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# taz.de -- Gewalt gegen Frauen in Deutschland: Schutz von Frauen reicht nicht …
> Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert mangelhafte Umsetzung der
> Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen.
Bild: Protest in Istanbul, nachdem die Türkei die Istanbul-Konvention zum Frau…
Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, des
europaweiten Übereinkommens gegen Gewalt gegen Frauen, fehlen in
Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige
Institutionen und die nötigen Resssourcen, um die Konvention umzusetzen.
Das ist das Fazit des zivilgesellschaftlichen Bündnisses
„Istanbul-Konvention“, das am Donnerstag [1][seinen Bericht] zur Umsetzung
der Konvention vorgelegt hat. Mitglied im Bündnis sind derzeit mehr als 20
Organisationen, darunter der Deutsche Frauenrat, die
Frauenhauskoordinierung, Medica Mondiale und der Deutsche Juristinnenbund.
Insbesondere für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit
Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in
Wohnungslosigkeit sei der in der Konvention verankerte Zugang zu
Prävention, Schutz, Beratung und Recht mangelhaft, so das Bündnis. „Noch
immer sind Frauen und Mädchen in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt
geschützt“, so Dorothea Zimmermann von der Bundesarbeitsgemeinschaft
Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.
Die NGOs wollen mit dem Bericht nun in einen Dialog mit der Bundesregierung
treten, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt voran zu bringen.
[2][Die Istanbulkonvention] ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats
gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Seit Februar 2018 ist die
Bundesregierung damit verpflichtet, Gewalt gegen Mädchen und Frauen auf
allen Ebenen zu bekämpfen und zu bestrafen. Der eigene Bericht der
Bundesregierung vom September 2020 allerdings, der die Maßnahmen zum
Gewaltschutz von Bund und Ländern beschreibt, kommt zum Schluss: Rechtlich
sei die Konvention in Deutschland bereits umgesetzt. Man müsse nur
nachsteuern.
## Neuer Alternativbericht
Der nun vorliegende Alternativbericht beschreibt diese Situation völlig
anders. Auf knapp 200 Seiten legt das Bündnis den Stand der Umsetzung der
Konvention aus zivilgesellschaftlicher Perspektive dar. Geordnet nach den
61 Artikeln der Konvention geht der Bericht dabei detailliert auf einzelne
Phänomene ein und spricht pro Artikel konkrete Handlungsempfehlungen an die
Bundesregierung aus.
Bei Artikel 25 „Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt“ heißt es
etwa: Konzepte und Angebote der medizinischen Notfallhilfe bei
sexualisierter Gewalt seien häufig qualitativ unzureichend. Ein
flächendeckendes Angebot der Notfallhilfe nach Vergewaltigung in
Deutschland sei nicht gewährleistet. Empfohlen wird unter anderem,
bundesweite Qualitätsstandards für die Notfallhilfe nach sexualisierter
Gewalt zu entwickeln.
## Europarat überprüft Umsetzung
Bei Artikel 51 „Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement“ heißt es: In
Deutschland fehle eine flächendeckende Analyse von Gefährdungen und Gewalt
in Partnerschaften, um schwere Gewalt bis hin zu Tötungen von Frauen zu
verhindern. Behördliche Strukturen stellten dabei sogar oft Barrieren für
ausreichenden Gewaltschutz dar.
Im Herbst sollen Expert:innen des Europarats nach Deutschland reisen, um
zu beurteilen, wie es um die Umsetzung der Konvention steht und dafür auch
mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sprechen. Der Bericht der
Gruppe ist für September 2022 angesetzt.
21 Mar 2021
## LINKS
[1] https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-ista…
[2] /Menschenrechtlerin-zu-Gewalt-an-Frauen/!5660892
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Istanbul-Konvention
Gewalt gegen Frauen
Sexualisierte Gewalt
Schwerpunkt Femizide
Istanbul-Konvention
Istanbuler Konvention
Sexualisierte Gewalt
Frauenhäuser
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