Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Iran verstößt gegen Atomabkommen: Ernüchternde Signale aus Teher…
> Führt Joe Biden die USA zurück ins Nuklearabkommen mit Iran? Neue
> Verstöße seitens Teheran machen dies immer unwahrscheinlicher.
Bild: IAEO-Chef Rafael Grossel mit Irans Außenminister Mohammed Dschawad im Au…
Berlin taz | Iran verstößt nach Darstellung der Internationalen
Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien in verstärktem Maße gegen das Abkommen
zur Beschränkung seines Nuklearprogramms auf zivile Zwecke, das Teheran
2015 mit den fünf ständigen Mitgliedstaaten des UNO-Sicherheitsrats und
Deutschland vereinbart hatte. Das geht aus einem vertraulichen Bericht über
das dritte Quartal 2020 hervor, den die IAEO Mitte dieser Woche an die
Regierungen ihrer 143 Mitgliedstaaten übermittelt hat.
Damit sinken zunächst die Chancen, dass die USA dem Abkommen wieder
beitreten, nachdem das Land 2018 unter Donald Trump ausgetreten war. Trumps
Nachfolger Joe Biden hatte im Wahlkampf einen Wiedereintritt nicht
ausgeschlossen.
Laut IAEO hat Iran während des dritten Quartals 2020 erstens
fortgeschrittene Zentrifugen zur Anreicherung von Uran in der
unterirdischen Nuklearanlage Natans installiert. Das Nuklearabkommen
erlaubt jedoch nur die Installation älterer, weniger leistungsfähiger
Zentrifungen in unterirdischen Anlagen.
Teheran hatte die IAEO im August über die geplante Verlagerung der
leistungsfähigerer Zentrifugen aus einem überirdischen Werk in die Anlage
in Natans informiert, die gegen Luftangriffe geschützt ist. Im Juli war
[1][eine überirdische Anlage niedergebrannt], was Teheran auf Sabotage
zurückführte.
## Obergrenzen nicht eingehalten
Zweitens hat Iran laut IAEO seine Vorräte an niedrig angereichertem Uran
(bis 3,67 Prozent) im dritten Quartal 2020 um 337,5 Kilogramm auf 2.442,9
Kilogramm erhöht. Das ist mehr als das Zwölffache der im Abkommen erlaubten
Menge von 202,8 Kilogramm.
Drittens hat Teheran eine im IAEO-Bericht nicht genauer bezifferte Menge
Uran über die erlaubte Grenze hinaus auf bis zu 4,5 Prozent angereichert.
Die im Nuklearabkommen vereinbarte Obergrenze von 3,67 Prozent reicht aus
für die Herstellung von Brennstäben für Atomkraftwerke zur
Energieversorgung. Auf bis zu 20 Prozent angereichertes Uran wird für
medizinische Zwecke benötigt. Um Spaltmaterial für Waffen zu erhalten, muss
Uran auf rund 90 Prozent anreichert werden.
Auch die Verletzung der Obergrenzen für Anreicherung und Vorratsmenge hatte
Teheran angekündigt, nachdem die Trump-Administration über ihren Austritt
aus den Abkommen hinaus massive Wirtschaftssanktionen nicht nur gegen Iran
verhängt hatte, sondern auch sogenannte Sekundärsanktionen gegen
Unternehmen und Finanzinstitute in Drittländern.
Zugleich bekräftigt die iranische Führung bis heute ihr grundsätzliches
Festhalten am Abkommen, pocht aber auf die Einhaltung der vertraglichen
Zusagen für den unbeschränkten Zugang Irans zum Weltölmarkt sowie zu
internationalen Finanzdienstleistungen.
Mit ihren kalkulierten und schrittweisen Verstößen wollte Teheran die
anderen Vertragsstaaten – Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Russland
und China – bewegen, sich an die vertraglichen Zusagen zu halten und sie
auch trotz des Drucks der USA umzusetzen. Dieses Kalkül ist aber nicht
aufgegangen: Allein in den vergangenen fünf Monaten schrumpften die
iranischen Ölexporte von 2,8 Millionen Barrel täglich auf unter 500.000.
## Unterstützung für erweiterten Iran-Deal aus Berlin
US-Außenminister Mike Pompeo kündigte am Dienstag eine weitere Verschärfung
der Sanktionen an, die auch über Bidens Amtseinführung hinaus „Bestand
haben“ würde. Biden hatte eine Rückkehr zu dem Abkommen für möglich
erklärt, unter der Bedingung, dass Teheran sich wieder an alle Bestimmungen
hält.
Die Führung in Teheran forderte in einer Reaktion auf Bidens Wahlsieg
hingegen, dass zunächst die USA sämtliche „illegalen“ Sanktionen aufheben
und zu dem Abkommen zurückkehren. Zudem lehnt sie die Forderung der
Trump-Administration ab, das Abkommen um ein Verbot konventioneller
ballistischer Raketen zu erweitern. Für diese Forderung gibt es auch
Unterstützung unter US-Demokraten. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas hat
sich „offen“ gezeigt für diese Forderung.
12 Nov 2020
## LINKS
[1] /Vorfall-in-Atomanlage-im-Iran/!5698453
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Schwerpunkt Konflikt zwischen USA und Iran
Schwerpunkt Iran
Atomabkommen
Schwerpunkt Iran
Israel
USA
USA
Schwerpunkt Iran
Schwerpunkt Iran
Schwerpunkt Iran
## ARTIKEL ZUM THEMA
Hinrichtung von Ruhollah Sam im Iran: Die nackte Angst des Regimes
Die Hinrichtung des regimekritischen Journalisten Sam ist nicht nur
grausam, sie soll auch Proteste unterbinden und die Theokratie festigen.
Attentat auf iranischen Kernforscher: Blutige Botschaft
Der Tod des Kernphysikers Fachrisadeh wird das iranische
Atomforschungsprogramm kaum verzögern. Eine Wirkung dürfte das Attentat
trotzdem haben.
Bidens Team für die US-Außenpolitik: Sie sind wieder da
Die außenpolitische Personalwahl des kommenden US-Präsidenten Joe Biden
steht für Multilateralismus – und knüpft an den Kurs Obamas und Clintons
an.
Grünen-Außenpolitiker zum Iranabkommen: „Wir sollten nicht bloß abwarten“
Nach der Abwahl Donald Trumps könnte das Atomabkommen eine zweite Chance
bekommen. Reinhard Bütikofer sagt: Europa sollte einen neuen Anlauf
starten.
Iran-Sanktionen aus US-Sicht in Kraft: Europäer halten dagegen
Die USA wollen UN-Sanktionen gegen Teheran wiedereinführen. Wer das anders
sieht, wird bestraft, sagt Außenminister Pompeo. Fast alle sehen es anders.
Grünen-Politiker über Iranpolitik: „Das muss alles auf den Tisch“
Nach der Hinrichtung eines Regimekritikers fordert Omid Nouripour von der
Bundesregierung klare Worte. Sie soll Irans Außenminister notfalls
ausladen.
Atomabkommen im UN-Sicherheitsrat: Streit über Sanktionen gegen Iran
Die USA wollen alle Strafmaßnahmen gegen den Iran wieder einsetzen.
Europäische Unterzeichnende des Abkommens halten hingegen am Vertrag fest.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.