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# taz.de -- Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Problematische Puppen bald verbo…
> Sexpuppen mit kindlichem Aussehen sollen in Deutschland nicht mehr
> verkauft und gekauft werden können. Dieser Gesetzentwurf wurde jetzt
> beschlossen.
Bild: Sexpuppen mit kindlichem Aussehen könnten die Hemmschwellen absenken, gl…
Freiburg taz | Die Bundesregierung will Verkauf und Besitz von Sexpuppen
mit kindlichem Aussehen unter Strafe stellen. Das ist Teil eines
Gesetzentwurfs von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur
„Bekämpfung von [1][sexualisierter Gewalt gegen Kinder]“, den das
Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschloss.
Künftig drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, wenn
jemand „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ in Verkehr bringt,
erwirbt oder besitzt. Im Strafgesetzbuch soll hierfür ein neuer Paragraf
184l eingefügt werden.
Es geht dabei um Puppen, die wie klassische Sexpuppen aus Gummi oder
Silikon gefertigt und penetrierbar sind. Allerdings sind die Puppen nur
einen Meter bis 1,40 m groß und haben die Gesichtszüge von zehn- bis
14-jährigen Mädchen oder Jungen. Solche Puppen werden in Asien hergestellt
und auch nach Deutschland eingeführt.
Das Sat 1-Reporter-Magazin „Akte“ war 2016 bei einem Händler, der monatlich
fünf bis zehn solcher Puppen verkauft. Ein Exemplar kostet einige Tausend
Euro.
## „Ein Signal an die Gesellschaft“
Die Strafbarkeit solcher Puppen ist bisher umstritten. Das Justizministerin
hielt sie als Kinderpornographie heute schon für verboten. Allerdings habe
der Zoll auf die Schaffung einer eindeutigen Strafnorm gedrängt, da er die
Puppen sonst nicht beschlagnahmen könne. Auch die CDU und mehrere
Petitionen machten Druck.
Der neue Strafparagraf soll allerdings nur zum Einsatz kommen, so das
Ministerium, falls nicht doch eine Strafbarkeit wegen Kinderpornographie
möglich ist, da hier das Strafmaß noch höher liegt – es reicht bis zu zehn
Jahren Freiheitsstrafe. Bisher gibt es zu dieser Frage aber noch keine
Gerichtsentscheidungen.
Da bei der Nutzung von Sexpuppen keine Kinder beteiligt sind, liegt die
Strafbarkeit nicht ganz auf der Hand. Das Justizministerium geht jedoch
davon aus, dass solche Sexpuppen kein Ventil sind, das Pädophile davon
abhält, sich an echte Kinder heranzumachen. Im Gegenteil sieht das
Ministerium eher die Gefahr, dass solche Puppen die Hemmschwellen absenken.
„Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise
verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der
Realität an einem Kind vorzunehmen“, heißt es in der Begründung des
Gesetzentwurfs.
Außerdem, so Lambrechts Gesetzentwurf, solle von der neuen Regelung auch
„ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur
körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen
gemacht werden dürfen.“
Der neue Strafparagraf ist Teil eines Pakets, das auch Strafverschärfungen
für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und den Besitz von Kinderpornographie
vorsieht. Bei beiden Delikten soll künftig eine Mindeststrafe von einem
Jahr vorgeschrieben sein. Sie gelten damit als „Verbrechen“ und nicht mehr
als „Vergehen“. Außerdem soll der Begriff „Missbrauch“, wenn es um Kin…
geht, durch „sexualisierte Gewalt“ ersetzt werden, auch dann wenn der Täter
keine körperliche Gewalt anwendet. Auch dies sei ein Signal an die
Gesellschaft, so Lambrecht.
21 Oct 2020
## LINKS
[1] /Vertuschung-sexualisierter-Gewalt/!5722849
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sexualisierte Gewalt
Missbrauch
Gewalt gegen Kinder
Justizministerium
Christine Lambrecht
Sexualisierte Gewalt
Katholische Kirche
sexueller Missbrauch
Missbrauch
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