| # taz.de -- Härtere Strafe für Upskirting: Keine Chance für Spannerfotos | |
| > Künftig ist es strafbar, Frauen unter den Rock oder in die Bluse zu | |
| > fotografieren. Solche Taten werden jetzt als Sexualdelikt eingestuft. | |
| Bild: Jetzt absolutes Tabu: Spannerfotos unter Röcken | |
| BERLIN taz | – Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag unanständige | |
| Fotos für strafbar erklärt. Wer anderen Menschen [1][unter die Kleidung | |
| fotografiert oder Verstorbene zur Schau] stellt, muss künftig mit Geld- | |
| oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. | |
| Konkret ist es künftig strafrechtlich verboten, „von den Genitalien, dem | |
| Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden | |
| Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme“ herzustellen – | |
| „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Wenn ein Mensch also | |
| einen Rock trägt, darf nicht unter den Rock fotografiert werden. Und wenn | |
| eine Frau eine Bluse trägt, dann darf nicht von oben ihre Brust oder der BH | |
| geknipst werden. | |
| „So etwas können wir nicht länger dulden“, sagte Johannes Fechner, der | |
| rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, bei der Debatte im Bundestag. | |
| „Eigentlich verbietet schon der Anstand solche Angriffe auf die | |
| Intimsphäre. ASAber den Anstand haben viele verloren“, so Fechner, deshalb | |
| müsse jetzt der Staat das Strafrecht einsetzen. | |
| [2][Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Justizministerin Christine | |
| Lambrecht] (SPD) sollte das „Upskirting“-Verbot in Paragraf 201a des | |
| Strafgesetzbuchs eingefügt werden – einem Paragraf, der | |
| Persönlichkeitsrechte schützt. Dies kritisierten in einer Anhörung Ende Mai | |
| aber mehrere Sachverständige, darunter Hanna Seidel, die das Verbot mit | |
| einer Petition auf den Weg gebracht hatte. Das Upskirting verletze die | |
| sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen und sei daher ein Sexualdelikt. | |
| ## Auch besserer Schutz für Verstorbene | |
| Von dieser Kritik ließ sich die große Koalition überzeugen und schuf nun im | |
| Abschnitt der Sexualstraftaten einen neuen Paragraf 184k („Verletzung des | |
| Intimbereichs durch Bildaufnahmen“). Die Verschiebung bringt auch | |
| prozessuale Vorteile: Das Opfer kann so im Verfahren auch als Nebenkläger | |
| auftreten. Eine sexuelle Motivation des Täters muss aber weiterhin nicht | |
| nachgewiesen werden. „Auch wenn es um eine Mutprobe oder kommerzielle | |
| Interessen geht, wird ja die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers | |
| verletzt“, sagte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung. | |
| FDP und Linke hatten beantragt, dass auch unerwünschte Nacktaufnahmen unter | |
| Strafe gestellt werden sollten. Die FDP sprach vom Fotos beim | |
| Kleiderwechsel am Strand, die Linke von Aufnahmen unter der Dusche bei | |
| einem Musikfestival. CDU-Mann Jung räumte ein, dass es bei Nacktaufnahmen | |
| jetzt „Strafbarkeitslücken“ gebe. Wegen ungeklärter „Detailprobleme“ … | |
| die Koalition hierzu aber später ein neues Gesetz. | |
| Nicht umstritten war dagegen der bessere Schutz für Verstorbene. Künftig | |
| soll sich strafbar machen, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, „die | |
| in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“. Das | |
| [3][Verbot zielt auf Gaffer ab], die nach Verkehrsunfällen die Opfer | |
| fotografieren, um damit anzugeben. Dieses Verbot wird wie geplant in | |
| Paragraf 201a eingefügt. Bisher sind dort nur Aufnahmen verboten, „die die | |
| Hilflosigkeit einer anderen Person“ zur Schau stellen. Gemeint waren damit | |
| zum Beispiel Betrunkene, aber eben keine Toten. | |
| Der Bundestag beschloss die Reform am sehr späten Donnerstagabend um 0.15 | |
| Uhr als letzten Tagesordnungspunkt. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD | |
| und Linke. Dagegen votierten AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich. | |
| 3 Jul 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Neues-Gesetz-zu-Upskirting-und-Gaffen/!5638250 | |
| [2] /Gestzesentwurf-zum-Upskirting/!5622601 | |
| [3] /Gesetz-gegen-Upskirting/!5566280 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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