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# taz.de -- Umstrittenes Bauprojekt: „Die Enten müssen nicht verhungern“
> Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Bau des
> Fehmarnbelt-Tunnels – auch wenn die Arbeiten zeitweise die Tierwelt
> stören.
Bild: Planungsunterlagen für den Fehmarnbelt-Tunnel im Bauamt Oldenburg
Leipzig taz | Niederlage auf ganzer Linie: Das Bundesverwaltungsgericht hat
[1][alle Klagen gegen die Fehmarnbeltquerung abgewiesen]. Mit dem Bau des
Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland kann nun auch auf deutscher Seite
begonnen werden.
Sechs Kläger, unter anderem der Naturschutzbund (Nabu) und die Stadt
Fehmarn, wandten sich gegen die Planfeststellung von Januar 2019. Weder die
ökologischen noch die ökonomischen Einwände hatten Erfolg. „Die
Planfeststellung hielt der Prüfung stand“, sagte der Vorsitzende Richter
Wolfgang Bier gleich zu Beginn seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung.
Der Nabu hatte unter anderem vor den Folgen der Bauarbeiten für die
lärmempfindlichen Schweinswale in der Ostsee gewarnt. Doch das Gericht
stellt fest, dass die festgesetzten Lärmgrenzwerte beim Tunnelbau niedriger
liegen als der Lärm, der vom derzeitigen Fährverkehr ausgeht. Nach
Eröffnung des Tunnels könne sich die Situation der Wale sogar verbessern,
so Richter Bier, weil der laute Fährverkehr dann ja abnehme.
Auch der Schutz der Eiderenten sei gewährleistet, wenn in ihrem
Siedlungsgebiet gebaut wird, so das Gericht. Zwar werde der Bestand an
Miesmuscheln zurückgehen, „aber die Enten müssen nicht verhungern“, beton…
Richter Bier, „denn sie können und sie werden auf andere Gebiete
ausweichen.“
## Prüfungen des Bauprojekts laut Gericht gründlich genug
Hoffnung hatte der Nabu vor allem, weil ein Forschungsprojekt der Uni Kiel
noch nach dem Planfeststellungsbeschluss [2][am Meeresboden neue Riffe
fand]. Doch auch dadurch werde der Planfeststellungsbeschluss nicht
rechtswidrig, so Richter Bier. Die Planer hätten gründlich genug geprüft,
eine wissenschaftliche Untersuchung wie die der Uni Kiel könne von ihnen
nicht verlangt werden.
Zwar seien die neu entdeckten Riffe schutzwürdig, so Bier, doch wie mit
ihnen umzugehen ist, das müsse nun in einem „ergänzenden“ Verfahren gekl�…
werden. Für den Nabu ist die Trennung ärgerlich, denn weil der
Planbeschluss nun rechtmäßig ist, bleibt der Verband auf den Kosten eines
der größten Umweltprozesse Deutschlands sitzen.
Protestiert hatten die Kläger zudem gegen die Art des Tunnels. Gewählt
wurde ein „Absenkungstunnel“, der mit Bauteilen in einer Rinne am
Meeresboden verlegt wird. Ein Bohrtunnel wäre zwar um ein Drittel teurer,
aber umweltfreundlicher, so die Kläger. Allerdings, betonte das Gericht,
habe es noch nie einen Bohrtunnel mit dieser Länge und diesem Wasserdruck
gegeben.
Auch die wirtschaftlichen Argumente des Nabu fanden bei den Leipziger
Richtern kein Gehör. Der Verband hatte generell den B[3][edarf für den
gigantischen Tunnel bestritten]. Doch hier sah sich das Gericht an den
deutsch-dänischen Staatsvertrag gebunden, der 2008 unterschrieben und 2009
ratifiziert wurde.
Dieser habe den Bedarf gesetzlich festgestellt. Dieser Bedarf sei auch
nicht evident falsch, so Bier. Denn Maßstab könnten nicht die dicht
befahrenen deutschen Autobahnen sein, sondern eher die Verkehrslagen im
dünner besiedelten Skandinavien.
Die Kläger monierten auch, dass die Planung in Deutschland schon begann,
obwohl beim EU-Gericht (EuG) in Luxemburg noch Klagen gegen die dänischen
Subventionen für das Projekt anhängig sind. Das Gericht sah darin aber kein
Problem.
Manchen Klagen wurde schon vor dem Urteil abgeholfen. Das
schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht forderte zwischenzeitlich
die Landesregierung auf, der Stadt Fehmarn die künftig hohen Kosten für die
Tunnelfeuerwehr zu erstatten.
3 Nov 2020
## LINKS
[1] https://www.bverwg.de/de/pm/2020/62
[2] /Bilder-von-Riffen-im-Fehmarnbelt/!5704248
[3] /Transeuropaeisches-Verkehrsprojekt/!5690024
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Fehmarnbelt-Querung
Ostsee
Dänemark
Tierschutz
Nabu
Umweltschutz
Kiel
Fehmarnbelt
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Verkehr
Ostsee
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