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# taz.de -- Militärdienstverweigerer aus Syrien: Zwischenerfolg vor dem EuGH
> Eine Expertin plädiert dafür, dass Menschen Asyl erhalten, die vor dem
> Kriegsdienst in Syrien fliehen. Das Bamf hatte zuletzt anders
> entschieden.
Bild: Krieg in Syrien: Asyl in der EU für alle, die nicht auf Seiten von Assad…
Karlsruhe taz | Syrische Militärdienstverweigerer sollten in Europa Asyl
erhalten können. Dafür plädierte Generalanwältin Eleanor Sharpston am
Donnerstag in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Konkret ging es um den Fall eines heute 31-jährigen Syrers. Er hatte nach
Abschluss des Studiums sein Heimatland verlassen und war 2015 nach
Deutschland geflüchtet. Er wollte damit dem Militärdienst entgehen, denn er
befürchtete, dass er im [1][syrischen Bürgerkrieg] gezwungen sein werde,
Kriegsverbrechen zu begehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag
des Syrers jedoch ab. Er sei in der Heimat nicht politisch verfolgt
gewesen. Der Mann erhielt in Deutschland zwar „subsidiären Schutz“, klagte
wegen der Nachteile beim Familiennachzug aber auf einen vollen Asylstatus.
Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Hannover landete der Fall beim EuGH,
denn das deutsche Asylrecht beruht vor allem auf EU-Richtlinien. Die
unabhängige Generalanwältin Sharpston bereitet mit ihrem Gutachten das
Urteil vor. Anders als der Name es vermuten lässt, ist die Position der
Generalanwälte des EuGH nicht mit denen der Staatsanwälte vor nationalen
Gerichten vergleichbar. Stattdessen unterbreiten sie einen unabhängigen
Vorschlag für ein urteil, dem die Richter des EuGH oft folgen.
Sharpston kommt zum Schluss, dass die Verweigerung des Militärdienstes in
einer Situation wie in Syrien durchaus als asylrelevante „politische
Überzeugung“ eingestuft werden könne. Aus ihrer Sicht komme es aber immer
auf den Einzelfall an.
Falls der EuGH in einigen Wochen Sharpston folgt, dürfte das die
Asylchancen für syrische Militärdienstverweigerer deutlich erhöhen. Die
letzte Entscheidung läge aber immer bei nationalen Gerichten.
(Az.: C-238/19)
28 May 2020
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Wehrdienst
Schwerpunkt Syrien
EuGH
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Schwerpunkt Coronavirus
Migration
Bosnien und Herzegowina
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