# taz.de -- Babys im Parlament: Angemessen und zeitgemäß | |
> Abgeordnete im Thüringer Landtag dürfen nun ihre kleinen Kinder zu | |
> Sitzungen mitbringen. Das sollte überall gelten. | |
Bild: Darf jetzt ihr Baby mit in den Plenarsaal bringen: Madeline Henfling | |
Na bitte, geht doch, möchte man am liebsten rufen. Denn was einer schon der | |
normale Menschenverstand sagt, hat der [1][Thüringer | |
Landesverfassungsgerichtshof] jetzt bestätigt: Landtagsabgeordnete in dem | |
ostdeutschen Bundesland dürfen fortan ihre bis zu ein Jahr alten Kinder zu | |
Landtagssitzungen mitbringen. | |
Dieser Entscheidung vorausgegangen waren das sogenannte Babygate und zwei | |
Klagen: Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling war 2018 aus | |
dem Plenarsaal verwiesen worden, weil sie ihr drittes Kind, ein wenige | |
Wochen alter Sohn, im Tragetuch vor dem Bauch dabeihatte. Henfling hatte | |
sich gegen den Rausschmiss gewehrt, sie wollte einfach ihre Arbeit machen. | |
Sie musste sich aber der Weisung [2][des damaligen Landtagspräsidenten] und | |
dessen Verweis auf die Geschäftsordnung des Hauses und dem Hinweis auf den | |
Kinderschutz beugen. | |
Dagegen klagte sie, später zog die Grünen-Landtagsfraktion mit einer | |
weiteren Klage nach. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Astrid | |
Rothe-Beinlich schlug ihrerzeit einen Kompromiss vor: Zumindest zu | |
Abstimmungen sollten Abgeordnete ihre Kleinstkinder mitbringen dürfen. | |
## Kein Recht auf Elternzeit | |
Die aktuelle Entscheidung ist nicht nur [3][angemessen und zeitgemäß], | |
alles andere erscheint geradezu wie aus der Zeit gefallen. Insbesondere in | |
diesen harten Monaten, die auch den härtesten Chef*innen und den | |
traditionellsten Politiker*innen klar vor Augen führen, dass Kinder zum | |
Leben und ebenso zum politischen Alltag gehören. Kinder zu haben ist keine | |
Ausnahme, sondern – zumindest für die meisten Menschen hierzulande – die | |
Regel. Daran sollten sich Gesetze und Vorschriften orientieren. | |
Abgeordnete haben kein Recht auf Elternzeit, ihr Mandat ist ihre | |
verfassungsrechtliche Pflicht. Wie sie diese auslegen, bleibt ihrem | |
Ermessen und Gewissen geschuldet. Das ist ein Dilemma. Denn nehmen | |
Abgeordnete ihre Sache ernst und entscheiden sich als (stillende) Mütter | |
dafür, rasch wieder zu arbeiten, werden sie von manchen parlamentarischen | |
Prozessen ausgeschlossen – siehe Madeleine Henfling. Entscheiden sie sich | |
indes für eine längere Pause, haftet ihnen alsbald der Ruf der „faulsten | |
Abgeordneten“ an. Mütter wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska | |
Brantner und die [4][frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder] | |
kennen das. | |
Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist ein Vergleich, | |
kein Urteil. Und sie gilt nur in Thüringen, also keine Abgeordnete in | |
Sachsen, Bremen oder Bayern kann sich darauf berufen. Auch keine | |
Bundestagsabgeordnete. Das kann man bedauern und kritisieren, die | |
Jurist*innen hätten doch mal so richtig mutig sein können. Trotzdem wird | |
der Thüringer Vorstoß ausstrahlen und dürften es Abgeordnete auch anderswo | |
in Deutschland leichter haben, ihre Kinder mit in den Sitzungssaal zu | |
bringen. Das wäre dann auch ein deutliches Zeichen für die | |
Kinderfreundlichkeit und die [5][Anerkennung elterlicher Leistungen], von | |
denen derzeit gerade so viel zu hören und zu lesen ist. | |
26 May 2020 | |
## LINKS | |
[1] http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$serviceliste/starts… | |
[2] /Gruenen-Politikerin-ueber-ihre-Elternzeit/!5541173 | |
[3] /Geburtshelfer-gegen-Hebammenmangel/!5658073 | |
[4] /Debatte-Schroeders-Schwangerschaft/!5127601 | |
[5] /Coronavirus-in-Deutschland/!5682493 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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