# taz.de -- Maut-Untersuchungsausschuss: Digitale Aufklärung | |
> Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten | |
> gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen. | |
Bild: Keine Pkw-Maut auf der Autobahn, aber eine Menge Ärger | |
Karlsruhe taz | Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss dem | |
[1][Maut-Untersuchungsausschuss] offenlegen, ob und wie oft er von seinem | |
Abgeordneten-E-Mailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das | |
entschied am Freitag nachmittag der Ermittlungsrichter des | |
Bundesgerichtshofs. Er gab damit einer Klage der drei | |
Oppositionsabgeordneten Christian Jung (FDP), Jörg Cezanne (Linke) und | |
Oliver Krischer (Grüne) statt. | |
Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob | |
Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung | |
einer [2][PKW-Maut] Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat. | |
Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten | |
und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf, | |
ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung | |
gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der | |
aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei. | |
Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem | |
Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im | |
Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails | |
aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem | |
Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD | |
aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails | |
zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der | |
Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe. | |
Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die | |
Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret | |
geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich | |
benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter | |
Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht | |
auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst | |
würden. | |
Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den | |
Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt | |
werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter | |
Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im | |
Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte | |
schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem | |
Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt | |
haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht | |
zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so | |
Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem | |
Ministerium ging. | |
Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des | |
Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und | |
Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen. | |
31 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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