# taz.de -- Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg | |
> Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden. | |
> Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten | |
> Vertrag. | |
Bild: 2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz | |
Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen | |
die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre | |
Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen. | |
Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben, | |
sondern [1][in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen | |
regeln]. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss | |
hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer [2][Anhörung | |
wissenschaftliche Expertise eingeholt]. | |
Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus | |
klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann | |
vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen? | |
Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen | |
ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den | |
der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis | |
ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden | |
einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert. | |
## Regelung könnte zu vage sein | |
Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der | |
Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das | |
Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client | |
Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage. | |
Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in | |
Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In | |
einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische | |
Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch | |
klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon | |
habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die | |
Juristin. | |
Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir | |
haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem | |
Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund | |
für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND | |
fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen. | |
7 Sep 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Vertrag-mit-Energiekonzernen/!5696955 | |
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-wirtschaft-kohle… | |
## AUTOREN | |
Susanne Schwarz | |
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