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# taz.de -- Ungarn und der EuGH: Zu Unrecht am Pranger
> Das Gesetz über NGOs, das zur Offenlegung einer Finanzierung aus dem
> Ausland zwingt, verstößt gegen die Verträge der EU.
Bild: Feindbild Soros als Pappkamerad: „Ich habe einen Plan“ gegen Ungarn w…
Karlsruhe taz | Das ungarische Transparenzgesetz, das die Arbeit von NGOs
erschwert, verstößt gegen die EU-Verträge. Dies stellte jetzt [1][der
Europäische Gerichtshof (EuGH)] in Luxemburg fest. Damit hatte ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Erfolg.
Ungarns Transparenzgesetz wurde 2017 beschlossen. Seitdem muss jede
ungarische Nichtregierungsorganisation (NGO) den Behörden melden, wenn sie
mehr als 24.000 Euro pro Jahr Unterstützung aus dem Ausland erhält. Sie
müssen den Behörden auch alle Einzelspender melden, von denen sie mehr als
1.400 Euro pro Jahr erhalten haben.
Die Organisationen werden dann auf einer staatlichen Webseite aufgelistet.
Außerdem müssen die Organisationen auf all ihren Publikationen angeben,
dass sie eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ sind. Bei
Verstößen droht die Auflösung.
Verbal richtete sich das Gesetz vor allem gegen den ungarnstämmigen
US-Milliardär und Philantropen George Soros, den [2][Ungarns Regierungschef
Viktor Orbán] systematisch zum Staatsfeind Nummer eins aufgebaut hat. Das
Transparenzgesetz folgt einem Beispiel Russlands, wo unterstützte
zivilgesellschaftliche Organisationen schon seit Jahren als „ausländische
Agenten“ gebrandmarkt werden.
## Klima des Misstrauens
Der EuGH stellte nun aber fest, dass das Gesetz gleich mehrfach gegen
EU-Recht verstößt. Es verletze zum einen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit,
weil es Zahlungen aus dem Ausland ohne Rechtfertigung anders behandelt als
Zahlungen aus dem Inland. Dies könne Spender von derartigen Unterstützungen
abhalten und ein „Klima des Misstrauens“ gegen solche NGOs fördern.
Außerdem verstoße das Gesetz gegen mehrere EU-Grundrechte, insbesondere die
Vereinigungsfreiheit und den Datenschutz.
Der EuGH räumte zwar ein, dass die Transparenz von zivilgesellschaftlichen
Organisationen im Allgemeininteresse liegen könne, vor allem wenn es um
Unterstützung aus Nicht-EU-Staaten geht. Dann müsse sich die Transparenz
aber auf Organisationen beschränken, „die tatsächlich erheblichen Einfluss
auf das öffentliche Leben und die öffentliche Debatte haben können“, so der
EuGH.
Auch zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der
organisierten Kriminalität dürften Transparenzvorschriften eingeführt
werden. Ungarn habe aber keine derartige Gefährdung durch NGOs belegt.
Vielmehr gelte in Ungarn jede Finanzspritze aus dem Ausland als verdächtig.
Ungarn ist nun verpflichtet, das Gesetz abzuschaffen oder zumindest so zu
ändern, dass es mit EU-Recht vereinbar ist.
18 Jun 2020
## LINKS
[1] /Asylrecht-in-Ungarn/!5685780
[2] /EuGH-Urteil-zu-Ungarns-NGO-Gesetz/!5690116
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Ungarn
Viktor Orbán
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NGO
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Asylrecht
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