| # taz.de -- Regierungspläne in der Kritik: Streit um Klagen gegen Atomanlagen | |
| > Die Bundesregierung will Klagen gegen Atomanlagen auf Grund von | |
| > Terrorgefahr erschweren. Das ist nicht nur für AKWs relevant. | |
| Bild: Kernkraftwerke müssen gegen Terror-Angriffe geschützt werden | |
| Freiburg taz | In dieser Woche sollen Klagemöglichkeiten gegen die | |
| Terrorgefahr von Atomanlagen beschnitten werden. Das sieht ein | |
| Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung beschließen will.Atomanlagen | |
| müssen nicht nur gegen technische Defekte geschützt werden, sondern auch | |
| gegen gezielte Angriffe, zum Beispiel von Terrorist:innen. | |
| Diesen Schutz gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ so… | |
| die 17. Novelle des Atomgesetzes neu regeln. Es werden derzeit zwar keine | |
| neuen AKWs mehr genehmigt, aber es gibt noch ungenehmigte Zwischenlager. | |
| Auch für Atomtransporte und das künftige Endlager ist die Änderung | |
| relevant. | |
| Für die Schutzmaßnahmen gegen Terror ist der jeweilige Betreiber zuständig, | |
| genehmigt werden sie vom Staat. Wenn Anwohner:innen klagen, weil sie | |
| den Schutz nicht für ausreichend halten, entsteht nach Ansicht der | |
| Bundesregierung ein Problem. Weil Anti-Terror-Maßnahmen geheim bleiben | |
| müssen, können zentrale Dokumente dem Gericht nicht vorgelegt werden. | |
| Deshalb bestehe die Gefahr, dass die Behörden entsprechende Prozesse | |
| verlieren. | |
| ## Koalitionsvertrag 2018 sah andere Lösungen vor | |
| Die Lösung der Bundesregierung ist wenig bürgerfreundlich. Sie will die | |
| Frage, ob der Schutz von Atomanlagen gegen Terrorgefahren ausreichend ist, | |
| allein den Behörden überlassen. Polizei und Verfassungsschutz seien bei | |
| Terrorgefahren viel sachkundiger als Richter:innen. [1][Gerichte sollen die | |
| Entscheidung der Behörden in der Regel nicht mehr überprüfen könnnen.] Die | |
| Regierung spricht von einem „Funktionsvorbehalt“ für die Behörden. | |
| Einen entsprechenden Funktionsvorbehalt hat die Rechtsprechung zwar bereits | |
| entwickelt, er bezieht sich bisher aber nur auf die Bewertung von Gefahren | |
| und Schutzkonzepten. Nun soll er auch die zugrundeliegenden Daten und | |
| Informationen umfassen – um geheime Dokumente nicht mehr offenlegen zu | |
| müssen. | |
| Im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2018 war noch eine andere Lösung | |
| vorgesehen. Danach sollte zumindest das entscheidende Gericht die geheimen | |
| Unterlagen prüfen können. Eine derartige Prüfung unter Ausschluss von | |
| Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligten nennt man „In-Camera-Verfahren“. | |
| ## Grüne verweisen auf Koalitionsvertrag | |
| Inzwischen hat sich auch der Bundesrat für ein solches Verfahren | |
| ausgesprochen, um ein Mindestmaß an gerichtlicher Kontrolle | |
| sicherzustellen. Und bei einer Anhörung im Bundestag war auch eine Mehrheit | |
| der Sachverständigen dafür. | |
| Die Grünen haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der die Große | |
| Koalition in Verlegenheit bringen soll. Sie beantragen jetzt die Einführung | |
| des im Koalitionsvertrags vorgesehenen In-Camera-Verfahrens und nutzen | |
| dabei die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung. Die Atomgesetz-Novelle | |
| soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Bundestag beschlossen | |
| werden. | |
| Die Bundesregierung ist allerdings vom Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag | |
| abgerückt. Gegen das In-Camera-Verfahren bestünden „verfassungsrechtliche | |
| Bedenken“, weil hier der klagende Bürger nicht erfahre, welche Unterlagen | |
| dem Gericht vorgelegt werden. Für die Atomexpertin der Grünen, Sylvia | |
| Kotting-Uhl, ist das aber immer noch besser, als wenn das Gericht den | |
| Behörden ganz ohne Dokumente vertrauen müsste. | |
| 8 Jun 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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