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# taz.de -- Klage für Tierrechte: Grundrechte für Affen
> Eine Initiative fordert Grundrechte auch für andere Primaten als den
> Menschen. Die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt darf bald darüber
> abstimmen.
Bild: Die meisten Primatenarten weisen ein komplexes Sozialverhalten auf
Berlin taz | Im Schweizer Kanton Basel-Stadt kann bald die Bevölkerung
entscheiden, ob neben dem Mensch auch andere Primaten Grundrechte haben
sollen. Konkret geht es um ein „Recht von nichtmenschlichen Primaten auf
Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit“. Gemeint sind
insbesondere Affen.
Diese seien „hochintelligent“, heißt es zur Begründung der Initiative, sie
„können mit Menschen in Zeichensprache kommunizieren, sind leidensfähig,
empfinden Empathie für andere und können sich sowohl an vergangene
Ereignisse erinnern als auch in die Zukunft blicken“.
Alle rund 300 Primaten-Arten hätten ein großes Gehirn, komplexe
Sozialstrukturen und eine hohe körperliche und psychische Leidensfähigkeit
– was sie leider auch für Tierversuche besonders interessant mache. Urheber
der Initiative ist der Verein [1][Sentience]. Die Zoohaltung von Affen soll
zwar auch künftig möglich sein, ebenso die Nutzung zu Forschungszwecken.
Allerdings sollen die Primaten dann nicht leiden müssen und auch sonst
„keine Belastung“ erfahren.
Das Basler Parlament, der Große Rat, hatte die Initiative 2018 zunächst als
unzulässig abgelehnt. Eine solche Verfassungsänderung auf kantonaler Ebene
verstoße gegen Schweizer Bundesrecht. Das sah nun das Schweizer
Bundesgericht anders. Kantone dürften über den in der Bundesverfassung
verbürgten Schutz hinausgehen. Die Initiative darf also zur Abstimmung
gestellt werden.
## In Deutschland klagt Peta für Tierrechte
Auch in Deutschland gibt es eine Diskussion über die Grundrechte von
Tieren. So hat die Tierschutzorganisation Peta im November vorigen Jahres
[2][Verfassungsbeschwerde im Namen der Ferkel] erhoben, genauer: für alle
„männlichen Schweine, die betäubungslos kastriert werden“. Ziel ist eine
beschleunigte Abschaffung dieser umstrittenen, aber bislang üblichen
Praxis, die einen strengen Geruch von Eberfleisch verhindern soll.
Die Klage geht also noch weit über die Basler Initiative hinaus. Zum einen
will Peta Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit für Tiere nicht
erst durch eine Verfassungsänderung einführen, sondern nimmt an, dass sie
schon heute gelten. Zum anderen beschränkt sich Peta auch nicht auf – im
weiteren Sinne menschenähnliche – Primaten.
Wenn auch für Schweine, Kühe und Hühner das Recht auf Leben und Freiheit
gälte, wären Fleischverzehr, Tierhaltung und Schlachtung nur noch schwer zu
rechtfertigen. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die
Peta-Klage entschieden.
29 Sep 2020
## LINKS
[1] https://sentience-politics.org/de/
[2] /Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Tierschutz
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Peta
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Landwirtschaft
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