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# taz.de -- Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes: Kennzeichnung nur freiwillig
> Die Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes nimmt Form an. Neues gibt es für
> Verbraucher:innen – und für Huawei.
Bild: Von wem dürfen die Mobilfunkmasten kommen? Das ist auch eine Frage der I…
Berlin taz | Etwas mehr Verbraucherschutz, neue Rechte für das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und eine Einigung in Sachen
Huawei – das sind die wesentlichen Punkte des neuen IT-Sicherheitsgesetzes.
Am Wochenende gelangte ein neuer Entwurf an die Öffentlichkeit, zwei Jahre
nach Beginn der Debatte über eine Neufassung.
Das IT-Sicherheitsgesetz gibt es seit 2015. Sein Fokus lag zunächst auf der
sogenannten kritischen Infrastruktur wie etwa Energieversorgung und deren
Schutz vor Angriffen. Spätestens mit der Debatte über den Aufbau des
5G-Netzes und der Frage, ob der chinesische Netzwerkausrüster Huawei dafür
Technik liefern darf, stand jedoch eine weitere Neufassung an.
Während die Netzbetreiber in Deutschland – Telekom, Vodafone und Telefónica
– ein Interesse daran haben, auch Sendemasten von Huawei zu verwenden,
zeigte sich die Politik gespalten. [1][Allen voran in der Union gibt es
zahlreiche Kritiker:innen.] Deren Befürchtung: Der chinesische Konzern
könnte Hintertüren für Spionagezwecke in seine Hardware einbauen.
Der aktuelle Gesetzentwurf geht auf diese Befürchtungen ein. Zwar schließt
er keinen Anbieter pauschal aus, erhöht aber die Hürden. So heißt es in der
Gesetzesbegründung: Für „kritische Komponenten“ soll der Einsatz umfassend
geprüft werden mit der Möglichkeit, die Nutzung vorab zu untersagen „soweit
überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische
Belange diesem entgegenstehen“.
Das könnten etwa fehlende Garantien sein oder Beweise für Hintertüren.
Sollten die entsprechenden Regelungen so verabschiedet werden und der
Einsatz von Huawei-Komponenten untersagt, hätten die Netzbetreiber, die
jetzt schon mit diesen Komponenten ausbauen, ein Problem. Sie müssten die
Teile entsprechend zurückbauen – [2][was die Kosten für den Netzausbau in
die Höhe treiben würde].
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, die Rolle des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich zu stärken. So soll es
mehr Befugnisse erhalten und etwa in bestimmten Situationen
Internetprovider anweisen können, bei der Bekämpfung von Schadsoftware zu
kooperieren.
Darüber hinaus soll das BSI auch Aufgaben aus dem Bereich des
Verbraucherschutzes übernehmen. Geplant ist etwa ein
„IT-Sicherheitskennzeichen“. Damit sollen Verbraucher:innen beim Kauf
erkennen, welches Niveau an IT-Sicherheit sie bei Produkten und Diensten zu
erwarten haben – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis wird die
Kennzeichnung im Wesentlichen auf Angaben der Hersteller beruhen. Und weil
eine verpflichtende Kennzeichnung auf EU-Ebene eingeführt werden müsste,
wird es bei einer freiwilligen Angabe bleiben.
22 Nov 2020
## LINKS
[1] /CDU-Bundesparteitag-und-Netzausbau/!5643531
[2] /IT-Experte-zum-Aufbau-von-5G/!5634311
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
IT-Sicherheit
Verbraucherschutz
Huawei
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