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# taz.de -- Überwachung im öffentlichen Raum: Posse um Polizeikameras
> In Hannover geht der Streit um Überwachungskameras weiter. Die Polizei
> bringt neue Hinweisschilder an – auch dort, wo es gar keine Kameras gibt.
Bild: Weit über der Stadt lugt die Kamera auf ihre Bewohnerinnen
Hannover taz | Mitten auf dem Lister Platz in Hannover, am Ende der
Einkaufs- und Bummelstraße Lister Meile, steht eine etwa sieben Meter hohe
Betonsäule. Weit über den Köpfen der Passant*innen und
Autofahrer*innen ist eine schwenk- und zoombare Überwachungskamera
montiert. Ihr Blick richtet sich am Sonntagvormittag auf eine Häuserfront
und mutmaßlich auch auf den Gehsteig davor.
Ob die Kamera läuft oder nicht, ist nicht zu erkennen. Bewegt hat sie sich
in der letzten Woche nicht. Schilder, die auf eine Videoüberwachung
hinweisen, gibt es am Lister Platz keine. Lediglich in den Nebenstraßen
finden sich einige zerkratzte Sticker.
Seit einem Jahrzehnt streitet der Blogger und Persönlichkeitsrechtler
Michael Ebeling nun mit der Polizeidirektion Hannover über die
[1][Videoüberwachung der Stadt]. 2016 klagte er gegen 78 Polizeikameras.
Das Verwaltungsgericht urteilte und die Polizeidirektion musste 56 der
Apparate abschalten. Sie ging in Berufung, acht der Kameras wollte sie
weiter betreiben.
Im Oktober vergangenen Jahres urteilte das Oberverwaltungsgericht auf der
Grundlage des neuen Polizeiordnungsgesetzes, dass auch von diesen acht
Kameras fünf deaktiviert werden müssen. Darunter ist auch die Kamera am
Lister Platz. Denn eine der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von
Videoüberwachung im öffentlichen Raum war nicht gegeben: eine Statistik
nach Paragraf 32, Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 NPOG.
## Kamera zwangsweise stillgelegt
Der Pressesprecher der Polizei Hannover, Michael Bertram, schreibt auf
Anfrage der taz, dass nach dem Urteil sofort reagiert worden sei. Seit dem
9. Oktober 2020, drei Tage nach der Urteilsverkündung, sei die Kamera am
Lister Platz vollständig von der Üstra als Videonetzverantwortliche
abgeschaltet worden – und von der Polizei damit nicht mehr nutz- und
steuerbar.
Für Passant*innen ist das auf den ersten Blick aber nicht ersichtlich.
Weggeschwenkt oder verdeckt sind die Kameras nicht. Für Michael Ebeling ist
deswegen nur ein Teilsieg errungen. Allein durch die Präsenz wirkten die
Kameras, sagt er der taz. Dafür sei der tatsächliche Betrieb unerheblich:
„Schlussfolgerlich müssen die Kameras weg.“
Viele Jahre lang habe die Polizei Hannover diese rechtswidrig betrieben.
Die dafür Zuständigen bei der Polizeidirektion wechselten und manchmal habe
er den Eindruck, dass er der einzige sei, der beständig am Thema
dranbleibe. „Ich kann nicht feststellen, dass der
persönlichkeits-rechtskonforme Umgang mit den Kameras ein Herzensanliegen
ist.“
Das zeigt sich unter anderem bei der Beschilderung. Mit der neuen
Datenschutzgrundverordnung wurde 2018 die Kennzeichnungspflicht
kameraüberwachter Bereiche im öffentlichen Raum ausgeweitet. Die korrekte
Beschilderung der Videoüberwachung war ebenfalls Gegenstand des letzten
Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Polizeidirektion brachte
bisher Aufkleber an Laternen an, die auf die Überwachung hinweisen sollten
– aus Kostengründen.
In der Straße Lange Laune am Steintor finden sich noch solche Sticker. Die
meisten Passant*innen dürften diese aber übersehen: Der Text auf den
Stickern ist von keiner Seite der Pfosten gänzlich zu lesen. “berwach“
steht dort für flüchtige Betracher*innen. Auch das war Gegenstand der Klage
von Ebeling und nach neuer Rechtsprechung reichen die unleserlichen
Aufkleberhinweise nicht aus.
„An Stellen, zu denen das Gericht Hinweise hinsichtlich der Überarbeitung
von Beschilderungen gegeben hat, läuft derzeit eine Nachbesserung“, sagt
die Polizei Hannover. Alu-Schilder sollen her. Es geht um mehrere Hundert,
deren Austausch einen erheblichen logistischen Aufwand bedeute und noch
andauere.
Nun nimmt die vor zehn Jahren begonnene Geschichte eine neue absurde
Wendung. Seit Neuestem gibt es laut Ebeling zwei Orte in der Innenstadt
[2][Hannovers], die mittels neuer Beschilderung als polizeilich
videoüberwacht gekennzeichnet worden sind – obwohl sie das gar nicht sind.
Damit entsteht der Eindruck von konstanter Überwachung, obwohl das nicht
der Fall ist. „Dass die Schilder in der Innenstadt dort waren, wo sich
keine Polizeikameras befinden, das ist Fakt.“ Ebeling kann dies mit Bildern
belegen.
## Demnächst vor Gericht
Auf die Vorwürfe antwortet die Polizeidirektion Hannover wiederum, dass
derzeit Genaueres geklärt werde. Nach einer ersten Prüfung sei die Behörde
der Meinung, die Vorwürfe seien nicht richtig. „Demzufolge erfolgt der
Einsatz der Videoüberwachung im Zuständigkeitsbereich Hannover rechtmäßig.�…
Michael Ebeling sieht das anders und will nicht aufgeben. Das nächste
Kapitel der Kameraposse aus Hannover bahnt sich vor Gericht an. „Solange
Menschen der Polizei auf die Finger schauen, gehen die mit Kameras
grundsätzlich anders und vorsichtiger um“, sagt Ebeling. Das heiße
zugleich, dass die Wachsamkeit aller nicht nachlassen dürfe.
2 Feb 2021
## LINKS
[1] /Prozess-gegen-Kameraueberwachung/!5655981
[2] http://www.hannover.de/
## AUTOREN
Michael Trammer
## TAGS
Polizei
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Bürgerrechte
Innere Sicherheit
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Polizei Bremen
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