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# taz.de -- Härtere Strafe für Upskirting: Keine Chance für Spannerfotos
> Künftig ist es strafbar, Frauen unter den Rock oder in die Bluse zu
> fotografieren. Solche Taten werden jetzt als Sexualdelikt eingestuft.
Bild: Jetzt absolutes Tabu: Spannerfotos unter Röcken
BERLIN taz | – Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag unanständige
Fotos für strafbar erklärt. Wer anderen Menschen [1][unter die Kleidung
fotografiert oder Verstorbene zur Schau] stellt, muss künftig mit Geld-
oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Konkret ist es künftig strafrechtlich verboten, „von den Genitalien, dem
Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden
Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme“ herzustellen –
„soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Wenn ein Mensch also
einen Rock trägt, darf nicht unter den Rock fotografiert werden. Und wenn
eine Frau eine Bluse trägt, dann darf nicht von oben ihre Brust oder der BH
geknipst werden.
„So etwas können wir nicht länger dulden“, sagte Johannes Fechner, der
rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, bei der Debatte im Bundestag.
„Eigentlich verbietet schon der Anstand solche Angriffe auf die
Intimsphäre. ASAber den Anstand haben viele verloren“, so Fechner, deshalb
müsse jetzt der Staat das Strafrecht einsetzen.
[2][Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Justizministerin Christine
Lambrecht] (SPD) sollte das „Upskirting“-Verbot in Paragraf 201a des
Strafgesetzbuchs eingefügt werden – einem Paragraf, der
Persönlichkeitsrechte schützt. Dies kritisierten in einer Anhörung Ende Mai
aber mehrere Sachverständige, darunter Hanna Seidel, die das Verbot mit
einer Petition auf den Weg gebracht hatte. Das Upskirting verletze die
sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen und sei daher ein Sexualdelikt.
## Auch besserer Schutz für Verstorbene
Von dieser Kritik ließ sich die große Koalition überzeugen und schuf nun im
Abschnitt der Sexualstraftaten einen neuen Paragraf 184k („Verletzung des
Intimbereichs durch Bildaufnahmen“). Die Verschiebung bringt auch
prozessuale Vorteile: Das Opfer kann so im Verfahren auch als Nebenkläger
auftreten. Eine sexuelle Motivation des Täters muss aber weiterhin nicht
nachgewiesen werden. „Auch wenn es um eine Mutprobe oder kommerzielle
Interessen geht, wird ja die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers
verletzt“, sagte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung.
FDP und Linke hatten beantragt, dass auch unerwünschte Nacktaufnahmen unter
Strafe gestellt werden sollten. Die FDP sprach vom Fotos beim
Kleiderwechsel am Strand, die Linke von Aufnahmen unter der Dusche bei
einem Musikfestival. CDU-Mann Jung räumte ein, dass es bei Nacktaufnahmen
jetzt „Strafbarkeitslücken“ gebe. Wegen ungeklärter „Detailprobleme“ …
die Koalition hierzu aber später ein neues Gesetz.
Nicht umstritten war dagegen der bessere Schutz für Verstorbene. Künftig
soll sich strafbar machen, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, „die
in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“. Das
[3][Verbot zielt auf Gaffer ab], die nach Verkehrsunfällen die Opfer
fotografieren, um damit anzugeben. Dieses Verbot wird wie geplant in
Paragraf 201a eingefügt. Bisher sind dort nur Aufnahmen verboten, „die die
Hilflosigkeit einer anderen Person“ zur Schau stellen. Gemeint waren damit
zum Beispiel Betrunkene, aber eben keine Toten.
Der Bundestag beschloss die Reform am sehr späten Donnerstagabend um 0.15
Uhr als letzten Tagesordnungspunkt. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD
und Linke. Dagegen votierten AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich.
3 Jul 2020
## LINKS
[1] /Neues-Gesetz-zu-Upskirting-und-Gaffen/!5638250
[2] /Gestzesentwurf-zum-Upskirting/!5622601
[3] /Gesetz-gegen-Upskirting/!5566280
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Upskirting
Bundestag
Verbot
Sexualdelikt
Vergewaltigung
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