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# taz.de -- Klagen gegen Coronamaßnahmen: Berliner Sperrstunde rechtswidrig
> Elf Wirte haben gegen die Sperrstunde ab 23 Uhr geklagt. Das
> Verwaltungsgericht gibt ihnen recht. Noch ist das Urteil nicht
> rechtskräftig.
Bild: 11 Kneipen werden in Berlin auch nach 23 Uhr öffnen, nur halt ohne Alkoh…
Freiburg taz | Das Verwaltungsgericht Berlin hält die neue Sperrstunde für
Kneipen und Bars für unverhältnismäßig. Diese sei aktuell im Kampf gegen
die Coronapandemie nicht erforderlich. Der Berliner Senat kann dagegen aber
noch Rechtsmittel einlegen.
Als die Zahl der Infizierten auch in Berlin immer stärker anstieg,
beschloss der Senat am 6. Oktober im Rahmen eines Maßnahmenbündels auch
eine [1][Sperrstunde für Restaurants, Kneipen und Bars]. Diese müssen von
23 Uhr bis 6 Uhr schließen. Die Regelung trat am vergangenen Wochenende in
Kraft.
Dagegen klagten jedoch elf Wirte beim Verwaltungsgericht Berlin und hatten
nun im Eilverfahren Erfolg. Die Sperrstunden-Verordnung darf in ihren
Fällen bis zur Hauptsache-Entscheidung in einigen Monaten nicht mehr
angewandt werden, weil sie voraussichtlich rechtswidrig ist, so die
Berliner RichterInnen.
Die RichterInnen der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts, die für alle
Fragen zum Infektionsschutzrecht zuständig sind, halten die Sperrstunde für
unverhältnismäßig, vor allem für nicht erforderlich.
## Unverhältnismäßig und nicht erforderlich, so das Gericht
Zum einen verweisen die RichterInnen auf die Erkenntnislage des
Robert-Koch-Instituts, wonach die Gastronomie mit Blick auf die Ausbreitung
der Pandemie derzeit nur eine untergeordnete Bedeutung habe. Fallhäufungen
gebe es zurzeit eher in anderen Bereichen, zum Beispiel im Zusammenhang mit
Feiern im Familien- und Freundeskreis. Auch die auffallend hohen Fallzahlen
bei jungen Leuten seien eher auf Treffen im privaten Bereich und bei
„illegalen Partys“ zurückzuführen.
Zum anderen halten die RichterInnen die bereits getroffenen Maßnahmen für
die Gastronomie für ausreichend. Gemeint sind insbesondere die
Schutzkonzepte mit Abstands- und Belüftungspflicht, aber auch das
nächtliche Alkoholverkaufsverbot, das auch für Gaststätten und Kneipen
gelte. Solche Maßnahmen müssten von der Polizei vor allem besser
kontrolliert und durchgesetzt werden.
Der Senat könne den Wirten nicht generell unterstellen, so das
Verwaltungsgericht, dass sie sich nicht an das Alkoholausschankverbot
halten. Immerhin hätten sie dagegen bisher auch nicht geklagt. Deshalb sei
auch die bessere Kontrollierbarkeit einer Sperrstunde kein zulässiges
Argument für ihre Rechtmäßigkeit.
Zunächst gilt dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin [2][nur für
die elf klagenden Wirte]. Anders als in den meisten anderen Bundesländern
gibt es in Berlin keine Normenkontrolle vor den Verwaltungsgerichten. Das
Verwaltungsgericht Berlin konnte also nicht die gesamte Verordnung für
nichtig erklären.
## Elf Wirte dürfen nach 23 Uhr geöffnet haben
Der Beschluss von diesem Freitag ist auch noch nicht rechtskräftig. Der
Senat kann binnen zwei Wochen Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht (OVG)
Berlin/Brandenburg einlegen. Vermutlich wird er wegen der großen
Rechtsunsicherheit zwar nicht so lange warten. Allerdings ist auch nicht
damit zu rechnen, dass das OVG noch am heutigen Freitag mit der Sache
befasst wird.
Heute Abend wird es in Berlin also elf Gaststätten und Kneipen geben, die
offiziell länger als 23 Uhr öffnen dürfen, während alle anderen formal
weiter an die Sperrfrist gebunden sind. Möglicherweise wird die Polizei
aber ein Auge zudrücken, wenn sich nun auch andere GastronomInnen auf die
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichrts berufen. Da es hier um
Ordnungswidrigkeiten geht, gilt für die Polizei das Opportunitätsprinzip,
das ihr flexibles Handeln ermöglicht.
## Hamburg und NRW führen die Sperrstunde gerade ein
Der Berliner Rechtsstreit wird sicher auch im Rest Deutschlands genau
beobachtet. Am Freitagnachmittag kündigten Hamburg und Nordrhein-Westfalen
eine entsprechende Sperrstunde für Risikogebiete an. Bereits am Mittwoch
empfahlen Kanzlerin Merkel und die MinisterpräsidentInnen, dass bei
erhöhten Infektionszahlen – über 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern �…
überall Sperrstunden eingeführt werden sollten. Diese Empfehlung erscheint
nun zumindest rechtlich zweifelhaft.
16 Oct 2020
## LINKS
[1] /Sperrstunde-in-Berlin/!5717375/
[2] /Berliner-Sperrstunde-gekippt/!5718454/
## AUTOREN
Christian Rath
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