Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- BGH-Urteil zu Umgangsrecht: Samenspender darf Kind öfter sehen
> Ein lesbisches Paar zeugte ein Kind mit einem Samenspender. Der Mann hat
> ein Umgangsrecht, auch wenn das Paar anderer Meinung ist.
Bild: Im konkrenten Fall realisierte ein lesbisches Paar seinen Kinderwunsch mi…
Freiburg taz | Ein privater Samenspender, der in die Adoption des gezeugten
Kindes einwilligt, kann anschließend ein Umgangsrecht mit dem Kind haben.
Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil
festgestellt. Entscheidend ist, was dem Kindeswohl dient.
Konkret geht es um einen Fall aus Berlin. Ein lesbisches Paar, das in
eingetragener Partnerschaft lebte, wollte seinen Kinderwunsch realisieren.
Ein privater Samenspender half [1][mit einer Spermagabe] bei der Zeugung.
Es wurde vereinbart, dass der Mann Kontakt zum Kind haben darf und dass das
Kind auch [2][von seiner Vaterschaft erfahren soll.]
Das Kind kam im August 2013 auf die Welt. Mutter wurde zunächst nur die
Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat. 2014 adoptierte ihre
Partnerin das Kind im Rahmen einer sogenannten Stiefkindadoption und wurde
nun zweite rechtliche Mutter. Da die Samenspende privat arrangiert war,
musste der Samenspender der Adoption zustimmen, was er verabredungsgemäß
auch tat.
In den kommenden Jahren sah der Mann das Kind alle zwei Wochen für zwei
Stunden. Die Treffen fanden im Haushalt der Mütter statt oder auf
Spaziergängen im Beisein jeweils einer Mutter. 2018 bat der Mann jedoch um
eine Ausweitung der Kontakte. Er wollte das Kind alle zwei Wochen um 13.30
Uhr von der Kita abholen, mit in seine Wohnung nehmen und um 18 Uhr bei den
Müttern abliefern. Die Mütter waren damit aber nicht einverstanden.
## „Ernsthaftes Interesse an dem Kind“
Der Mann versuchte nun, sein Umgangsrecht einzuklagen; er habe immer
gesagt, er wolle ein „aktiver Vater“ sein. Die Mütter betonten, es sei
immer klar gewesen, dass er nicht Teil der Familie werden soll.
Das Kammergericht (KG) Berlin entschied 2019 gegen den Mann. Mit der
Einwilligung in die Adoption habe er zugleich auf sein Umgangsrecht
verzichtet. Dies sah der BGH nun aber anders und hob die KG-Entscheidung
auf.
Der Mann habe zwar kein Umgangsrecht als Elternteil, weil es hier auf die
rechtliche Elternschaft ankommt, so der BGH. Er habe auch kein Umgangsrecht
als „enge Bezugsperson“, weil durch die zweistündigen Treffen kein enger
Bezug entstanden sei.
Der Mann könne sich aber auf das Umgangsrecht für leibliche Väter berufen,
das der Gesetzgeber 2013 auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte einführte. Die Zustimmung zur Adoption konnte dieses
gesetzliche Umgangsrecht nicht beseitigen, so der BGH. Er habe dabei nur
die Möglichkeit verloren, rechtlicher Vater zu werden.
Außerdem klärte der BGH zwei weitere wichtige Fragen: Als leiblicher Vater
gelte nicht nur, wer mit der Mutter beim Sex ein Kind zeugte, sondern auch
der Samenspender. Die Rechte des leiblichen Vaters sollen zudem nicht nur
gegenüber klassischen Mann-Frau-Eltern gelten, sondern auch gegenüber zwei
Müttern.
Gesetzliche Voraussetzung für das Umgangsrecht des biologischen Vaters ist,
dass er „ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat“ und dass der Umgang
dem „Kindeswohl“ dient. Letzteres muss nun wieder das Kammergericht Berlin
feststellen. Dabei muss es auch das bald achtjährige Kind anhören, so die
Vorgabe des BGH. Bisher war das Kind nicht gefragt worden.
19 Jul 2021
## LINKS
[1] /Co-Parenting-und-Samenspende/!5700690
[2] /Gerichtsurteil-zu-Kinderrechten/!5407519
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Samenspende
Adoption
Adoptionsrecht
Schwerpunkt Frankreich
Lesestück Recherche und Reportage
Eizelle
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neues Gesetz in Frankreich: Künstliche Befruchtung für Singles
Alleinstehende und lesbische Frauen können sich in Frankreich nun künstlich
befruchten lassen. Dagegen gab es lange heftigen Widerstand.
Co-Parenting und Samenspende: Der Superspreader
Mihai B. zeugt Kinder – auf der ganzen Welt, so viele er kann. Warum macht
er das? Und wer sind die Frauen, die ein Kind von ihm wollen?
Künstliche Befruchtung im Ausland: Die Eizelle der anderen
Anna Lange lässt sich in Prag die Eizelle einer Spenderin einsetzen. In
Deutschland ist das verboten. Ist die Legalisierung überfällig?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.