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# taz.de -- Niederlage für berühmten Seemann: Konkurrenz für Käpt'n Iglo er…
> Seit 35 Jahren schippert Käpt'n Iglo weißhaarig übers Meer, ohne je zu
> altern. Das aber gibt Iglo kein Alleinrecht auf die Figur, urteilt ein
> Gericht.
Bild: Die wohl bekannteste Werbefigur Deutschlands: Käpt'n Iglo
München dpa | Bart, Mütze und Meer sind keine exklusiven Kennzeichen von
[1][Käpt'n Iglo]: Der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo ist vor Gericht
mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten [2][Appel
Feinkost] eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner
Landgericht wies die Klage am Donnerstag ab. Iglo wirft Appel Feinkost vor,
die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu
führen. Dem folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Laut Iglo nutzt die Cuxhavener Konkurrenz die Bekanntheit des Käpt'n für
eigene Zwecke aus: „Die bereits 1985 in Deutschland eingeführte und seither
mit erheblichem Aufwendungen weiter aufgebaute Werbeikone des “Käpt'n Iglo“
hat laut Marktforschungsdaten bei den Deutschen eine Markenbekanntheit von
über 80 Prozent“, hieß es in einer Stellungnahme des Hamburger
Unternehmens.
„Daher kann Iglo die von Appel Feinkost vertretene Position, dass es sich
nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des
Markterfolgs der Werbefigur und –konzeption des „Käpt'n Iglo“ handelt,
nicht nachvollziehen oder akzeptieren.“
Best-Ager im edlen Outfit
Appel Feinkost dagegen verteidigte sich mit dem Argument, die eigene
[3][Werbefigur] sei kein Seemann, sondern ein „Best-Ager in edlem Outfit“.
Die Richter analysierten im Detail sowohl die Kleidung als auch die
maritime Kulisse der beiden Werbekampagnen. Demnach sind die beiden
Werbefiguren keineswegs identisch, Kopfbedeckung inbegriffen. In einem Fall
handelt es demnach um eine Kapitänsmütze, im anderen um eine
Elblotsenmütze. „Die Mütze ist darüber hinaus auch nicht blau, sondern
dunkelgrau“, schrieben die Richter im Urteil.
Ebenso der Appel-Anzug, der demnach auf den meisten Bildern grau ist und
nicht blau. Und anders als Käpt'n Iglo trägt die Appel-Figur laut Gericht
keinen weißen Rollkragenpullover, „sondern eine karierte Weste mit Krawatte
sowie einen Seidenschal“.
Fazit: Die Appel-Figur ist auch nach Auffassung des Gerichts kein Seemann,
sondern ein „gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler“. Abgesehen
davon steht auf den Appel-Verpackungen auch Appel Feinkost. Dementsprechend
sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine
Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte.
Laut Urteil hat Iglo auch keine Exklusivansprüche auf die maritime Kulisse:
„Die Beklagte bewirbt Fischprodukte“ heißt es im Urteil. „Es ist
naheliegend, solche im werblichen Zusammenhang mit Küste und Meer
abzubilden.“
Der Rechtsstreit wurde fernab der Nordseeküste in Bayern ausgetragen,
obwohl Iglo auch ein norddeutsches Gericht hätte anrufen können. Die
Zivilprozessordnung lässt die Möglichkeit, bei unerlaubten Handlungen
überall dort zu klagen, wo der Schaden eingetreten ist. Bei bundesweit
verkauften Produkten herrscht also faktisch freie Gerichtswahl.
Das Münchner Landgericht ist nach Berlin das zweitgrößte in Deutschland und
ein bekannter Gerichtsstandort für das Wettbewerbsrecht: Neun Zivilkammern
befassen sich mit entsprechenden Klagen. Auch Käpt'n Iglo ist kein
Norddeutscher: Seit 2018 wirbt der italienische Schauspieler Riccardo
Acerbi für Fischstäbchen, Backfisch, Schlemmerfilet und weitere
Iglo-Produkte.
Iglo hat nun noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen, nächste Instanz
wäre das Münchner Oberlandesgericht.
3 Dec 2020
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