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# taz.de -- Maut-Untersuchungsausschuss: Digitale Aufklärung
> Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten
> gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen.
Bild: Keine Pkw-Maut auf der Autobahn, aber eine Menge Ärger
Karlsruhe taz | Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss dem
[1][Maut-Untersuchungsausschuss] offenlegen, ob und wie oft er von seinem
Abgeordneten-E-Mailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das
entschied am Freitag nachmittag der Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs. Er gab damit einer Klage der drei
Oppositionsabgeordneten Christian Jung (FDP), Jörg Cezanne (Linke) und
Oliver Krischer (Grüne) statt.
Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob
Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung
einer [2][PKW-Maut] Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat.
Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten
und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf,
ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung
gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der
aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei.
Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem
Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im
Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails
aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem
Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD
aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails
zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der
Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe.
Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die
Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret
geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich
benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter
Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht
auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst
würden.
Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den
Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt
werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter
Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im
Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte
schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem
Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt
haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht
zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so
Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem
Ministerium ging.
Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des
Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und
Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen.
31 Jan 2021
## LINKS
[1] /Erste-Sitzung-des-Ausschusses/!5657492
[2] /Untersuchungsausschuss-zum-Mautdesaster/!5685361
## AUTOREN
Christian Rath
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