| # taz.de -- Gewalt gegen Frauen in Deutschland: Schutz von Frauen reicht nicht … | |
| > Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert mangelhafte Umsetzung der | |
| > Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen. | |
| Bild: Protest in Istanbul, nachdem die Türkei die Istanbul-Konvention zum Frau… | |
| Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, des | |
| europaweiten Übereinkommens gegen Gewalt gegen Frauen, fehlen in | |
| Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige | |
| Institutionen und die nötigen Resssourcen, um die Konvention umzusetzen. | |
| Das ist das Fazit des zivilgesellschaftlichen Bündnisses | |
| „Istanbul-Konvention“, das am Donnerstag [1][seinen Bericht] zur Umsetzung | |
| der Konvention vorgelegt hat. Mitglied im Bündnis sind derzeit mehr als 20 | |
| Organisationen, darunter der Deutsche Frauenrat, die | |
| Frauenhauskoordinierung, Medica Mondiale und der Deutsche Juristinnenbund. | |
| Insbesondere für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit | |
| Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in | |
| Wohnungslosigkeit sei der in der Konvention verankerte Zugang zu | |
| Prävention, Schutz, Beratung und Recht mangelhaft, so das Bündnis. „Noch | |
| immer sind Frauen und Mädchen in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt | |
| geschützt“, so Dorothea Zimmermann von der Bundesarbeitsgemeinschaft | |
| Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen. | |
| Die NGOs wollen mit dem Bericht nun in einen Dialog mit der Bundesregierung | |
| treten, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt voran zu bringen. | |
| [2][Die Istanbulkonvention] ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats | |
| gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Seit Februar 2018 ist die | |
| Bundesregierung damit verpflichtet, Gewalt gegen Mädchen und Frauen auf | |
| allen Ebenen zu bekämpfen und zu bestrafen. Der eigene Bericht der | |
| Bundesregierung vom September 2020 allerdings, der die Maßnahmen zum | |
| Gewaltschutz von Bund und Ländern beschreibt, kommt zum Schluss: Rechtlich | |
| sei die Konvention in Deutschland bereits umgesetzt. Man müsse nur | |
| nachsteuern. | |
| ## Neuer Alternativbericht | |
| Der nun vorliegende Alternativbericht beschreibt diese Situation völlig | |
| anders. Auf knapp 200 Seiten legt das Bündnis den Stand der Umsetzung der | |
| Konvention aus zivilgesellschaftlicher Perspektive dar. Geordnet nach den | |
| 61 Artikeln der Konvention geht der Bericht dabei detailliert auf einzelne | |
| Phänomene ein und spricht pro Artikel konkrete Handlungsempfehlungen an die | |
| Bundesregierung aus. | |
| Bei Artikel 25 „Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt“ heißt es | |
| etwa: Konzepte und Angebote der medizinischen Notfallhilfe bei | |
| sexualisierter Gewalt seien häufig qualitativ unzureichend. Ein | |
| flächendeckendes Angebot der Notfallhilfe nach Vergewaltigung in | |
| Deutschland sei nicht gewährleistet. Empfohlen wird unter anderem, | |
| bundesweite Qualitätsstandards für die Notfallhilfe nach sexualisierter | |
| Gewalt zu entwickeln. | |
| ## Europarat überprüft Umsetzung | |
| Bei Artikel 51 „Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement“ heißt es: In | |
| Deutschland fehle eine flächendeckende Analyse von Gefährdungen und Gewalt | |
| in Partnerschaften, um schwere Gewalt bis hin zu Tötungen von Frauen zu | |
| verhindern. Behördliche Strukturen stellten dabei sogar oft Barrieren für | |
| ausreichenden Gewaltschutz dar. | |
| Im Herbst sollen Expert:innen des Europarats nach Deutschland reisen, um | |
| zu beurteilen, wie es um die Umsetzung der Konvention steht und dafür auch | |
| mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sprechen. Der Bericht der | |
| Gruppe ist für September 2022 angesetzt. | |
| 21 Mar 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-ista… | |
| [2] /Menschenrechtlerin-zu-Gewalt-an-Frauen/!5660892 | |
| ## AUTOREN | |
| Patricia Hecht | |
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