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# taz.de -- Keine Brennelemente für Akw in Belgien: Gericht stoppt Export nach…
> Etappensieg für AKW-Gegner*innen: Die Brennelement-Fabrik in Lingen darf
> das umstrittene belgische AKW vorläufig nicht beliefern, entschied ein
> Gericht.
Bild: Darf derzeit keine Brennelemente aus Deutschland bekommen: Das belgische …
Berlin taz | Die Atomkraftgegner*innen aus dem Rheinland, die juristisch
gegen den Export von Brennelementen aus der deutschen Fabrik in Lingen ins
belgische Uralt-AKW Doel vorgegangen sind, haben einen Etappensieg
errungen: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Freitag entschieden, dass
die Transporte bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren nicht
stattfinden dürfen.
„Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Schutz der Bürger und
Bürgerinnen gegen die Gefahren, die mittels Brennelementen aus Deutschland
vom Betrieb ausländischer Pannenreaktoren ausgehen“, kommentierte Cornelia
Ziehm, die Rechtsanwältin des Klägers, den Beschluss.
Die Reaktoren Doel 1 und 2 gelten wegen zahlreicher Störfälle als besonders
gefährlich. Die Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2025 war vom Europäischen
Gerichtshof für unrechtmäßig erklärt worden, weil auf eine
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet worden war. Weil eine Stilllegung
angeblich die Energieversorgung in Frage stelle, hatte das belgische
Verfassungsgericht den Weiterbetrieb im März dieses Jahres trotzdem
genehmigt.
Darum hatten sechs Einzelpersonen, die 140 bis 250 Kilometer vom AKW
entfernt wohnen, und ein Umweltverband beim zuständigen Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [1][Widerspruch gegen die Exportgenehmigung
für die Brennelemente aus Lingen eingelegt]. Sie argumentieren, dass der
Export gegen die Vorgabe des Atomgesetzes verstoße, dass die Sicherheit der
Bundesrepublik nicht gefährdet werden dürfe.
## Keine Fakten schaffen
Nachdem das Bundesamt den Widerspruch [2][zurückgewiesen hatte], erhob
einer der Kritiker Klage. Daraufhin beantragte der Betreiber von Lingen,
eine Tochterfirma des französischen Atomkonzerns Framatome, dass die Klage
keine aufschiebende Wirkung haben solle, damit der geplante Transport schon
vor einer Entscheidung über die Klage stattfinden könne. Anderenfalls drohe
hoher Schadenersatz, argumentierte das Unternehmen. Zudem bestritt das
Unternehmen, dass der Kläger überhaupt klagebefugt sei.
Doch diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nun in einer ausführlichen
Entscheidung, die der taz vorliegt, abgelehnt. Es lässt zwar offen, wie ein
Urteil im Hauptsacheverfahren ausfallen wird. Allerdings erachtet es für
durchaus möglich, dass betroffene Bürger und Bürgerinnen die Rechtmäßigkeit
atomrechtlicher Exportgenehmigungen zur Überprüfung stellen können. Zudem
nimmt das Gericht ein überwiegendes Schutzinteresse des klagenden Aacheners
an, deshalb dürften nicht durch einen Export der Brennelemente nach Doel
Fakten geschaffen werden.
Als Konsequenz fordern die Anti-Atom-Aktivist*innen nun, dass die
Bundesregierung bis zu einer Entscheidung sämtliche Brennelement-Exporte in
Alt-AKWs in die Nachbarländer untersagt. „Spätestens jetzt, da von einem
Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Brennelement-Exporte in Frage gestellt
wird, ist jede weitere Ausfuhrgenehmigung für Kernbrennstoffe ins grenznahe
Ausland nicht nur verantwortungslos und politisch skandalös, sondern auch
juristisch heikel“, erklärte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL.
19 Oct 2020
## LINKS
[1] /Brennelemente-fuer-belgisches-AKW/!5679570
[2] /Atomkraftwerk-Doel/!5700048
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Anti-AKW-Proteste
Anti-Atom-Bewegung
Brennelement
Doel
Lingen
Anti-Atom-Initiativen
Schwerpunkt Atomkraft
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Doel
Jochen Flasbarth
Brennelement
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