Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gestzesentwurf zum Upskirting: Spannerfotos werden strafbar
> Heimliches Fotografieren unter Röcke ist ein „visueller Einbruch in die
> Intimsphäre“. Das soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden
> können.
Bild: Was ein Rock verdeckt, soll er auch verdecken
Das sogenannte Upskirting wird bald strafbar sein. Im Bundestag kündigte am
Mittwoch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen entsprechenden
Gesetzentwurf an. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen sind schon weiter. Ihr Gesetzentwurf, der der taz
vorliegt, soll Ende September im Bundesrat eingebracht werden.
Lambrecht sagte, das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider sei
ein „widerlicher Eingriff in die Intimsphäre von Frauen“. Sie werde es per
Gesetz „zeitnah“ zur Straftat machen. Wie dies aussehen könnte, zeigt der
Gesetzentwurf der drei Bundesländer. Danach soll im Strafgesetzbuch als
Paragraf 184k ein neues Delikt „Bildaufnahme des Intimbereichs“ eingeführt
werden. Konkret ist folgender Wortlaut geplant: „Wer absichtlich eine
Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt,
indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine
derartige Aufnahme überträgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
Als „Intimbereich“ gelten laut Begründung die Genitalien, das Gesäß und
unmittelbar angrenzende Bereiche der Oberschenkel. Ob diese durch
Unterwäsche bedeckt sind oder nicht, sei unerheblich. Die Person selbst
müsse nicht erkennbar sein.
## Nur vorsätzliches Fotografieren soll bestraft werden
Das Fotografieren „unter der Bekleidung“ komme vor allem bei Kleidern,
Röcken, aber auch bei „luftigen kurzen Hosen“ in Betracht. Entscheidend
sei, dass der durch die Kleidung beabsichtigte Sichtschutz überwunden
werde.
Nur wer mit Vorsatz handelt, würde sich nach der geplanten Strafnorm
strafbar machen. Ein fahrlässiges Fotografieren unter der Kleidung (etwa
wenn der Wind just während der Aufnahme den Rock verweht) soll nicht
strafbar sein. Als Indiz für Vorsatz könne das planmäßige Vorgehen des
Täters gelten, etwa der Einsatz von Selfie-Sticks oder Minikameras auf
Schuhen. Auch wenn beim Täter eine Vielzahl derartiger Fotos gefunden wird,
deute dies auf Vorsatz hin.
Der Täter dürfte zwar häufig aus sexueller Motivation handeln. Darauf kommt
es aber nicht an. Auch wenn die Aufnahmen angefertigt werden, um sie zum
Beispiel weiterzuverkaufen oder um das Opfer zu demütigen, wäre dies nach
dem Gesetzentwurf strafbar. Strafwürdig sei das Upskirting, weil der
„visuelle Einbruch des Täters in die Intimsphäre“ bei Opfern zu
Ohnmachtsgefühlen führen könne, vor allem wenn die Bilder weiterverbreitet
werden.
12 Sep 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Upskirting
sexuelle Belästigung
Gesetzentwurf
Kleidung
Upskirting
Festival
Upskirting
Schwerpunkt #metoo
Schwerpunkt #metoo
Upskirting
Upskirting
## ARTIKEL ZUM THEMA
Härtere Strafe für Upskirting: Keine Chance für Spannerfotos
Künftig ist es strafbar, Frauen unter den Rock oder in die Bluse zu
fotografieren. Solche Taten werden jetzt als Sexualdelikt eingestuft.
Nach Spannervideos bei linkem Festival: Kein Schutz für Betroffene
Drei Jahre lang soll ein Mann heimlich auf Dixi-Klos gefilmt haben. Die
Polizei ermittelt. Die Betroffenen fühlen sich vom Festival im Stich
gelassen.
Neues Gesetz zu Upskirting und Gaffen: Foto-Spannern den Garaus gemacht
Wer ungefragt Frauen untenrum fotografiert oder nach Verkehrsunfällen Opfer
ablichtet, muss künftig mit einer Strafe rechnen.
Studie zu #Metoo am Arbeitsplatz: Schmierige Blicke
Jede elfte ArbeitnehmerIn berichtet über sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz. Häufig kommt es dazu in der Gesundheits- und Sozialbranche.
Umfrage zu Folgen von #MeToo: Der falsche Schluss
Die #MeToo-Debatte hat aufgeklärt, aber auch zu einem Backlash geführt,
zeigt eine Studie. Das Misstrauen gegenüber Kolleginnen steige an.
Gesetz gegen „Upskirting“: Fotografieren unterm Rock ist strafbar
Wer Frauen in Großbritannien unter den Rock fotografiert, begeht künftig
eine Straftat. Eine Betroffene hat sich lange für das Thema eingesetzt.
Die Wahrheit: Der Sack des Dudelnden
In Großbritannien wird gerade ein Gesetz gegen das Upskirting beschlossen.
Dann darf auch Schotten nicht mehr unter den Rock fotografiert werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.