# taz.de -- Militärdienstverweigerer aus Syrien: Zwischenerfolg vor dem EuGH | |
> Eine Expertin plädiert dafür, dass Menschen Asyl erhalten, die vor dem | |
> Kriegsdienst in Syrien fliehen. Das Bamf hatte zuletzt anders | |
> entschieden. | |
Bild: Krieg in Syrien: Asyl in der EU für alle, die nicht auf Seiten von Assad… | |
Karlsruhe taz | Syrische Militärdienstverweigerer sollten in Europa Asyl | |
erhalten können. Dafür plädierte Generalanwältin Eleanor Sharpston am | |
Donnerstag in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). | |
Konkret ging es um den Fall eines heute 31-jährigen Syrers. Er hatte nach | |
Abschluss des Studiums sein Heimatland verlassen und war 2015 nach | |
Deutschland geflüchtet. Er wollte damit dem Militärdienst entgehen, denn er | |
befürchtete, dass er im [1][syrischen Bürgerkrieg] gezwungen sein werde, | |
Kriegsverbrechen zu begehen. | |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag | |
des Syrers jedoch ab. Er sei in der Heimat nicht politisch verfolgt | |
gewesen. Der Mann erhielt in Deutschland zwar „subsidiären Schutz“, klagte | |
wegen der Nachteile beim Familiennachzug aber auf einen vollen Asylstatus. | |
Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Hannover landete der Fall beim EuGH, | |
denn das deutsche Asylrecht beruht vor allem auf EU-Richtlinien. Die | |
unabhängige Generalanwältin Sharpston bereitet mit ihrem Gutachten das | |
Urteil vor. Anders als der Name es vermuten lässt, ist die Position der | |
Generalanwälte des EuGH nicht mit denen der Staatsanwälte vor nationalen | |
Gerichten vergleichbar. Stattdessen unterbreiten sie einen unabhängigen | |
Vorschlag für ein urteil, dem die Richter des EuGH oft folgen. | |
Sharpston kommt zum Schluss, dass die Verweigerung des Militärdienstes in | |
einer Situation wie in Syrien durchaus als asylrelevante „politische | |
Überzeugung“ eingestuft werden könne. Aus ihrer Sicht komme es aber immer | |
auf den Einzelfall an. | |
Falls der EuGH in einigen Wochen Sharpston folgt, dürfte das die | |
Asylchancen für syrische Militärdienstverweigerer deutlich erhöhen. Die | |
letzte Entscheidung läge aber immer bei nationalen Gerichten. | |
(Az.: C-238/19) | |
28 May 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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