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# taz.de -- Kontaktbeschränkungen in Berlin: Senat hat nachgeschärft
> Ab Karfreitag dürfen sich Menschen im Freien nachts nur noch alleine oder
> zweit aufhalten. Nächste Woche gibt es weitere Kontaktbeschränkungen.
Bild: Kurz vor Ostern im Park am Gleisdreieck
Berlin dpa | Wegen der dritten Corona-Welle gelten ab Karfreitag in Berlin
zusätzliche Kontaktbeschränkungen, die nach Ostern nochmals verschärft
werden. Zudem sollen Kitas in der kommenden Woche wieder in den Notbetrieb
gehen, also nur noch eingeschränkte Betreuung anbieten. Darauf verständigte
sich der Senat am Donnerstag.
Die neuen Maßnahmen seien „wichtige weitere Bausteine zur Bekämpfung der
Pandemie“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Er
verwies auf Corona-Infektionszahlen auf hohem Niveau, langsam wieder voller
werdende Intensivstationen und eine Zunahme der Erkrankungen bei jungen
Menschen. Deshalb sei es folgerichtig, nun noch einmal die
Kontaktbeschränkungen und den Bildungsbereich in den Blick zu nehmen.
Laut dem [1][Senatsbeschluss] dürfen sich Menschen im Freien ab Freitag
nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr nur noch alleine oder zweit aufhalten.
Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im
Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten
erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht
mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.
Nach den Ostertagen ab Dienstag (6. April) werden die Regeln für private
Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich dann nur noch
Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person
zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts
sind dann zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die
Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssen unter sich bleiben.
## Mehr Polizeikontrollen
Müller begründete die Maßnahmen damit, dass sich gerade im privaten
Miteinander viele Menschen infizierten. Er verwies auch auf
Menschenansammlungen etwa in Parks, die bei wärmerem Wetter wieder
zunehmen. „Aber das geht nicht“, so der Regierungschef. Die Polizei werde
hier über die Osterfeiertage stärker kontrollieren und darauf achten, „dass
so etwas frühzeitig aufgelöst wird“. „Aber letztendlich wissen wir alle, …
so einer Millionenmetropole wie Berlin kann man nicht an jeder Ecke jeden
und alles kontrollieren“, so Müller. Und das wolle auch niemand. Deshalb
komme es auch weiterhin auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen
an.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Brandenburg setzt Berlin damit
nicht auf Ausgangsbeschränkungen oder gar -sperren. Denn dafür gibt es
momentan weder in Senat noch Abgeordnetenhaus eine Mehrheit. CDU und FDP
kritisierten das Vorgehen des Senats als planlos und chaotisch. Kaum ein
Bürger blicke bei dem „Hoppla-hopp“ noch durch, meinte CDU-Landeschef Kai
Wegner.
## Notbetreuung in Kitas
Nach Ostern werden ab Donnerstag (8. April) auch die Kitas formal wieder
geschlossen. Sie sollen aber eine Notbetreuung anbieten für Kinder aus
Familien, die dringend darauf angewiesen sind und in denen mindestens ein
Elternteil in einem besonders wichtigen, sogenannten systemrelevanten Beruf
arbeitet.
Auch Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren
können, und Eltern, bei deren Kindern aus besonderen pädagogischen Gründen
eine Betreuung erforderlich ist, sollen das Angebot in Anspruch nehmen
können. Eine ähnliche Regelung gab es schon einmal, bis die Kinderbetreuung
im März wieder hochgefahren wurde.
Über die Frage, wie es mit den Schulen weitergeht, will der Senat nach
Ostern voraussichtlich am kommenden Mittwoch beraten. Bis dahin soll Müller
zufolge ausgewertet werden, wie es mit den seit geraumer Zeit möglichen
Schnelltests für Lehrer wie für Schüler läuft. Die Osterferien enden am 10.
April. Im Gespräch war zuletzt auch die Möglichkeit, diese zu verlängern.
Ob das so kommt, ist offen.
Erst am vergangenen Samstag hatte der Senat ein Paket neuer Corona- Regeln
beschlossen, die seit Mittwoch gelten. Demnach hält Berlin an vorsichtigen
Lockerungen fest. Sie wurden aber durch verschärfte Vorgaben vor allem beim
Testen, für Unternehmen und bei der Maskenpflicht ergänzt.
Wichtiger Punkt: Berlinerinnen und Berliner müssen einen negativen
Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- oder
Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon ausgenommen sind
Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht zu Hause
arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests anzubieten und
mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern.
In geschlossenen Räumen, etwa Geschäften, Arztpraxen, Museen,
Krankenhäusern, aber auch in Bussen oder Bahnen, besteht grundsätzlich eine
FFP2-Maskenpflicht, um besseren Infektionsschutz sicherzustellen.
Einfachere OP-Masken reichen nicht mehr aus.
2 Apr 2021
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