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# taz.de -- Neue Zahlen der Sicherheitsbehörden: Mehr bewaffnete Rechtsextremi…
> Rund 1.200 Rechtsextremisten in Deutschland besitzen laut Behörden legal
> Gewehre oder Pistolen. Die Zahl stieg damit seit 2019 um knappe 35%.
Bild: Die Zahl der bekannten Rechtsradikalen mit legalen Schusswaffen ist 2020 …
Berlin dpa | Die Zahl der den Behörden bekannten Rechtsextremisten mit
Waffenerlaubnis ist 2020 deutlich angestiegen. Wie die Bundesregierung in
einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilt, hatten
die Sicherheitsbehörden Ende Dezember bundesweit rund 1.200 tatsächliche
oder mutmaßliche Rechtsextremisten auf dem Schirm, die legal Waffen besaßen
– ein Anstieg um knapp 35 Prozent im Vergleich zu Ende 2019.
„Der Anstieg belegt [1][die steigende Bedrohung, die von Neonazis und
Rassisten ausgeht]“, sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner
(Linke). „Erwartungsgemäß hat sich die Einbindung des Geheimdienstes nicht
als wirkungsvolle Maßnahme gegen die Bewaffnung der rechten Szene
erwiesen“, fügte die Innenpolitikerin hinzu, die selbst mehrfach Drohungen
von Rechtsextremen erhalten hat. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist der
Anstieg dagegen auch auf die jüngste Novelle des Waffenrechts
zurückzuführen und darauf, dass die Beamt:innen noch genauer hinschauen.
Unverändert blieb im Jahresvergleich die Zahl der sogenannten Reichsbürger
und Selbstverwalter, die Waffen besitzen. Stand 28. Dezember 2020 besaßen
528 Menschen aus diesem Personenkreis eine Waffenerlaubnis, heißt es in der
Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Reichsbürger“ erkennen
den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern,
Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.
Seit 2016 bemühen sich die Sicherheitsbehörden darum, Angehörigen der Szene
die Waffenerlaubnisse zu entziehen. Innerhalb von drei Jahren gelang ihnen
das in 790 Fällen. Die Verfahren ziehen sich allerdings häufig länger hin,
weil sich die Betroffenen juristisch zur Wehr setzen.
## Mehr Rechtsextreme auch wegen Flügel-Einstufung
Anfang Dezember hatte sich ein Sportschütze, der für das Beschaffungsamt
der Bundeswehr in Ulm arbeitete, [2][mit einer Schusswaffe erschossen.]
Kurz zuvor war bekannt geworden, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD)
gegen den Mann und mehrere Mitarbeiter der Regionalstelle für
Qualitätsmanagement wegen möglicher Zugehörigkeit zu den sogenannten
Reichsbürgern ermittelt.
Im vergangenen Oktober hatte das Bundesinnenministerium in einer Antwort
auf eine schriftliche Frage von Renner ausgeführt, der Anstieg dürfte „zum
Teil auf dem gestiegenen Personenpotenzial im Phänomenbereich
Rechtsextremismus beruhen“. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019
wird das rechtsextremistische Personenpotenzial mit 32.080 Personen
angegeben.
Anfang 2019 hatte der Verfassungsschutz den „Flügel“ der AfD und die
AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative jeweils als Verdachtsfall
eingestuft. Der 2015 von dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke
gegründete „Flügel“ wird vom Verfassungsschutz seit März 2020 nicht mehr
als Verdachtsfall, sondern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. Er hatte
sich im vergangenen Jahr [3][auf Druck des AfD-Bundesvorstandes formal
aufgelöst.] Inoffiziell existiert das Netzwerk aber wohl weiterhin.
Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet, das Rechtsextremismus-Personenpotenzial
sei 2020 auf nunmehr 33.300 Personen angewachsen, von denen 13.300 Personen
als gewaltorientiert eingeschätzt würden.
## Was besagt das Waffenrecht?
Es gibt zwei Arten waffenrechtlicher Erlaubnisse: Wer als Jäger:in eine
Waffenbesitzkarte hat, darf eine Schusswaffe kaufen, die er zur Jagd
benutzt. Sportschütz:innen können ebenfalls eine Waffenbesitzkarte
beantragen und dürfen ihre selbst erworbenen Waffen damit auf dem
Schießstand verwenden und auch dorthin transportieren. Der Waffenschein
berechtigt zum Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit, etwa zum
Selbstschutz, weil jemand als Personenschützer:in arbeitet oder
beruflich Wertsachen-Transporte begleitet.
Seit etwa einem Jahr gilt das neue Waffenrecht. Es sieht vor, dass bei der
Beantragung der Erlaubnis und danach alle drei Jahre geprüft wird, ob
jemand die dafür notwendige „Zuverlässigkeit und persönliche Eignung“
besitzt – und dass auch automatisch beim Verfassungsschutz nachgefragt
wird, ob der oder die Waffenbesitzer:in als Extremist:in
aufgefallen ist.
Umgekehrt ist es auch für den Verfassungsschutz einfacher geworden, über
eine Anfrage im Nationalen Waffenregister festzustellen, ob jemand, der auf
seinem Radar gelandet ist, eine Waffenerlaubnis besitzt. Rechtlich nicht
gestattet ist dagegen ein automatischer Abgleich aller tatsächlichen und
mutmaßlichen Extremist:innen mit dem Waffenregister.
Der Entzug einer Waffenerlaubnis muss im Einzelfall begründet werden. Das
ist nur dann relativ einfach, wenn jemand nachweislich Mitglied einer
verbotenen Organisation oder Partei ist.
2 Feb 2021
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Rechter-Terror/!t5007732
[2] http://4555882
[3] /Aufloesung-des-rechtsextremen-AfD-Fluegels/!5682514
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