| # taz.de -- Datenschutzbehörden ohne Macht: Kaum etwas erreicht | |
| > Das Vorgehen des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen Clearview wirkt | |
| > auf den ersten Blick ermutigend. Tatsächlich aber fehlt es an Macht. | |
| Bild: Kann nur Tropfen auf heißen Steinen verteilen: Hamburgs Datenschützer J… | |
| Die Nachricht klingt [1][erst einmal vielversprechend:] Da ist ein | |
| US-Unternehmen, das offensichtlich illegal Daten und Fotos von | |
| EU-Bürger:innen zum Aufbau einer Überwachungsdatenbank sammelt – und der | |
| Hamburgische Datenschutzbeauftragte grätscht dazwischen und sorgt dafür, | |
| dass die Daten eines Betroffenen gelöscht werden. Davon abgesehen, dass | |
| sich Clearview AI noch gegen die Forderung des Datenschutzbeauftragten | |
| wehren kann: Selbst wenn die Forderung erfüllt wird, ist damit kaum etwas | |
| erreicht. | |
| Nichts wird sich an der skrupellosen Praxis eines solchen Unternehmens | |
| ändern, solange Datenschutzinstitutionen weiterhin so machtlos sind. Die | |
| Organisation NOYB, die sich für digitale Bürger:innenrechte einsetzt, | |
| meint: Der Datenschutzbeauftragte hätte mutiger sein sollen und ein | |
| europaweites Verbot [2][für das Unternehmen] aussprechen können. | |
| Die Datenschutzbehörde jedoch sagt, sie könne nur in ihr bekannten | |
| Einzelfällen eingreifen. Wer von beiden recht hat, ist fast egal. So oder | |
| so zeigt es, wie schwach diejenigen staatlichen Institutionen sind, die die | |
| Daten von Bürger:innen schützen sollen. | |
| Das ist auch kaum verwunderlich: Die europäischen Staaten haben selbst | |
| Institutionen – konkret: Ermittlungsbehörden –, die sich durch derartige | |
| Firmen eine Erleichterung ihrer Arbeit erhoffen dürfen. Es ist ja nicht so, | |
| dass nur in den bösen USA Staat und Unternehmen Hand in Hand die | |
| Überwachung vorantreiben. Die Sicherheitsbehörden der übergroßen Mehrheit | |
| der europäischen Staaten haben die Datenbank von Clearview schon einmal für | |
| eigene Zwecke genutzt. | |
| Und auch die Hamburger Politik hat für ihre Polizei [3][mit der Reform des | |
| Polizeigesetzes] bereits den rechtlichen Rahmen geschaffen, um sich | |
| Software für automatisierte Datenbankanalysen bei privaten IT-Firmen zu | |
| beschaffen. Auch da war der Datenschutzbeauftragte nicht begeistert, konnte | |
| aber auch nichts daran ändern. | |
| 1 Feb 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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