| # taz.de -- Verwaltungsgericht zu Rüstungsexporten: Keine Knarren für Südkor… | |
| > Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt das Kleinwaffenexportverbot. | |
| > Geklagt hatte die Rüstungsfirma Heckler & Koch, die Südkorea beliefern | |
| > wollte. | |
| Bild: Verweigert: Export von Maschinenpistolen des Herstellers Heckler & Koch n… | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung durfte dem Export von Maschinenpistolen | |
| nach Südkorea die Genehmigung verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht | |
| Berlin jetzt in einem Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entschieden. | |
| Die Klage des Herstellers Heckler & Koch scheiterte. | |
| Südkorea erteilte Heckler & Koch 2018 den Auftrag, der dortigen Polizei 400 | |
| Maschinenpistolen zu liefern. Wie für alle Rüstungsexporte war hierfür eine | |
| Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Im September 2019 lehnte das | |
| Bundeswirtschaftsministerium den Exportantrag ab und verwies auf [1][die im | |
| Juni 2019 verschärften Rüstungsexport-Richtlinien der Bundesregierung] – | |
| die schon im Koalitionsvertrag vorgesehen waren. Danach wird der Export von | |
| Kleinwaffen, wie Pistolen und Gewehren, grundsätzlich nur noch in | |
| EU-Staaten und Nato-Staaten genehmigt. | |
| Gegen den Ablehnungsbescheid klagte Heckler & Koch vor dem | |
| Verwaltungsgericht Berlin. Die Bundesregierung habe ihr Ermessen gar nicht | |
| oder falsch ausgeübt. Das Verwaltungsgericht hat nun jedoch die Klage von | |
| Heckler & Koch in vollem Umfang zurückgewiesen. | |
| Die RichterInnen betonten, dass das Bundesverfassungsgericht der | |
| Bundesregierung in außenpolitischen Fragen einen weiten | |
| Einschätzungsspielraum zugebilligt habe. Dementsprechend heiße es im | |
| Kriegswaffenkontrollgesetz: „Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht | |
| kein Anspruch.“ | |
| Letztlich beschränke sich die gerichtliche Kontrolle auf das Willkürverbot, | |
| also zum Beispiel auf die Frage, ob die Regierung ohne sachlichen Grund von | |
| einer bestehenden Genehmigungspraxis abwich. Dies verneinten die | |
| RichterInnen, weil es auch möglich sein müsse, die internen | |
| Rüstungsexport-Richtlinien zu ändern. | |
| Das [2][weitgehende Exportverbot für Kleinwaffen] sei auch nicht sachfremd, | |
| „weil in internen und grenzüberschreitenden Konflikten die weitaus meisten | |
| Menschen durch den Einsatz von Kleinwaffen getötet werden“. Ein Anspruch | |
| auf Einzelfallprüfung habe nicht bestanden. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen | |
| Bedeutung des Falles ließen die Richterinnen sogar die Sprungrevision zum | |
| Bundesverwaltungsgericht zu. | |
| Az.: VG 4 K 385.19 | |
| 5 Jan 2021 | |
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| Christian Rath | |
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