# taz.de -- Härtere Strafe für Upskirting: Keine Chance für Spannerfotos | |
> Künftig ist es strafbar, Frauen unter den Rock oder in die Bluse zu | |
> fotografieren. Solche Taten werden jetzt als Sexualdelikt eingestuft. | |
Bild: Jetzt absolutes Tabu: Spannerfotos unter Röcken | |
BERLIN taz | – Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag unanständige | |
Fotos für strafbar erklärt. Wer anderen Menschen [1][unter die Kleidung | |
fotografiert oder Verstorbene zur Schau] stellt, muss künftig mit Geld- | |
oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. | |
Konkret ist es künftig strafrechtlich verboten, „von den Genitalien, dem | |
Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden | |
Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme“ herzustellen – | |
„soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Wenn ein Mensch also | |
einen Rock trägt, darf nicht unter den Rock fotografiert werden. Und wenn | |
eine Frau eine Bluse trägt, dann darf nicht von oben ihre Brust oder der BH | |
geknipst werden. | |
„So etwas können wir nicht länger dulden“, sagte Johannes Fechner, der | |
rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, bei der Debatte im Bundestag. | |
„Eigentlich verbietet schon der Anstand solche Angriffe auf die | |
Intimsphäre. ASAber den Anstand haben viele verloren“, so Fechner, deshalb | |
müsse jetzt der Staat das Strafrecht einsetzen. | |
[2][Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Justizministerin Christine | |
Lambrecht] (SPD) sollte das „Upskirting“-Verbot in Paragraf 201a des | |
Strafgesetzbuchs eingefügt werden – einem Paragraf, der | |
Persönlichkeitsrechte schützt. Dies kritisierten in einer Anhörung Ende Mai | |
aber mehrere Sachverständige, darunter Hanna Seidel, die das Verbot mit | |
einer Petition auf den Weg gebracht hatte. Das Upskirting verletze die | |
sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen und sei daher ein Sexualdelikt. | |
## Auch besserer Schutz für Verstorbene | |
Von dieser Kritik ließ sich die große Koalition überzeugen und schuf nun im | |
Abschnitt der Sexualstraftaten einen neuen Paragraf 184k („Verletzung des | |
Intimbereichs durch Bildaufnahmen“). Die Verschiebung bringt auch | |
prozessuale Vorteile: Das Opfer kann so im Verfahren auch als Nebenkläger | |
auftreten. Eine sexuelle Motivation des Täters muss aber weiterhin nicht | |
nachgewiesen werden. „Auch wenn es um eine Mutprobe oder kommerzielle | |
Interessen geht, wird ja die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers | |
verletzt“, sagte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung. | |
FDP und Linke hatten beantragt, dass auch unerwünschte Nacktaufnahmen unter | |
Strafe gestellt werden sollten. Die FDP sprach vom Fotos beim | |
Kleiderwechsel am Strand, die Linke von Aufnahmen unter der Dusche bei | |
einem Musikfestival. CDU-Mann Jung räumte ein, dass es bei Nacktaufnahmen | |
jetzt „Strafbarkeitslücken“ gebe. Wegen ungeklärter „Detailprobleme“ … | |
die Koalition hierzu aber später ein neues Gesetz. | |
Nicht umstritten war dagegen der bessere Schutz für Verstorbene. Künftig | |
soll sich strafbar machen, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, „die | |
in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“. Das | |
[3][Verbot zielt auf Gaffer ab], die nach Verkehrsunfällen die Opfer | |
fotografieren, um damit anzugeben. Dieses Verbot wird wie geplant in | |
Paragraf 201a eingefügt. Bisher sind dort nur Aufnahmen verboten, „die die | |
Hilflosigkeit einer anderen Person“ zur Schau stellen. Gemeint waren damit | |
zum Beispiel Betrunkene, aber eben keine Toten. | |
Der Bundestag beschloss die Reform am sehr späten Donnerstagabend um 0.15 | |
Uhr als letzten Tagesordnungspunkt. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD | |
und Linke. Dagegen votierten AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich. | |
3 Jul 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Neues-Gesetz-zu-Upskirting-und-Gaffen/!5638250 | |
[2] /Gestzesentwurf-zum-Upskirting/!5622601 | |
[3] /Gesetz-gegen-Upskirting/!5566280 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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