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# taz.de -- Palästinenser im Hungerstreik: Haft ohne Anklage und Beweise
> Der in Israel inhaftierte Maher al-Akras ist seit 77 Tagen im
> Hungerstreik. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied des Islamischen Dschihad zu
> sein.
Bild: Will hungerstreiken bis zu Freilassung: von al-Akras' Familie verbreitete…
Jerusalem taz | „Seine Situation verschlechtert sich immer mehr“, sagt
Ahlam Khadad, die Anwältin von Maher al-Akras gegenüber der taz: „Seit 77
Tagen ist er nun im Hungerstreik und nimmt nur Wasser zu sich.“
Al-Akras, 49, wurde am 27. Juli in der Nähe der Stadt Nablus im
Westjordanland auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen verhaftet.
Kurz danach ist er im Gefängnis in einen Hungerstreik getreten. Anfang
September wurde er in ein Krankenhaus in Rehovot verbracht.
Der israelische Staat beschuldigt Akras, ein prominentes Mitglied der
Terrororganisation Islamischer Dschihad zu sein. Der Palästinenser jedoch
dementiert diese Anschuldigungen.
Eine offizielle Anklage von israelischer Seite wurde bisher nicht erhoben.
Die sogenannte Verwaltungshaft macht dies in Israel möglich. Verdächtige
können so ohne Anklageerhebung und ohne Beweispflicht festgehalten werden,
die Haft kann beliebig verlängert werden. In der Praxis sind dies oft
mehrere Monate bis hin zu Jahren.
Anat Matar, Philosophieprofessorin an der Tel Aviv Universität und
Herausgeberin des Buches „Bedrohung – palästinensische politische Gefangene
in Israel“ hält Verwaltungshaft für ein undemokratisches und beliebig
eingesetztes Werkzeug, systematisch angewandt gegen Palästinenser*innen:
„Die Inhaftierten sind alle nicht offiziell angeklagt und wissen nicht,
wann sie das Gefängnis verlassen können.“
## Verteidigungsministerium stellt Freilassung in Aussicht
Laut Matar befinden sich derzeit 350 Personen in Verwaltungshaft. Auch die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Verwaltungshaft in
der Vergangenheit immer wieder kritisiert und zieht in Zweifel, dass diese
mit internationalem Recht in Einklang zu bringen ist.
In einer Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof in der vergangenen Woche
legten die Staatsanwälte, die den Innengeheimdienst vertreten, dann doch
vermeintliche Beweise vor: Es läge eine Aufnahme vor, in der Akras in
seinem Krankenhausbett gesagt haben soll, er sei stolz darauf, dem
Islamischen Dschihad anzugehören.
Laut der israelischen Tageszeitung Haaretz sei allerdings von einem solchen
Satz nichts zu hören gewesen. Akras soll gelobt haben, seinen Hungerstreik
fortzusetzen, bis er freigelassen wird oder als Märtyrer stirbt. Er rief
auch dazu auf, die Al-Aksa-Moschee zu schützen und äußerte den Wunsch, dort
Gottesdienst zu halten.
Das israelische Verteidigungsministerium hat bereits in Aussicht gestellt,
Akras Ende November zu entlassen, die Verwaltungshaft werde nicht
verlängert. Doch das reicht der Anwältin von Akras nicht. Sie fordert die
sofortige Freilassung. „Sein Zustand ist kritisch, und dazu kommt die
Gefahr der Ansteckung mit Corona.“
Am Montag findet vor dem Obersten Gericht eine weitere Anhörung statt, in
der über Akras’ Freilassung diskutiert wird.
11 Oct 2020
## AUTOREN
Judith Poppe
## TAGS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Israel
Palästina
Hungerstreik
Menschenrechte
Islamischer Dschihad
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Palästinenser
Westmächte, Israel
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