| # taz.de -- Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg | |
| > Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden. | |
| > Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten | |
| > Vertrag. | |
| Bild: 2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz | |
| Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen | |
| die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre | |
| Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen. | |
| Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben, | |
| sondern [1][in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen | |
| regeln]. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss | |
| hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer [2][Anhörung | |
| wissenschaftliche Expertise eingeholt]. | |
| Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus | |
| klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann | |
| vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen? | |
| Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen | |
| ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den | |
| der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis | |
| ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden | |
| einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert. | |
| ## Regelung könnte zu vage sein | |
| Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der | |
| Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das | |
| Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client | |
| Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage. | |
| Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in | |
| Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In | |
| einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische | |
| Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch | |
| klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon | |
| habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die | |
| Juristin. | |
| Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir | |
| haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem | |
| Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund | |
| für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND | |
| fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen. | |
| 7 Sep 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Vertrag-mit-Energiekonzernen/!5696955 | |
| [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-wirtschaft-kohle… | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Schwarz | |
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