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# taz.de -- Corona-Soforthilfe in Berlin: Den Zuschuss gebraucht?
> Die Empfänger*innen von Coronahilfen für Soloselbstständige und
> Kleinfirmen werden aufgefordert, ihre Förderung selbst zu überprüfen.
Bild: Wer sein Geschäft wegen Corona zumachen musste, ist nun womöglich in se…
Berlin taz | Die Berliner Verwaltung steht in dem Ruf, nicht die
schnellste, effektivste und motivierteste zu sein. Doch Ende März geschah
das Unglaubliche. Wegen der Coronakrise beantragten 233.000
Soloselbstständige und Kleinfirmen öffentliche Zuschüsse aus dem
„Soforthilfeprogramm II“. Und tatsächlich kam das Geld innerhalb weniger
Tage auf den Konten an. Wie hat die Investitionsbank Berlin (IBB) das bloß
geschafft?
Nun, zwei Monate später, versendet die Bank Schreiben an die
Empfänger*innen mit der Überschrift „Belehrung“. Betrüger*innen wird Str…
angedroht. Doch die Aufforderung richtet sich an alle: Wer Geld bekommen
habe, möge bitte überprüfen, ob er und sie es wirklich brauchte. Die
Kontoverbindung für die Rücküberweisung gibt die IBB gleich mit an.
Über 10.000 Leute hätten bereits mehr als 72 Millionen Euro
zurückerstattet, sagt IBB-Sprecher Uwe Sachs. So fragen sich viele
Selbstständige jetzt: Habe ich den Zuschuss zu Recht erhalten, und wie soll
ich das berechnen?
Die Angelegenheit ist kompliziert, weil es Anträge für mehrere Programme
und Zuschüsse mit verschiedenen Konditionen gab – alle verteilt von der
IBB. Zum einen konnten Soloselbstständige und Kleinstfirmen 5.000 Euro aus
Mitteln des Landes Berlin erhalten.
## Zum Leben und für Sachkosten
Dieses Geld durfte verwendet werden, um die Lebenshaltungskosten der
Selbstständigen und Löhne von Beschäftigten weiterzufinanzieren. Außerdem
konnte es dazu dienen, Sachkosten wie Geschäftsmiete, Versicherungen,
Zinsen für Kredite und Firmenfahrzeuge bezahlen.
Zusätzlich stellte die Bundesregierung Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro für
Firmen mit maximal fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Betriebe
mit höchstens zehn Leuten zur Verfügung. Dabei war es untersagt, die
Förderung für Personalkosten auszugeben. Ausschließlich Sachkosten waren
erlaubt. Beide Programme ließen sich kombinieren.
Wer also beispielsweise 9.000 Euro bis zum 1. April beantragt hat, kann
davon 5.000 Euro für Personal- und 4.000 Euro für Sachkosten einsetzen.
Plausibel dürfte es erscheinen, sich von den 5.000 Euro drei Monate lang
jeweils 1.650 Euro Unternehmerlohn auszuzahlen. Und zum Beispiel dreimal
1.315 Euro Ladenmiete wären durch die 4.000 Euro abgedeckt. Zurückzuzahlen
gäbe es nichts. Voraussetzung ist jedoch immer, dass ohne die Zuschüsse
eine existenzbedrohende Wirtschaftslage entstanden wäre.
Allerdings müssen die Antragsteller*innen Umsätze gegenrechnen, die sie
wider Erwarten doch erwirtschaftet haben. Wenn nach Abzug aller Kosten in
den Coronamonaten vielleicht 3.000 Euro Einnahmen verbucht wurden, sinkt
der Zuschuss um diesen Betrag. Die Firma sollte dann 3.000 Euro an die IBB
zurücküberweisen.
Und die Investitionsbank betont die Bedeutung des Antragsdatums: „Bei einer
Antragstellung ab dem 6. April sind nur noch Betriebskosten finanzierbar,
ein Einsatz für die Lebenshaltungskosten ist nicht mehr möglich.“ In jedem
Fall sollte man genau nachschauen, aus welchem Programm die Mittel
beantragt und bewilligt wurden. Ob und was zurückzuzahlen ist, richtet sich
nach den jeweiligen Bedingungen.
## Spezialproblem Teilselbständigkeit
Ein Spezialproblem tut sich bei sogenannter Teilselbstständigkeit auf. Das
betrifft etwa Leute, die 60 Prozent ihrer Einnahmen auf Basis eines
Arbeitsvertrages und 40 Prozent als Selbstständige erwirtschaften.
„Teilselbstständige waren nur bei Antragstellung bis einschließlich 30.
März förderbar, danach nicht mehr“, schreibt IBB-Sprecher Uwe Sachs. „Bis
dahin unterschieden sie sich nicht von Personen im Vollerwerb, konnten also
auch bis zu 5.000 Euro für Lebenshaltungskosten ansetzen.“
Allerdings durften sie das Geld nur verwenden, um Ausfälle der
selbstständigen Tätigkeit zu kompensieren. Und das auch nur, wenn sie durch
diesen Verlust in eine existenzgefährdende Lage kamen – trotz des
zusätzlichen Arbeitsvertrags. Zu viel erhaltenes Geld sollte man auch hier
zurücküberweisen.
Ende Juni sind drei Monate rum, seit die Zuschüsse eintrafen. Dann ist es
Zeit, in sich zu gehen und den Strich unter die erste Coronaphase zu
ziehen, empfiehlt die IBB. Wobei die Bank keine „flächendeckende
Überprüfung“ durchführt. Sie beschränkt sich auf Stichproben. Kommen dabei
Zweifel auf, will sie aber in die Tiefe gehen.
Und auch die Finanzämter können die Zuschüsse noch mal überprüfen, weil
diese in den Steuererklärungen der Firmen auftauchen müssen. Finden sich da
quasi normale Umsätze plus öffentliche Hilfe, dürfte das zu Problemen
führen.
7 Jun 2020
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Soforthilfe IBB
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