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# taz.de -- Freispruch für Intendant Thomas Pekny: Betroffene haben kein „Gl…
> Ein Gericht hat einen Münchner Theaterdirektor vom Vorwurf des schweren
> sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Der Richter sprach von „Glück“.
Bild: Thomas Pekny (r.), Chef der Komödie im Bayerischen Hof, vor Prozessbegin…
Möglicherweise sei alles „so harmlos“ gewesen, wie Thomas Pekny die
Vorfälle beschrieben habe. „Wenn nicht, dann haben Sie großes Glück
gehabt“, sagte Richter Lantz am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung zum
Freispruch des Intendanten der Komödie im Bayerischen Hof in München. Dem
69-Jährigen wurden in mehreren [1][Fällen Missbrauch und in einem Fall
Vergewaltigung] vorgeworfen.
Es ist problematisch, dass das Glück bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt
vor Gericht stets bei den mutmaßlichen Täter:innen und nicht bei den
Betroffenen liegt. [2][2016 lag die Verurteilungsquote bei Vergewaltigung
gerade mal bei acht Prozent].
Pekny soll auf dem Oktoberfest 2015 und 2016 drei betrunkene Frauen
angesprochen, sie mit in die Proberäume seines Theaters genommen und dort
Fotos und Videos von ihnen gemacht haben, während sie schliefen. Eine der
Betroffenen war zu dem Zeitpunkt 20 Jahre alt und stark betrunken, ein
rechtsmedzinisches Gutachten spricht von 2,8 bis 3,5 Promille. Die heute
25-Jährige sagt, sie habe „definitiv kein Einverständnis“ für jegliche
sexuelle Handlungen gegeben.
Alle anderen Frauen konnten nicht polizeilich ermittelt werden, eine
ehemalige Lebensgefährtin hatte die Fotos der schlafenden Frauen auf dem
Handy von Pekny entdeckt und Anzeige erstattet. Laut Pekny sollen alle
Handlungen, Foto- und Videoaufnahmen einvernehmlich stattgefunden haben.
## Die Frage der Einvernehmlichkeit
Der hohen Betrunkenheitszustand der mutmaßlichen Betroffenen wertete das
Gericht nicht als Indiz dafür, dass ein solcher Akt nicht einvernehmlich
sein kann. Stattdessen beurteilten sie die Aussage der 25-Jährigen zwar als
glaubwürdig, aber da sie Erinnerungslücken habe, könne das Gericht auch
nicht ausschließen, dass es ein Einverständnis gegeben habe.
Ein Umstand, der häufig auftritt: Betroffene, die betrunken oder unter
Drogen stehen, sind einer größeren Gefahr ausgesetzt und werden
gleichzeitig als weniger glaubwürdig wahrgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft
Revision eingelegt hat. Pekny werde solange „selbstverständlich seine Ämter
weiterführen“, teilte das Theater in München mit. „Das betrifft sowohl die
Intendanz als auch die Geschäftsführung.“ Doch zwei weitere mutmaßlich
Betroffene haben sich gemeldet, es wurde Anzeige erstattet. Vor dem
Hintergrund der strukturellen Benachteiligung, die Betroffene
sexualisierter Gewalt in Deutschland erfahren, kann man ihnen nur Glück
wünschen.
30 Jul 2021
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## AUTOREN
Carolina Schwarz
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Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
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