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# taz.de -- Prozess gegen Querdenker: Das Gesetz schlägt zurück
> Viktor K. steht vor Gericht, weil er auf einer Querdenker-Demo in Hamburg
> eine Polizistin mit einem Grundgesetz geschlagen haben soll.
Bild: Irgendwo zwischen Fetisch und Nahkampfwaffe: das Grundgesetz im Handgemen…
Hamburg taz | Im Sommer 2020 war es in verqueren Telegram-Chat-Gruppen noch
relativ ruhig. Der windschiefe Widerstand befand sich in Hamburg noch im
Aufbau und auch am 9. Mai 2020 ging es zunächst ganz entspannt auf dem
Rathausmarkt zu. Maskengegner:innen versammelten sich einem
Polizeibericht zufolge auf dem Kopfsteinpflaster vor dem Rathaus, um gegen
„staatlichen Zwang“ und die Coronamaßnahmen zu demonstrieren.
Unter dem Motto „Wir gemeinsam für das Grundgesetz“ seien „hauptsächlich
ältere Damen“ gekommen, wie eine Polizeizeugin aussagt. Sie hätten sich auf
den Boden gesetzt und meditiert. Ein Mann allerdings, der 34-jährige Viktor
K., war ganz und gar nicht in friedvoller Stimmung. Nun muss er sich vor
Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Polizistin
mit dem Grundgesetz auf den Arm geschlagen und einem Polizisten einen Hieb
ins Gesicht versetzt zu haben.
„Ich wünschte, ich wäre nie an der Station ausgestiegen“, fasst K. am
ersten Verhandlungstag vor dem Strafgericht zusammen. K., der eine
ärztliche Bescheinigung besitzt, die ihn von der Maskenpflicht entbindet,
blickt während seiner Zeugenaussage mit starrem Blick auf den Staatsanwalt,
selten in die Augen der Richterin.
K. sagt aus, seine Frau und er hätten sich ein schönes Wochenende in
Hamburg machen wollen. Sie seien aus Südniedersachsen angereist, um ein
bisschen mit E-Scootern zu fahren. Dafür hätten sie die Kinder bei den
Großeltern abgegeben. Seine Frau wird später beteuern, dass K. und sie sich
nicht als Querdenker:innen verstünden.
Zufällig seien sie am Rathausmarkt ausgestiegen, wo ihnen direkt ein paar
Menschen ein Grundgesetz in die Hand gedrückt hätten. K. seien zwei
Polizist:innen aufgefallen, die aggressiv gewirkt und Personen
kontrolliert hätten. Er habe wissen wollen, was los sei und warum die
Einsatzkräfte gegen die „Hippies“, wie er sie nennt, vorgingen. Er habe
sich den Beamt:innen genähert und ihnen etwas Beleidigendes zugerufen – an
den genauen Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, aber es sei
irgendetwas mit „Haaren“ gewesen. Eine Beamtin hätte versucht ihn
wegzuschubsen und Pfefferspray gegen ihn eingesetzt. Dabei habe er mit dem
DIN-A5-Exemplar des Grundgesetzes den Arm der Polizistin gestreift.
## Das Gesetz war scharf und frisch gedruckt
„Die Kanten waren sehr scharf, es war frisch gedruckt“, sagt der
Angeklagte. Nach dem Einsatz des Pfeffersprays habe er versucht zu
flüchten, wobei er einen Polizisten in einer Drehbewegung am Gesicht
touchiert haben will. „Instinktiv“ sei er davongelaufen, habe sich auf
einer Müllpresse am Parkhaus der Europapassage versteckt. Dort fanden ihn
die Beamt:innen.
„Mein Kollege hat Blut ausgespuckt und meinte, dass er das Gefühl habe,
seine Zähne seien locker“, sagt hingegen die Polizeibeamtin aus, die das
scharfkantige Gesetzbuch abbekam. Den Schlag, den K. gegen den Polizisten
gerichtet haben soll, habe sie selbst allerdings nicht gesehen.
Die Demonstration sei „ganz anders als die üblichen Hamburger Demos“
gewesen. Nach Ende der Veranstaltung hätten die Einsatzkräfte die
Teilnehmer:innen darauf hingewiesen, dass sie den Kundgebungsort nun zu
verlassen hätten. Doch die Personen hätten abgestritten, überhaupt an einer
Demonstration teilzunehmen – sie hätten lediglich meditieren wollen und
würden deshalb auch nicht gehen.
## Mit geballten Fäusten
Bei einem solchen Gespräch sei Viktor K. hinzugekommen, dessen Auftreten
„nicht meditativ“ auf die Polizistin gewirkt habe. Vielmehr habe er zu
ihrem Kollegen gesagt, dass dieser sich „Haare am Sack“ wachsen lassen
solle. Mit geballten Fäusten sei er sehr dicht an den Beamten
herangetreten. „Da habe ich mir gedacht, dass gleich ein Schlag kommt“,
sagt die Polizistin aus.
Daraufhin habe sie Pfefferspray eingesetzt, der Angeklagte habe jedoch kaum
reagiert. Er sei kurz zurückgewichen und über eine am Boden sitzende Person
gestolpert. Danach habe er sich vor dem Kollegen aufgebaut und müsse ihm
dann ins Gesicht geschlagen haben.
Ein Urteil wird Anfang August erwartet, wenn die Verhandlung fortgesetzt
wird und weitere Zeug:innen gehört werden sollen. Der erste Termin hatte
sich um eine Stunde verzögert: Der Angeklagte war zu spät gekommen, weil er
die Zeugenvorladung seiner Frau mit seiner eigenen verwechselt hatte.
9 Jul 2021
## AUTOREN
Arne Matzanke
## TAGS
Verschwörungsmythen und Corona
Polizei
Hamburg
GNS
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Lesestück Recherche und Reportage
Hamburg
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