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# taz.de -- Polizeibeamtin mit Reichsbürger-Nähe: Gericht bestätigt Suspendi…
> Friederike H. flog bei der Polizei raus, weil sie der
> Reichbürger-Ideologie nahe steht. Die Suspendierung ist laut
> Oberverwaltungsgericht rechtens.
Bild: In Behörden seit langem ein Thema: Vortrag zum Umgang mit Reichsbürgern…
Hamburg taz | Die Karriere bei der Polizei ist vorbei. Am 26. April wurde
die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg bekannt, dass
die Entfernung der Polizeibeamtin Friederike H. aus dem
Beamt:innenverhältnis gerechtfertigt ist. Der Grund: Die nun
ehemalige Polizeibeamtin steht der Reichsbürgerideologie nahe.
Den Behörden aufgefallen war die Beamtin aus der Polizeidirektion
Braunschweig bereits vor knapp fünf Jahren. Damals hatte sie einen
sogenannten Staatsangehörigenausweis beantragt und sich dabei als Bürgerin
des „Königreichs Preußen“ bezeichnet.
Reichsbürger:innen verwenden den auch als „Gelben Schein“ bezeichneten
„Staatsangehörigenausweis“, weil sie Personalausweis und Reisepass als
Symbole der Bundesrepublik ablehnen. Das Königreich Preußen wiederum gilt
für einige der Reichsbewegten als noch oder wieder bestehend.
Zur Trennung von der Polizistin führte zudem, dass sie in einem
zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Dannenberg die Legitimität
der Gerichtsbarkeit infrage stellte und den Ausweis der Richterin nicht
anerkennen wollte. Auch das ist kein unübliches Auftreten von
Reichsbewegten.
Den Kolleg:innen im Dienst sei Friederike H. jedoch nicht durch
einschlägige Aussagen oder solches Verhalten aufgefallen. Die
Polizeidirektion Braunschweig sah allerdings ein grundsätzliches
Dienstvergehen gegeben und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht Braunschweig
entschied, dass die Entfernung aus dem Dienst rechtmäßig sei.
## Widerspruch ohne Erfolg
H. war fast zwanzig Jahre im Polizeidienst. Gegen das Urteil legte die
Polizistin Berufung ein, eine „Reichsbürgerin“ sei sie nicht. Der
Widerspruch blieb jedoch ohne Erfolg. Heiko Leitsch, Pressesprecher des
OVG, erklärt: „Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese
Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen.“ Dieses Urteil kann Friederike H.
nicht anfechten.
Die Geschichte ist kein Einzelfall: Bereits 2017 ging die Polizeidirektion
Göttingen gegen eine Polizeibeamtin vor, die beim Einwohnermeldeamt ihren
zerbrochenen Personalausweis abgeben und für sich und ihre Tochter den
„Gelben Schein“ beantragen wollte. Auch sie gab an, dem Königreich Preußen
anzugehören.
Im Februar 2018 lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen auch hier den
Antrag der Kommissarin gegen die von der Polizeidirektion ausgesprochene
Suspendierung ab. Wer die verfassungsmäßigen Strukturen infrage stelle,
könne nicht im Polizeidienst weiterbeschäftigt werden.
In Niedersachsen geht das Innenministerium noch weiteren Fällen von
Beamt:innen mit Reichsideologie nach. Die Zahl soll unter Zehn liegen.
Der Landesverfassungsschutz ging im Februar 2021 von landesweit rund 1.100
Reichsbürger:innen aus.
29 Apr 2021
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Polizei Niedersachsen
Braunschweig
Rechtsextremismus
Reichsbürger
Demokratie
Verschwörungsmythen und Corona
Kolumne Der rechte Rand
Schwerpunkt Rassismus
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