundesnotbremse]
ein, die wirksam wurde, sobald in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz drei
Tage lang über 100 lag. Die Konsequenz waren Beschränkungen des
öffentlichen Lebens, zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre.
Diese Regelung (§ 28 b IfSG) ist jedoch seit 30. Juni 2021 ausdrücklich
wieder außer Kraft. Sie würde auch nicht wieder aufleben, falls die
7-Tage-Inzidenz erneut über 100 steigt. Vielmehr müsste der Bundestag dies
per Gesetz beschließen. Davon ist derzeit aber nicht die Rede.
24 Aug 2021
## LINKS
[1] /Mutierende-Coronaviren/!5788497
[2] /Bundesnotbremse-gegen-Corona/!5762103
## AUTOREN
Christian Rath
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