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# taz.de -- Verfassungsgericht zu Betriebsrenten: Frauenfeindliche Regelung
> Karlsruhe drängt darauf, dass geschiedene Frauen bei Betriebsrenten
> bessergestellt werden. Verfassungswidrig ist die aktuelle Situation aber
> nicht.
Bild: Stephan Harbarth verkündet das Urteil zum Versorgungsausgleich bei Ehesc…
Freiburg taz | Geschiedene Frauen werden wegen der niedrigen Zinsen derzeit
beim Versorgungsausgleich von Betriebsrenten tendenziell benachteiligt. Die
gesetzliche Regelung müsse daher verfassungskonform ausgelegt werden. Das
entschied der Erste Senat des [1][Bundesverfassungsgerichts] am Dienstag.
In der Regel werden nach einer Ehescheidung die Rentenansprüche aufgeteilt.
So soll verhindert werden, dass Frauen (oder Männer), die wegen der Kinder
zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten, nach einer Scheidung mit
Altersarmut rechnen müssen. Beide Partner sollen jeweils die Hälfte der
Rentenanwartschaften erhalten. Dies gilt auch für eine zusätzliche
Betriebsrente.
Bei Betriebsrenten muss der Ausgleich nach der Scheidung in der Regel
intern beim Arbeitgeber erfolgen. Das heißt: Die Frau bekäme dann den
Anspruch auf die halbe Betriebsrente, auch wenn sie nicht bei diesem
Unternehmen gearbeitet hat. Doch der Arbeitgeber kann auch einen „externen
Ausgleich“ wählen. Dann wird der geschiedenen Frau das Geld auf einen
Schlag ausbezahlt und sie kann es bis zur Rente anderweitig anlegen.
Der Gesetzgeber konnte allerdings nicht wissen, dass sich die Zinsen für
solche Anlagen schon seit Jahren nur noch nahe null bewegen. Wenn der
Arbeitgeber den externen Ausgleich wählt, ist dies derzeit für die Frauen
ungünstig.
Das Oberlandesgericht Hamm hielt daher die Norm über den externen Ausgleich
für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
Doch Karlsruhe hat die Verfassungswidrigkeit der Norm jetzt verneint. Sie
könne von den Familiengerichten „verfassungskonform“ ausgelegt werden.
Die Auszahlung an die Frau muss so erhöht werden, dass sie in der
Rentenzeit maximal 10 Prozent schlechter steht als der Mann, der im
Betriebsrentensystem verbleibt. Hält die Firma die Erhöhung des
Auszahlungsbetrags an die Ex-Frau für zu teuer, könne sie immer noch den
internen Ausgleich wählen und sie ins Betriebsrentensystem aufnehmen.
26 May 2020
## LINKS
[1] /Ost-Kandidat-fuers-Verfassungsgericht/!5688728
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Betriebsrente
Sexismus
Gleichstellung
Altersarmut
Stephan Harbarth
Bundesverfassungsgericht
Grundrente
Care-Arbeit
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