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# taz.de -- Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Mehr Kooperation, weniger …
> Das Bundesverfassungsgericht ist nicht so umkämpft wie der US-Supreme
> Court. Außerdem sind die Amtszeiten nicht so epochal.
Bild: Etwas angenehmer ist die Stimmung beim Bundesverfassungsgericht
Auch in Deutschland gibt es gelegentlich Diskussionen um die Wahl von
Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Doch sie beschäftigen die große
politische Öffentlichkeit in der Regel nicht so wie jetzt die Nachfolge der
verstorbenen Richterin [1][Ruth Bader Ginsburg] in den USA.
Dabei ist die Bedeutung der Gerichte ähnlich groß. Das
Bundesverfassungsgericht hat in vielen politisch umstrittenen Fragen das
letzte Wort, denn es misst Gesetze an der Verfassung, die bei uns
Grundgesetz heißt. Auch der US-Supreme Court ist – neben seiner Rolle als
oberstes Fachgericht – eine Art Verfassungsgericht. Auch er kann den
Gesetzgeber kontrollieren.
Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht immer ausgewogen besetzt. Die
Richter werden zur Hälfte im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit
Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Das heißt, die großen Blöcke (CDU/CSU, SPD
und zunehmend auch die Grünen) müssen sich einigen. Dies führt dazu, dass
eher gemäßigte Juristen gewählt werden, die auch für das jeweils andere
Lager akzeptabel sind.
## Seltenes Ereignis mit langfristiger Wirkung
In den USA nominiert dagegen der Präsident nach eigenem Gusto die Richter,
die dann vom Senat (entspricht dem deutschen Bundesrat) bestätigt werden
müssen. Wenn der Präsident der gleichen Partei angehört wie die Mehrheit im
Senat, kann er nacheinander mehrere Richter mit den gleichen
Grundüberzeugungen ernennen und [2][so die Ausrichtung des Gerichtshofs
deutlich verschieben]. Früher war das noch schwieriger, aber seit 2017 ist
im Senat keine 60-Prozent-Mehrheit mehr erforderlich. Es genügt die
einfache Mehrheit, die die Republikaner derzeit innehaben.
Da es am Supreme Court nur neun Richter gibt und diese auf Lebenszeit
gewählt werden, sind Richterwahlen auch ein relativ seltenes Ereignis mit
sehr langfristiger Wirkung. Ruth Bader Ginsburg war zum Beispiel 27 Jahre
im Amt. In den zwei Senaten des Bundesverfassungsgerichts arbeiten dagegen
jeweils acht Richter, insgesamt also 16. Ihre Amtszeit endet mit dem 68.
Geburtstag oder nach spätestens 12 Jahren. Auch das ist lang, aber nicht so
epochal.
## Kooperativer Stil
Dem Wahlverfahren entspricht auch ein kooperativerer Arbeitsstil am
Bundesverfassungsgericht. Dort gelingt es meist, Urteile einstimmig oder
mit großer Mehrheit zu fällen, während am Supreme Court inzwischen häufiger
[3][entsprechend der Parteipräferenzen] abgestimmt wird. Deshalb ist auch
das Ansehen des Supreme Courts nicht (mehr) so hoch wie das der Karlsruher
Richter.
27 Sep 2020
## LINKS
[1] /Zum-Tod-von-Ruth-Bader-Ginsburg/!5715048/
[2] /Trumps-Kandidatin-fuers-Oberste-Gericht/!5716778&s=barrett/
[3] /Nach-dem-Tod-von-Ruth-Bader-Ginsburg/!5715074&s=barrett/
## AUTOREN
Christian Rath
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