# taz.de -- Ungarn und der EuGH: Zu Unrecht am Pranger | |
> Das Gesetz über NGOs, das zur Offenlegung einer Finanzierung aus dem | |
> Ausland zwingt, verstößt gegen die Verträge der EU. | |
Bild: Feindbild Soros als Pappkamerad: „Ich habe einen Plan“ gegen Ungarn w… | |
KARLSRUHE taz | Das ungarische Transparenzgesetz, das die Arbeit von NGOs | |
erschwert, verstößt gegen die EU-Verträge. Dies stellte jetzt [1][der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH)] in Luxemburg fest. Damit hatte ein | |
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Erfolg. | |
Ungarns Transparenzgesetz wurde 2017 beschlossen. Seitdem muss jede | |
ungarische Nichtregierungsorganisation (NGO) den Behörden melden, wenn sie | |
mehr als 24.000 Euro pro Jahr Unterstützung aus dem Ausland erhält. Sie | |
müssen den Behörden auch alle Einzelspender melden, von denen sie mehr als | |
1.400 Euro pro Jahr erhalten haben. | |
Die Organisationen werden dann auf einer staatlichen Webseite aufgelistet. | |
Außerdem müssen die Organisationen auf all ihren Publikationen angeben, | |
dass sie eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ sind. Bei | |
Verstößen droht die Auflösung. | |
Verbal richtete sich das Gesetz vor allem gegen den ungarnstämmigen | |
US-Milliardär und Philantropen George Soros, den [2][Ungarns Regierungschef | |
Viktor Orbán] systematisch zum Staatsfeind Nummer eins aufgebaut hat. Das | |
Transparenzgesetz folgt einem Beispiel Russlands, wo unterstützte | |
zivilgesellschaftliche Organisationen schon seit Jahren als „ausländische | |
Agenten“ gebrandmarkt werden. | |
## Klima des Misstrauens | |
Der EuGH stellte nun aber fest, dass das Gesetz gleich mehrfach gegen | |
EU-Recht verstößt. Es verletze zum einen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit, | |
weil es Zahlungen aus dem Ausland ohne Rechtfertigung anders behandelt als | |
Zahlungen aus dem Inland. Dies könne Spender von derartigen Unterstützungen | |
abhalten und ein „Klima des Misstrauens“ gegen solche NGOs fördern. | |
Außerdem verstoße das Gesetz gegen mehrere EU-Grundrechte, insbesondere die | |
Vereinigungsfreiheit und den Datenschutz. | |
Der EuGH räumte zwar ein, dass die Transparenz von zivilgesellschaftlichen | |
Organisationen im Allgemeininteresse liegen könne, vor allem wenn es um | |
Unterstützung aus Nicht-EU-Staaten geht. Dann müsse sich die Transparenz | |
aber auf Organisationen beschränken, „die tatsächlich erheblichen Einfluss | |
auf das öffentliche Leben und die öffentliche Debatte haben können“, so der | |
EuGH. | |
Auch zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der | |
organisierten Kriminalität dürften Transparenzvorschriften eingeführt | |
werden. Ungarn habe aber keine derartige Gefährdung durch NGOs belegt. | |
Vielmehr gelte in Ungarn jede Finanzspritze aus dem Ausland als verdächtig. | |
Ungarn ist nun verpflichtet, das Gesetz abzuschaffen oder zumindest so zu | |
ändern, dass es mit EU-Recht vereinbar ist. | |
18 Jun 2020 | |
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[1] /Asylrecht-in-Ungarn/!5685780 | |
[2] /EuGH-Urteil-zu-Ungarns-NGO-Gesetz/!5690116 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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