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# taz.de -- „Gigafactory“ in Grünheide: Tesla kneift bei Infos
> Umweltverbände kritisieren, dass Tesla wichtige Informationen bei der
> Auslegung des dritten Bauantrags geschwärzt hat.
Bild: „Ahahaha … haha … that's ridiculous … hihihi“: Tesla-Chef Musk …
Brandenburger Umweltorganisationen haben das US-Unternehmen Tesla für die
massive Schwärzung von Unterlagen im jüngsten Genehmigungsverfahren für die
„Gigafactory“ in Grünheide kritisiert. Am Tag nach Fristende für
Stellungnahmen zum Genehmigungsantrag des Autobauers kündigten die
GeschäftsführerInnen von Nabu und Grüner Liga am Freitag gemeinsam mit dem
Anwalt der Verbände an, alles an die Herausgabe dieser Informationen zu
setzen – sonst sei es unmöglich, die Auswirkungen des Projekts auf die
Umwelt zu beurteilen.
Der mittlerweile dritte [1][Genehmigungsantrag] des Unternehmens war wegen
Umplanungen notwendig geworden, unter anderem soll nun auch ein großes
Batteriewerk in Grünheide entstehen. Bis Donnerstagabend gingen dazu laut
Brandenburger Landesumweltamt 264 Einwendungen ein, 201 davon kamen von
Personen, die sich in den vorangegangenen Verfahren noch nicht geäußert
hatten. Wichtigster Punkt ist die Tatsache, dass Tesla in einem
Trinkwasserschutzgebiet baut, es werden unter anderem Auswirkungen auf das
Grundwasser befürchtet.
Tesla hatte die jüngsten Unterlagen umfangreich geschwärzt. Wie der Anwalt
der Verbände, Thorsten Deppner, am Freitagmorgen erläuterte, erlaube das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) dies zwar, wenn etwa
Geschäftsgeheimnisse davon berührt seien. In diesem Fall müssten die
Inhalte dennoch so wiedergegeben werden, dass Dritte sie nachvollziehen
könnten.
Deppner nannte als Beispiel die Anwendung eines bestimmten Farbstoffs,
dessen Zusammensetzung die Konkurrenz nicht erfahren solle. Dann müssten
aber „Ersatzinformationen bereitgestellt“ werden, die die
Umweltauswirkungen dieser Stoffe und ihren Umfang beschreiben. „Wie viele
Tonnen oder Liter kommen zum Einsatz, ist es gewässerschädlich, ist es
sauer oder alkalisch, stinkt es?“, so der Anwalt. „All das fehlt, und das
behindert die Arbeit der Umweltverbände.“
## Erneute Auslegung gefordert
Die Verbände fordern deshalb die erneute Auslegung der Unterlagen. Anwalt
Deppner hat darüber hinaus auch einen Antrag auf Zugang zu
Umweltinformationen gestellt. Dabei handelt es sich um EU-Recht. Man
erwarte, dass über diesen Antrag noch vor dem geplanten Erörterungstermin
am 13. September in Erkner entschieden werde, sagte Deppner. Diesen
angesichts der vielen Einwendungen überhaupt so zeitnah zu terminieren,
halte er im Übrigen für „in äußerstem Maße sportlich“.
Zur Frage, ob die Tesla-Fabrik überhaupt genehmigungsfähig sei, sagte
Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder, das hänge auch davon ab,
welche Auflagen das Landesumweltamt erteile. Eine weitere „vorzeitige
Zulassung“ für den Weiterbau nach Paragraf 8a BimSchG sei aus Sicht der
Verbände aber „nicht möglich“. Tesla hat auf der Basis solcher Zulassungen
den Wald bei Grünheide gerodet und bereits fast die gesamte Fabrik
errichtet.
Wie Tesla mit der Kritik von AnwohnerInnen und UmweltschützerInnen umgeht,
war vor einer Woche deutlich geworden, als Unternehmenschef Elon Musk
zusammen mit CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet die Baustelle besuchte.
Angesprochen auf die Bedenken bezüglich des Wasserhaushalts in der Umgebung
brach Musk in schallendes Gelächter aus: „Hier überall Wasser“, gluckste
er, „es regnet viel. Das ist lächerlich“.
Laschet hieb bei dieser Gelegenheit in die Kerbe, die Brandenburgs
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) unlängst geschlagen hatte.
Steinbach sagte gegenüber dem Handesblatt, es gebe „manches Bedenkenswerte“
an der Forderung nach einer Beschränkung der Klagerechte für
Umweltverbände. Er halte es etwa für „fragwürdig, mit welcher Berechtigung
sich ein bayerischer Umweltverein hier in Brandenburg gegen die
Tesla-Ansiedlung engagiert“. Laschet äußerte sich ähnlich.
Darauf angesprochen, sagte die Sprecherin des grün geführten Brandenburger
Umweltministeriums, Frauke Zelt, zur taz, das Verbandsklagerecht sei „nicht
nur eine geltende europarechtliche Regelung, sondern ein hohes, zu
verteidigendes Gut“. Eine „frühzeitige und gute Einbindung von
Betroffenen/Verbänden ermöglicht eher einen schnelleren Planungsprozess“,
so Zelt.
20 Aug 2021
## LINKS
[1] https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E…
## AUTOREN
Claudius Prößer
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