# taz.de -- Verwaltungsgericht zu Rüstungsexporten: Keine Knarren für Südkor… | |
> Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt das Kleinwaffenexportverbot. | |
> Geklagt hatte die Rüstungsfirma Heckler & Koch, die Südkorea beliefern | |
> wollte. | |
Bild: Verweigert: Export von Maschinenpistolen des Herstellers Heckler & Koch n… | |
FREIBURG taz | Die Bundesregierung durfte dem Export von Maschinenpistolen | |
nach Südkorea die Genehmigung verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht | |
Berlin jetzt in einem Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entschieden. | |
Die Klage des Herstellers Heckler & Koch scheiterte. | |
Südkorea erteilte Heckler & Koch 2018 den Auftrag, der dortigen Polizei 400 | |
Maschinenpistolen zu liefern. Wie für alle Rüstungsexporte war hierfür eine | |
Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Im September 2019 lehnte das | |
Bundeswirtschaftsministerium den Exportantrag ab und verwies auf [1][die im | |
Juni 2019 verschärften Rüstungsexport-Richtlinien der Bundesregierung] – | |
die schon im Koalitionsvertrag vorgesehen waren. Danach wird der Export von | |
Kleinwaffen, wie Pistolen und Gewehren, grundsätzlich nur noch in | |
EU-Staaten und Nato-Staaten genehmigt. | |
Gegen den Ablehnungsbescheid klagte Heckler & Koch vor dem | |
Verwaltungsgericht Berlin. Die Bundesregierung habe ihr Ermessen gar nicht | |
oder falsch ausgeübt. Das Verwaltungsgericht hat nun jedoch die Klage von | |
Heckler & Koch in vollem Umfang zurückgewiesen. | |
Die RichterInnen betonten, dass das Bundesverfassungsgericht der | |
Bundesregierung in außenpolitischen Fragen einen weiten | |
Einschätzungsspielraum zugebilligt habe. Dementsprechend heiße es im | |
Kriegswaffenkontrollgesetz: „Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht | |
kein Anspruch.“ | |
Letztlich beschränke sich die gerichtliche Kontrolle auf das Willkürverbot, | |
also zum Beispiel auf die Frage, ob die Regierung ohne sachlichen Grund von | |
einer bestehenden Genehmigungspraxis abwich. Dies verneinten die | |
RichterInnen, weil es auch möglich sein müsse, die internen | |
Rüstungsexport-Richtlinien zu ändern. | |
Das [2][weitgehende Exportverbot für Kleinwaffen] sei auch nicht sachfremd, | |
„weil in internen und grenzüberschreitenden Konflikten die weitaus meisten | |
Menschen durch den Einsatz von Kleinwaffen getötet werden“. Ein Anspruch | |
auf Einzelfallprüfung habe nicht bestanden. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen | |
Bedeutung des Falles ließen die Richterinnen sogar die Sprungrevision zum | |
Bundesverwaltungsgericht zu. | |
Az.: VG 4 K 385.19 | |
5 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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