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# taz.de -- Bibliotheksnutzer bringt Buch zurück: Ausgeliehen auf 46 Jahre
> 1974 hat ein Berliner ein Buch in einer Bücherei ausgeliehen, jetzt hat
> er es zurück gegeben. Bleibt die Frage: Wie hoch waren die Mahngebühren?
Bild: Haben Sie auch noch einen alten Schinken zu Hause?
„Meins oder deins? Was für ’ne doofe Frage!“, diesen
Grips-Theater-Klassiker trällerten Westberliner Kinder Anfang der 70er –
eine ferne Zeit, in der es manchem so scheinen wollte, als würde die
bürgerliche Bastion des Privateigentums ins Wanken geraten.
Ob dies auch das, wie man heute so sagt: mindset des uns namentlich nicht
bekannten jungen Mannes war, der anno 1974 den Band „Probleme der
Reichsgründungszeit 1848–1879“ aus der Senatsbibliothek entlieh, um ihn f�…
seine Abschlussarbeit zu exzerpieren? Wir werden es wohl nie erfahren. Was
wir wissen: Der Nutzer hat Band 26 der „Neuen wissenschaftlichen
Bibliothek“ aus dem Verlag Kiepenheuer & Witsch in dieser Woche der
Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) zurückgesandt.
In tadellosem Zustand übrigens, wie die Beweisfotos der ZLB auf Twitter
vermuten lassen. Es gab dazu auch noch einen herzlichen Brief des
Entleihers, wie ZLB-Sprecherin Anna Jacobi bestätigt. Der Mann habe in der
Zeitung von einem ähnlichen Fall gelesen und sich seiner eigenen
Dauerleihgabe erinnert. Offenbar hatte er nie eine Aufforderung zur
Rückgabe erhalten.
Jetzt kehrt der Band mit Aufsätzen von einst Großen der
HistorikerInnenzunft – Hans-Ulrich Wehler, Heinrich August Winkler – und
Beiträgen wie „Die protektionistischen Interessen der deutschen Eisen- und
Stahlindustrie 1873–1879“ in eine jahrzehntealte Regallücke zurück,
irgendwo in den Beständen des ZLB-Außenmagazins, die [1][zurzeit
coronabedingt nicht entleihbar] sind. So kann sich das Buch
akklimatisieren, bevor es erneut entliehen (unwahrscheinlich) oder Opfer
einer Entrümplungswelle wird (schon wahrscheinlicher).
Die große Frage lautet natürlich wie immer: Was kostet’s? Gemäß der
aktuellen Gebührenordnung werden pro Kalendertag 25 Cent Säumnisentgelt
fällig. Auf die letzten 46 Jahre rückwirkend angewandt (wer weiß, ob das
rechtssicher wäre), käme eine saftige Buße von rund 4.000 Euro zustande.
Mit gewisser Strenge weist Sprecherin Jacobi darauf hin, dass Leihbücher
selbstverständlich zurückzugeben sind, weil sie letztlich allen gehören
(von wegen meins/deins). Aber auch in diesem Fall überwiegen die Freude
über die Heimkehr des Werks und die Anerkennung später Reue: „Unsere
Mahnstelle hat sich bedankt und verzichtet auf Gebühren.“ Ende des
Kapitels.
19 Jun 2020
## LINKS
[1] /Die-Bibliotheken-oeffnen-wieder-in-Berlin/!5681692
## AUTOREN
Claudius Prößer
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