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# taz.de -- Verfassungsschutz Berlin: 33 Jugendliche unter Beobachtung
> Der Geheimdienst hat in 33 Fällen Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren
> gespeichert. Ob Betroffene zur Klimaschutzbewegung gehören, ist unklar.
Bild: Ihre Behörde beobachtet Minderjährige: VS-Chef Michael Fischer und Inne…
Der Verfassungsschutz Berlin beobachtet derzeit 33 Minderjährige. Das geht
aus einer bisher unveröffentlichten Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus
hervor. Darin hatte die Sprecherin für Jugendpolitik und Verfassungsschutz,
June Tomiak, auch vor dem Hintergrund der Debatte um die Einstufung der
Klimaschützer:innen von [1][Ende Gelände Berlin als „linksextrem“]
Mitte 2020 gefragt, ob Daten von Jugendlichen gespeichert und verarbeitet
werden.
In der Antwort geht die Innenverwaltung von Andreas Geisel (SPD) allerdings
nicht darauf ein, in welchem Zusammenhang der Geheimdienst die Daten
gespeichert hat. Bei einer Aufschlüsselung bestünde die Gefahr, dass eine
oder mehrere Personen identifizierbar seien. Demnach hätten die
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Vorrecht.
Tomiak hätte gerne gewusst, aus welchem Bereich die Beobachteten stammten,
und kritisiert die kurz ausfallende Antwort der Innenverwaltung. Ebenso
wenig konnte die Behörde angeben, wie viele Minderjährige seit 2016
beobachtet wurden, weil dafür genauso wie für die Übermittlung von Daten an
andere Geheimdienste keine Statistiken geführt würden. Tomiak sagte der
taz, dass es zumindest hätte möglich sein müssen, eine eingestufte Antwort
zu erhalten, die später nicht veröffentlicht würde, so dass die
parlamentarische Kontrolle über die Speicherung der Daten von
Minderjährigen gewährleistet sei.
Tomiak will auf eine künftige statistische Erfassung hinwirken und diese
gegebenenfalls mit den rot-rot-grünen Koalitionspartner:innen
anregen. „Ich würde mir eine Statistik wünschen, damit der Jugendschutz
auch in diesem Bereich greifen kann“, sagte Tomiak. Es sei für Erwachsene
bereits ein großer Einschnitt, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden.
Für Minderjährige sei dies allerdings noch krasser – zumal Betroffene wohl
häufig nichts davon ahnten.
## Verfassungsschutz darf ab 14 Jahren speichern
Der Inlandsgeheimdienst darf in Berlin nach dem [2][Gesetz über den
Verfassungsschutz] Daten von Menschen ab 14 Jahren speichern. Die Daten
dürfen auch an andere Behörden weitergegeben werden. Ab 16 Jahren dürfen
Daten Minderjähriger sogar an ausländische Geheimdienste oder andere
zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. Immerhin sieht das Gesetz
auch Löschungen vor: Nach zwei Jahren muss geprüft werden, inwiefern die
Speicherung weiter erforderlich ist. Spätestens nach fünf Jahren ist die
Löschung vorzunehmen, wenn keine weiteren Erkenntnisse oder
Beobachtungsgründe vorliegen.
„Das sind schützenswerte Daten, egal, in welchem Kontext Minderjährige sich
bewegen“, sagte Tomiak. Deswegen sei es wichtig zu wissen, wie viele
Datensätze existierten – mit einer zeitlichen Einordnung, um Tendenzen
frühzeitig mitbekommen zu können. Zum Hintergrund möglicher Beobachtungen
im Zusammenhang mit der Klimaschutzbewegung sagte sie: „Das ist ein Aspekt,
aber die Beobachtung von Minderjährigen kann sicher auch in
Islamismuskontexten eine Rolle spielen.“
Es gehe ihr um schützenswerte Bereiche Jugendlicher, unabhängig vom Kontext
der Erfassung, so Tomiak. Sie hatte bei der Nachfrage allerdings auch
explizit die Kriminalisierung von linken und selbstorganisierten
Jugendräumen im Blick. Derzeit sind in Berlin etwa die autonomen
Jugendzentren von [3][Potse und Drugstore bedroht].
Bei Rechtsextremen ist es laut Tomiak eher selten, dass Minderjährige
proaktiv involviert seien: Minderjährige im rechtsextremen Kontext seien
nicht vorrangig treibende Kräfte, Jüngere etwa bei der „Identitären
Bewegung“ seien bereits volljährig.
9 Feb 2021
## LINKS
[1] /Ende-Gelaende-im-Verfassungsschutzbericht/!5684218
[2] https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/grundlagen/rechtsgrundl…
[3] /Alternatives-Jugendzentrum-Potse/!5745156
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Verfassungsschutz
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