# taz.de -- Christchurch-Nachahmer verurteilt: Isoliert und rechts | |
> Der Möchtegern-Rechtsterrorist Felix F. soll in die Jugendpsychiatrie. | |
> Für eine tatsächliche Gefährdung sah das Gericht nicht genug | |
> Anhaltspunkte. | |
Bild: Felix F. soll schon seit Jahren unter psychischen Störungen leiden | |
HILDESHEIM taz | In Hildesheim ist das Urteil im Fall Felix F. gesprochen | |
worden, der in einem Videochat einen Anschlag auf Muslime nach dem Vorbild | |
von Christchurch angekündigt hatte. Der 22-Jährige soll vorläufig in der | |
Jugendpsychiatrie bleiben. | |
Auf der Festplatte seines Laptops befanden sich Hunderte Videos, Bilder und | |
Musik mit extrem rechten Inhalten, die Felix F. gesammelt hatte. In seiner | |
Wohnung fand man zahlreiche Notizen – mit Hakenkreuzen und SS-Runen | |
versehen. Das hatten in der vergangenen Woche die Polizeibeamten ausgesagt, | |
die seine Datenträger ausgewertet hatten. | |
[1][Der Angeklagte beteuerte dagegen], er habe sich lediglich mit der | |
Ideologie des Nationalsozialismus auseinandersetzen wollen. Eine Aussage, | |
die der psychiatrische Gutachter Andreas Tänzer in seinen Ausführungen | |
anzweifelte. Er betonte, der „Konsum von solchen Mengen, sei nicht mit | |
einem sachlichen Aufklärungsinteresse zu begründen“. | |
Tänzer berichtete, Felix F. habe seit seiner Jugend massive Angst- und | |
Zwangsstörungen und daraufhin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung | |
entwickelt, die ihn in vielen Lebenssituationen handlungsunfähig gemacht | |
habe. Zuletzt sei er überfordert und isoliert gewesen und habe nur noch | |
Kontakte im Internet gehabt. | |
## Verteidiger sieht keine rechtsradikale Einstellung | |
[2][Einem dieser Kontakte gegenüber], einem völlig Unbekannten, der ihm per | |
Zufallsprinzip als Videochatpartner zugespielt wurde, hatte Felix [3][F. | |
die Anschlagspläne geäußert]. Er sei bewaffnet und stehe vor einer Moschee, | |
hatte er behauptet. In den frühen Morgenstunden des nächsten Tages stürmte | |
die Polizei seine Wohnung. | |
Oberstaatsanwältin Katharina Sprave sah die insgesamt sechs Anklagepunkte, | |
insbesondere die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, | |
als erfüllt an und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die | |
Aufzeichnungen von Felix F. würden belegen, dass „sein Wunsch nach | |
derartiger Gewalt durchaus besteht“ und sie sehe die Gefahr, dass der | |
Angeklagte seine verbale Aggressivität in die Tat umsetzen wird. | |
Der Verteidiger Kurt Georg Wöckener betonte dagegen in seinem | |
Schlussplädoyer, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Beleidigungen alle | |
eingeräumt habe. Felix F. habe keine rechtsradikale Einstellung und er habe | |
die Äußerungen in Bezug auf den Anschlag nicht ernst gemeint. | |
## Verurteilt wegen Bedrohung einer 15-Jährigen | |
Der von Sprave geforderten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren folgte das | |
Gericht nicht, weil es für nicht ausreichend erwiesen hielt, dass die bei | |
Felix F. gefundenen Waffen – Armbrüste, Messer, ein Schlagstock – | |
tatsächlich für einen Amoklauf gedacht waren. Und da die Androhung in einem | |
Videochat stattgefunden habe, sei auch keine Störung des öffentlichen | |
Friedens gegeben. | |
Verurteilt wurde Felix F. nur [4][für die Beleidigung und Bedrohung einer | |
15-Jährigen auf Facebook.] Er soll seine psychiatrische Behandlung | |
fortsetzen und danach in eine betreute Wohngruppe ziehen. Die | |
Generalstaatsanwaltschaft Celle kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil | |
einlegen zu wollen. | |
15 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
David Speier | |
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