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# taz.de -- Berliner Sperrstunde gekippt: Kreuzberger Nächte wieder lang
> Das Verwaltungsgericht kippt die Coronamaßnahme nach Eilklagen von
> Wirt:innen. Das Alkoholverbot bleibt gültig. Senat legt am Freitag
> Beschwerde ein.
Bild: Bar im Berliner Stadtteil Friedrichshain zu nächtlicher Sperrstunde
Berlin taz | Trotz steigender Coronafallzahlen dürften Kreuzberger Nächte
bald wieder lang sein: Während der rot-rot-grüne Senat versucht,
Infektionsschutzmaßnahmen zu verschärfen, hat das Verwaltungsgericht Berlin
am Freitagvormittag die [1][vom Berliner Senat verhängte Sperrstunde] für
Kneipen, Restaurants und Clubs ab 23 Uhr gekippt. In zwei Eilverfahren gab
das Gericht elf Gastronom:innen recht, die gegen die Maßnahme geklagt
hatten. Diese dürfen ihre Lokal ab sofort wieder so lange öffnen, wie sie
wollen. Das Alkoholverbot nach 23 Uhr bleibt unangetastet. Geklagt hatten
unter anderem „Das Klo“ aus Charlottenburg, die „BettyF- und die Aseve-Ba…
aus Mitte und die „Bar am Ufer“ aus Neukölln.
Für alle übrigen Gaststätten der Stadt gilt die Sperrstunde bis auf
Weiteres – denn das Verwaltungsgericht kann keine Verordnungen allgemein
verwerfen. Faktisch hat das Urteil aber auch Auswirkung auf die übrigen
Restaurants, Kneipen und Clubs: Der Berliner Senat muss sich nun überlegen,
ob er die Sperrstunde zurücknimmt oder ob er innerhalb von zwei Wochen
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt. Erst dann würde das Urteil
rechtskräftig.
Das Gericht gab den Kneipenbesitzer:innen recht, weil die Sperrstunde
ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit sei, wie es in einer
[2][Pressemitteilung zum Urteil] heißt. Gaststätten seien nur ein
untergeordnetes Infektionsumfeld. Zwar verfolge die Sperrstunde das
legitime Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Corona zu verringern.
Allerdings sei bei einer Prüfung der Fallzahlen nicht ersichtlich, dass die
Maßnahme für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens
erforderlich sei – nach Zahlen vom Robert-Koch-Institut hätten Gaststätten
keinen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Bereits geltende
Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Gastronomie schienen dem Gericht für
eine Eindämmung ausreichend.
## Wochenmärkte und Shoppingmeilen im Fokus
Trotz der Schlappe vor Gericht will der Senat in anderen Bereichen
Coronamaßnahmen verschärfen: Auf engen und belebten Plätzen und Straßen
könnte bald eine Maskenpflicht gelten – also überall dort, wo es schwierig
ist, das Abstandgebot von 1,50 Meter einzuhalten. Es betrifft
voraussichtlich unter anderem Wochenmärkte und Einkaufsstraßen.
Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) will am Dienstag im Senat
für die Verschärfung der Infektionsschutzverordnung werben. Eine genaue
Liste mit Orten könne man zusammen mit den Bezirken erstellen. Beispielhaft
wurden bisher die Schlossstraße in Steglitz, aber auch der Markt am
Maybachufer in Neukölln genannt, ebenso auch Zugänge zur U- und S-Bahn.
Kalayci nannte die Entwicklung der Pandemie weiter „sehr, sehr dynamisch“
und angesichts vieler Plätze und Straßen in Berlin, an denen es eng werde,
sei die Verschärfung sinnvoll. Als Grundprinzip gelte weiterhin, „dass
dort, wo Abstandhalten nicht möglich ist, die Maske eingesetzt werden
muss“, sagte Kalayci. In Berlin gilt sie bereits im öffentlichen
Nahverkehr, beim Einkaufen und teilweise in Büros.
Die Koalitionspartner waren bereit, über eine erweiterte Maskenpflicht zu
diskutieren. Silke Gebel, Fraktionschefin der Berliner Grünen, befürwortete
eine [3][Erweiterung der Maskenpflicht], schließlich habe sie sich bereits
für eine Maskenpflicht in Büros und insbesondere Fahrstühlen ausgesprochen.
Zur gekippten Sperrstunde sagte sie: „Abstand und Vorsicht gelten dennoch
weiter. Es ist nicht die Zeit für Partys, auch nicht privat.“ Man müsse nun
nachjustieren. Der Pressesprecher der Linksfraktion Thomas Barthel sagte,
dass es bei der Maskenpflicht auch noch Redebedarf gebe. Er habe Zweifel,
ob es in Berlin so viele enge Plätze geben, an denen man sich im
Vorbeigehen infizieren könne. Und an Bahnhöfen gelte die Maskenpflicht ja
bereits.
Wie der Senat mit der Sperrstunde weiter umgehen werde, wisse man noch
nicht, so Barthel. Kontrollen müssten wohl in jedem Fall verschärft werden
– auch, um das weiter gültige Alkoholverbot zu kontrollieren. Am
Freitagnachmittag teilte die Senatskanzlei mit, gegen die Entscheidung des
Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichts einzulegen. Außerdem wolle
man eine „Zwischenverfügung“ beantragen. „Damit soll möglichst noch heu…
Klarheit geschaffen werden, dass auch die 11 klagenden Gastronomen nicht
nach 23 Uhr öffnen dürfen.„, so Senatssprecherin Melanie Reinsch.
16 Oct 2020
## LINKS
[1] /Sperrstunde-in-Berlin/!5717375&s=sperrstunde/
[2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
[3] /Diskussion-um-Maskenpflicht-in-Berlin/!5721601&s=sperrstunde/
## AUTOREN
Gareth Joswig
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