# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Rockerclubs: Erweitertes Kuttenverbot | |
> Karsruhe bestätigt das verschärfte Vereinsgesetz. Auch legale Ortsgruppen | |
> dürfen Logos von Bandidos und Hells Angels nicht mehr nutzen. | |
Bild: Nicht ohne meine Kutte: Hells Angels Demonstration gegen das Verbot in Be… | |
FREIBURG taz | Wer Kutten der Rockerclubs Bandidos, Hells Angels und MC | |
Gremium trägt, macht sich auch weiterhin strafbar. Das | |
Bundesverfassungsgericht billigte das weitgefasste gesetzliche | |
Kuttenverbot. Wenn ein Chapter eines Vereins verboten ist, dürfen auch die | |
anderen – nicht verbotenen – Chapter des Vereins die Kutte nicht mehr | |
tragen. | |
Nach Schätzung des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es in Deutschland rund | |
10.000 Rocker, die sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs wie den Bandidos | |
angehören. Sie sind in rund 700 Chapters (Teilvereinen) organisiert. Ihre | |
Bedeutung im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) nimmt allerdings | |
ab. Im letzten Lagebild des BKA von 2018 wurden nur noch 2 Prozent aller | |
OK-Verfahren den Rockerclubs zugerechnet. | |
Die formal selbständigen Rockerclubs drücken ihre Verbundenheit durch | |
einheitliche Kutten aus, jeweils verbunden mit der Ortsangabe. Die Kutten | |
der Bandidos Aachen ([1][die als kriminelle Vereinigung verboten sind]) | |
sehen also ganz ähnlich aus wie zum Beispiel die Kutten der Bandidos Bochum | |
(die nicht verboten sind). | |
Dass ein verbotenes Chapter seine Kutte nicht mehr tragen darf, folgte | |
schon immer aus dem Vereinsverbot. Doch 2002 versuchte der Bundestag im | |
Vereinsgesetz das Kuttenverbot zu erweitern. Danach sollten auch alle | |
Chapter, die die Ziele eines verbotenen Chapters teilen, ihre ganz ähnliche | |
Kutte nicht mehr tragen dürfen. Die Rechtsprechung legte das Verbot aber | |
eng aus und verlangte einen Nachweis gemeinsamer krimineller Ziele. | |
## Kuttenverbot 2017 verschärft | |
Der Bundestag hat das Kuttenverbot deshalb 2017 verschärft. Danach gilt das | |
Kuttenverbot nun generell, auch wenn das Logo mit einem anderen Ortsnamen | |
versehen ist. Dagegen erhoben Rocker, die zu legalen Chaptern der Bandidos, | |
Hells Angels und MC Gremium gehören, Verfassungsbeschwerde. Es sei eine | |
„Sippenhaft“, wenn auch sie ihre Kutte nicht mehr tragen dürfen. | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage der Rocker nun aber ab. Das | |
umfassende Kuttenverbot verstoße nicht gegen das Prinzip der | |
Verhältnismäßigkeit. Zwar liege ein schwerwiegender Eingriff in die | |
Vereinigungsfreiheit vor, wenn ein legaler Verein sein Logo nicht mehr | |
verwenden darf. Allerdings überwiegen laut Gericht die Gründe des | |
Gesetzgebers. | |
Wenn ein legaler Verein faktisch das Logo eines verbotenen Vereins benutze, | |
identifiziere er sich auch mit dessen strafbaren Aktivitäten, befanden die | |
Verfassungsrichter. Es liege auch kein Eingriff in die körperliche | |
Unversehrtheit vor. Rocker müssten das eintätowierte Logo nicht chirurgisch | |
entfernen, sondern nur in der Öffentlichkeit abdecken. | |
Az.: 1 BvR 2067/17 u.a. | |
14 Aug 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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